Ist es strafbar während einer Klausur gefilmt zu werden?
Und zwar: Ist es strafbar während einer Klausur gefilmt zu werden von anderen Mitschülern ohne Erlaubnis und gegen Willen der Person und hat der Lehrer das Recht zu sagen das es nicht schlimm sei, weil es anonym weitergeleitet ist obwohl ganz klar ist wer gefilmt hat?
4 Antworten
Das ist durchaus eine Straftat. Wenn es ausdrücklich keine Erlaubnis dazu gibt, darf man nicht einfach so gefilmt werden, da das dein höchstpersönlicher Lebensraum ist und es somit einen Verstoß gegen das Recht auf Privatsphäre darstellt.
Eventuell wurde jedoch die Einwilligung schon vor einigen Jahren gegeben. Es könnte sein, dass das für Klassenfotos oder ähnliches verwendet werden soll und die Erlaubnis dazu bereits in einer Einwilligungserklärung deiner Eltern an die Schule enthalten war.
Das ist eine Rechtsfrage, von der ich denke, dass sie nicht einmal alle Rechtsgelehrten gleich beantworten würden. Hier müsste im Einzelfall geprüft werden, warum gefilmt wird und was mit den Daten geschieht. Im Endeffekt würde man verschiedene Rechtsgüter gegeneinander abwägen und zu einem Urteil kommen.
Rechtsgüter können Deine Interessen, aber auch die der Schule sein; genauso gut aber auch eine Sache. Aber hier geht es um Interessen und nicht um Gegenstände.
Die Einwilligung könnte aber bereits vor längerer Zeit von Deinen Eltern erteilt worden sein. Dann wäre dieses Argument hinfällig.
Wer gefilmt hat, spielt nur eine untergeordnete Rolle. Wichtiger ist, in wessen Auftrag das geschah. Es sei denn, die Person hat aus privaten Gründen einfach so gefilmt.
Gruß Matti
Nein, hat er nicht. Natürlich ist das eine Straftat. Beziehungsweise sind es 2 . Diese darfst du im Sinne der Notwehr unterbinden, so lange die Straftaten noch andauern.
Kommt darauf an, was mit den Aufnahmen gemacht wird.
obwohl ganz klar ist wer gefilmt hat?
Das spielt keine Rolle.
Dann wäre die Frage, ob die Einwilligung der Eltern so pauschal rechtens gewesen ist?