Vormerkung auf Pachtland?

2 Antworten

Geht es hier um eine Kleingartenanlage? Die Stadt ist Eigentümer und hat an einen Kleingartenverein verpachtet?

Ihr würdet also kein Land erwerben, sondern einen Pachtvertrag abschließen und evtl das Gartenhaus erwerben?

Dann kann dir die Frage nur der Vorstand in Verbindung mit der Vereinssatzung beantworten, hätte mit deinem Thema Grundbuch nichts zu tun.

Sofern ihr ein Grundstück erwerben wollt - erwerbt ihr mit dem Pachtvertrag. Wenn die Stadt dann hier dem Nachbarn ein Vorkaufsrecht eingeräumt hat - muss man diesen Vertrag kennen. Es wäre denkbar, dass die Stadt verkaufen kann- und den Vorkaufsberechtigten informieren muss - Dieser kann sich dann überlegen, ob er mit allen Rechten und Pflichten in den beurkundeten Vertrag einsteigt.


Blub5612 
Beitragsersteller
 03.05.2021, 21:05

Danke für die ausführliche Antwort.
Es handelt sich nicht um einen Kleingartenverein. Es wäre aber trotzdem so das wir das Haus darauf erwerben und das Grundstück pachten würden. Der Verpächter wäre in diesem Fall die Stadt.

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kabbes69  04.05.2021, 16:54
@Blub5612

Vorsicht- dann redest du hier von Erbbaurecht.

Du bezahlst das Haus an den Erbbauberechtigten = der jetzige Hauseigentümer.

Gleichzeitig bezahlst du einen Erbbaupachtzins an die Stadt.

Restlaufzeit und Heimfall sind Stichworte, die du zwingend prüfen solltest.

Um jetzt das Vorkaufsrecht einzuschätzen- musst du auch den Vertrag über das Erbbaurecht kennen. Ggfls konnte der Erbbauberechtigte hier das Vorkaufsrecht am Haus ohne die Mitwirkung der Stadt bewilligen.

Ein Vorkaufsrecht am städtischen Grundstück in Verbindung mit einem Erbbaurecht - ich will es nicht ausschließen, halte es aber für ziemlich unwahrscheinlich.

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Die Frage kann man unmöglich beantworten ohne zu wissen, welchen Anspruch die Vormerkung absichert. Im Regelfall benötigt man aber die Zustimmung der Vormerkungsberechtigten, ansonsten läuft man Gefahr, dass der Erwerb den Vormerkungsberechtigten gegenüber relativ unwirksam ist. Die Stadt muss wissen, was der Rechtsgrund der Vormerkung ist. Ansonsten beim Grundbuchamt nachfragen.