Verleumdung strafanzeige?
Ich habe eine frage, ist es verleumdet, wenn ich eine freundin von person b frage ob sie villt weiss das person b eine Krankheit hat mit der sie mich vielleicht angesteckt haben könnte?
ich habe ja nicht gesagt, du deine Freundin hat das und das sondern könnte es eventuell sein das du mehr weisst? Und ich habe sie gebeten die person b auf mich und meine Frage anzusprechen da die person b mich blockiert
habe eine anzeige wegen Verleumdung bekommen
6 Antworten
Eine Verleumdung ist eine falsche Behauptung, eine Frage ist keine Behauptung. Wenn du also wirklich nur gefragt hast, kann es keine Verleumdung sein. Es sei denn du hast die Frage so gestellt, dass man es als Behauptung auffassen kann (Die .... hat doch mit Sicherheit diese ansteckende Krankheit, gell? Das stimmt doch, kann ja gar nicht anders sein, oder?)
In dem Fall wäre es auch üble Nachrede, da offenkundig nicht beweislich. Aber eine Frage allein macht noch keine Straftat.
Um den Straftatsbestand der üblen Nachrede zu erfüllen, muss man...ach lies selbst
Auf Deutsch: Du musst Dinge über sie BEHAUPTEN, von denen Du nicht weisst, ob sie stimmen und diese Behauptungen müssen sie verächtlich machen. Mit Fragen klappt das normalerweise nicht.
Nein das ist nur eine Frage die du eben Person B nicht persönlich stellen konntest, da sie nicht mehr mit dir kommuniziert.
Es wäre nur eine Verleumdung wenn du der Freundin gesagt hättest Person B hat dich mit dieser oder jener Krankheit angesteckt.
Hier aber handelt es sich ganz klar nur um eine Recherche.
Verleumdung ist das Knöllchen aus dem StGB ; - ) Falls da wirklich eine Strafanzeige gestellt wurde, wird diese zu 100 Prozent auf den Privatklageweg verweisen. Mache dir also keine Sorgen.
Also wenn du das echt so geschrieben hast wie du hier es dargestellt hast, sollte die Anzeige fallengelassen werden. Du möchtest ja wissen ob du in Gefahr sein kannst.
Jedoch bin ich bei einer Sache nicht sicher. Anstatt die Person selbst zu fragen hast du eine andere gefragt. Habe kein rechtswissenschaften studiert also kann ich dir nicht sagen ob sowas erlaubt ist.
Ich habe die Person nicht nur einmal drauf angesprochen, nur über insta kontakt, diese hat mich geblockt, und als sie mir mal ne nummer gegeben hat um das mit ihr zu klären ging ein typ dran der micj bedroht und beleidigt hat, dann dachte ich mir irgendwann ich frage ihre Freundin, ich sagte ihr auch das sie der person ausrichten solle das ich mit ihr einen test machen möchte, reaktion daraufhin sie möchte dich anzeigen
Ja keine Angst, wenn das die Wahrheit ist wird die Anzeige entweder fallen gelassen oder selbst wenn du vor Gericht gezerrt werden würdest, würdest du sehr wahrscheinlich gewinnen und sie kann dann schön die Anwaltskosten ect. bezahlen
Von ihr oder mir?