Inkasso nach 5 Jahren?


06.05.2021, 00:05

So auf meiner Schufa steht da das die Forderung beglichen wurde , Schufa speichert ja 3 Jahre sowas also ist das das einzige

6 Antworten

Wenn ein gerichtlicher Schuldtitel existiert, gilt der in der Tat 30 Jahre lange.

Andernfalls halte ich die Aussage, die auf telefonischer Basis eh nichts wert ist, für Angstmacherei.

Du solltest Dich an die Verbraucherzentrale bzw. an einen Anwalt wenden.

PS. Du solltest das Bild um 90 Grad nach links drehen, da nicht jeder diese Seite auf dem Handy nutzt :)

Sofern der Provider seine Forderung hat titulieren lassen, und du folgerichtig den Mahn- und den Vollstreckungsbescheid dazu ignoriert hast, dann ja. Dafür spricht einiges, sofern das inkasso die Forderung aufgekauft haben soll, was zumindest dem Anschein nach der Fall zu sein scheint. Niemand kauft untitulierte Forderungen auf. Fordere eine Kopie des Vollstreckungsbescheides an.


Juristexperte  05.05.2021, 14:02
Niemand kauft untitulierte Forderungen auf

Pauschaler Unsinn. Jeden Tag werden sonst wie viele untitulierte Forderungen aufgekauft.

Dafür spricht einiges

Unsinn. Du hast doch über den Fall gar keine Kenntnis.

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FordPrefect  05.05.2021, 14:06
@Juristexperte
Pauschaler Unsinn.

Aha. Der "Juristexperte" muss es ja wissen.

Jeden Tag werden sonst wie viele untitulierte Forderungen aufgekauft.

Nein.

Unsinn.

Ach.

Du hast doch über den Fall gar keine Kenntnis.

Wenn das Inkasso behauptet, einen vollstreckbaren Titel zu haben, muss es auch in der Lage sein, diesen vorzulegen. Und deswegen

"Fordere eine Kopie des Vollstreckungsbescheides an."

Lesen hilft.

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Juristexperte  05.05.2021, 14:13
@FordPrefect
"Aha. Der "Juristexperte" muss es ja wissen.

Immer das dümmlich-primitive rumreiten auf einen Kanalnamen. Intelligent ist das nicht.

Nein.

Doch. Selbstverständlich. Zahlreiche Firmen treten ihre Forderungen schon nach 1 bis 2 Mahnungen an Inkasso`s ab. Diese kaufen die Forderungen oft gleich auf. Noch völlig untituliert.

Lesen hilft.

Ich kann lesen. Mehr noch verstehen.

Du gehst wie selbstverständlich in deiner Antwort davon aus, dass ein gerichtliches Mahnverfahren durchgeführt wurde. Wurde es zwar laut einem Kommentar des Fragestellers tatsächlich. Konntest du zuvor jedoch gar nicht wissen.

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FordPrefect  05.05.2021, 14:24
@Juristexperte
Immer das dümmlich-primitive rumreiten auf einen Kanalnamen.

Was immer das sein soll.

Doch. Selbstverständlich.

Nein.

Zahlreiche Firmen treten ihre Forderungen schon nach 1 bis 2 Mahnungen an Inkasso`s ab.

Nein. Sie übergeben die Forderungen einem Inkassobüro zur weiteren Verfolgung des Mahnverfahrens. Das ist aber rechtlich für den Schuldner völlig irrelevant, weil es sich dabei nur um eine Erleichterung des internen Prozesswesens des Gläubigers handelt. Der Gläubiger bleibt derselbe, Zahlungen und Verhandlungen sind auch nur mit dem Gläubiger zu führen. Mit dem Inkasso hat der Schuldner hier keinen Vertrag und muss daher auch nicht mit selbigem kommunizieren.

Diese kaufen die Forderungen oft gleich auf. Noch völlig untituliert.

Nein.

Der Fall der echten Zession (Forderungsabtretung / -verkauf) kommt bei untitulierten Forderungen so gut wie nie vor. Das lohnt sich nämlich aufgrund des Aufwands und der sehr geringen Erfolgsaussichten so gut wie nie. Manchmal stoßen Großunternehmen solche mitdurchgeschleppten offenen Forderungen im Paket ab (meistens bei Insolvenz oder kurz vor einer Fusion), dann gehen mal schnell 1.000 OPs an einen Interessenten für einen Bruchteil des nominalen Wertes (> 25%, eher zwischen 20% und 15%). Alle anderen Zessionen erfolgen nur für titulierte Forderungen.

Du gehst wie selbstverständlich in deiner Antwort davon aus, dass ein gerichtliches Mahnverfahren durchgeführt wurde.

Nachdem ihm das Inkasso dies postalisch mitgeteilt hat, ist davon wohl auszugehen gewesen.

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Juristexperte  05.05.2021, 14:35
@FordPrefect
Was immer das sein soll.

Das was unter anderem du machst.

Nein.

Doch.

Nein. Sie übergeben die Forderungen einem Inkassobüro zur weiteren Verfolgung des Mahnverfahrens. Das ist aber rechtlich für den Schuldner völlig irrelevant, weil es sich dabei nur um eine Erleichterung des internen Prozesswesens des Gläubigers handelt. Der Gläubiger bleibt derselbe, Zahlungen und Verhandlungen sind auch nur mit dem Gläubiger zu führen. Mit dem Inkasso hat der Schuldner hier keinen Vertrag und muss daher auch nicht mit selbigem kommunizieren.

Möglich. Das Inkassobüro kann die Forderung aber auch schon im frühen Stadium aufkaufen.

Nein.

Doch.

Der Fall der echten Zession (Forderungsabtretung / -verkauf) kommt bei untitulierten Forderungen so gut wie nie vor. 

Was es nicht ausschließt.

Nachdem ihm das Inkasso dies postalisch mitgeteilt hat, ist davon wohl auszugehen gewesen.

Geht aus der Frage alleine, so nicht hervor. Das Inkasso hätte mit der 30 Jahre - Aussage auch nur Panik verbreiten wollen.

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Dann verschweigst du hier geflissentlich, dass du vorher bereits angemahnt worden sein musst, Sonst wäre diese Forderung ja verjährt.

Es existiert also ein Schuldtitel, der tatsächlich 30 Jahre lang vollstreckt werden kann.

Wenn die einen Titel gegen dich haben ist das korrekt. Dann hast aber vom Amtsgericht irgendwann mal einen Brief erhalten.

Ist das nicht der Fall, solltest dir rechtlichen Beistand holen. Bin mir sicher das die Forderung zu spät gekommen ist.


walekonia 
Beitragsersteller
 05.05.2021, 13:04

Ist nie was gekommen da bin ich mir sicher

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FordPrefect  05.05.2021, 12:47
Dann hast aber vom Amtsgericht irgendwann mal einen Brief erhalten.

Nicht nur einen.

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Zahlen Sie niemals schnell Geld ein Betrüger lauern wahrscheinlich. Sie sollten vorsichtig sein. ‌ Sie sollten diesmal zuerst einen Anwalt oder ein örtliches Gericht konsultieren


FordPrefect  05.05.2021, 13:17
Zahlen Sie niemals schnell Geld

Aha.

ein Betrüger lauern wahrscheinlich.

Wat?

Sie sollten vorsichtig sein. ‌

Immerhin richtig.

Sie sollten diesmal zuerst einen Anwalt

Blödsinn. Das kostet erstrecht Geld, zumal hier der Schuldner selbst erstmal prüfen muss, wie die Sachlage ist. Dazu ist ein Anwalt nicht vonnöten.

oder ein örtliches Gericht konsultieren

Das ist erstrecht Blödsinn.

Wurde die Forderung bereits tituliert, muss der Gläubiger (hier das Inkasso) dem Schuldner den entsprechenden VB des Mahngerichts vorlegen können. Diesen hat der Gläubiger dem Schuldner zudem nach vollständiger Begleichung auszuhändigen. Zu prüfen ist also hier nur, ob

a) ein Titel vorliegt,

b) der Schuldner auch der Adressat ist und

c) falls ja, ob gegen diesen (zum Beispiel wegen Nichtzustellung von MB und VB) eine Vollstreckungsgegenklage nach § 760 ZP7 möglich wäre.

Nur für den letzten Schritt wäre das Hinzuziehen eines Anwalts ratsam.

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wantar  05.05.2021, 13:31
@FordPrefect

Hallo Herr Professor, an welcher Universität haben Sie studiert ? Sie haben diese lächerlich Informationen hier geschrieben.

Jemand, der nicht in der Lage ist, selbst zu entscheiden, weiß nicht, was zu tun . er sollte jemanden konsultieren. In diesem Fall am beste eine Anwalt oder örtliche Gericht .

Arbeiten Ihre Verwandten an Inkassobüro oder was ? warum hast du sorgen ?

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FordPrefect  05.05.2021, 13:39
@wantar
Hallo Herr Professor, an welcher Universität haben Sie studiert ?

Ich habe es immerhin. Auch ohne Habilitation.

Sie haben diese lächerlich Informationen hier geschrieben.

Blafasel.

Jemand, der nicht in der Lage ist, selbst zu entscheiden,

...benötigt ggfs. einen Betreuer.

weiß nicht, was zu tun .

Deswegen dürfte der OP wohl hier seine Frage gestellt haben, nicht wahr?

er sollte jemanden konsultieren. In diesem Fall am beste eine Anwalt

Wenn du ihm den bezahlst, gerne. Aber was soll der tun, was der OP nicht auch selbst könnte - nämlich Lesen?

oder örtliche Gericht .

Ein Gericht ist hier überhaupt nicht zuständig. Ebensowenig wie die Handelsmarine.

Arbeiten Ihre Verwandten an Inkassobüro oder was ?

Nicht von sich selbst auf Dritte schließen.

warum hast du sorgen ?

Ich wohl kaum.

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wantar  05.05.2021, 13:47
@FordPrefect

Ich bleibe bei meiner Meinung.

Möchten sie für einen Anwalt oder ein Gericht bezahlen, um das Sie sich Sorgen machen?

für einen genauen und korrekten Berater einen Anwalt oder ein Gericht notwendig ist. 

Weshalb sind sie besorgt ?

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FordPrefect  05.05.2021, 13:51
@wantar
Ich bleibe bei meiner Meinung.

Schön.

Möchten sie für einen Anwalt oder ein Gericht bezahlen,

Nein. Übrigens - nur zur Erinnerung - ist hier kein Gericht überhaupt zuständig.

um das Sie sich Sorgen machen?

Der Sinn wird durch Iteration auch nicht besser erkennbar.

für einen genauen und korrekten Berater einen Anwalt oder ein Gericht notwendig ist.

*seufz*

Ein Gericht berät nicht in Rechtsfragen. Ein Rechtspfleger bei Gericht kann bei der Formulierung von Anträgen an das Gericht vor Ort helfen, aber mehr nicht. Und die Prüfung von Rechtsgeschäften eins Mandanten ist Sache der rechtsberatenden Berufe, vulgo von Anwälten.

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FordPrefect  05.05.2021, 13:58
@wantar

Auch durch die X-te Wiederholung wird es weder wahrhaftiger noch zutreffender. Und was an "ein Gericht berät nicht" hast du jetzt immer noch nicht verstanden?

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