Ninoplay?
Das hab ich als email erhalten…. Wie soll/kann ich vorgehen??? Ihre 5-Tage-Testphase ist abgelaufen!
Sehr geehrte(r) Herr/Frau  Schlich , Sie haben sich auf unserer Webseite am  19.05.2021 für eine 5-Tage-Testphase registriert.
Laut unseren  Nutzungsbedingungen hatten Sie die Möglichkeit, Ihren Account während der gesamten Testphase aus Ihren Einstellungen zu löschen. Da Sie es nicht getan haben, wurde Ihr Account automatisch mit dem Premium-Status um 1 Jahr verlängert.
Diesbezüglich möchten wir Sie über eine offene Rechnung in Höhe von  389,88€ zzgl. MwSt pro Jahr (12 Monate zu je 32,49€) bei einer Vertragslaufzeit von 1 Jahr benachrichtigen.
Wir fordern Sie deshalb auf, die Ihnen ausgestellte Rechnung innerhalb von den nächsten 3 Arbeitstagen zu begleichen.
Bei Nichtbezahlung innerhalb der Ihnen gewährten Zahlungsfrist sind wir gezwungen, die Informationen über die nicht bezahlte Rechnung an unseren Anwalt bzw. an das Inkassobüro weiterzugeben. Danach erhalten Sie von uns ein offizielles Schreiben an Ihre Adresse.

Bei Nichtbezahlung innerhalb der Ihnen gewährten Zahlungsfrist sind wir gezwungen, die Informationen über die nicht bezahlte Rechnung an unseren Anwalt bzw. an das Inkassobüro weiterzugeben. Danach erhalten Sie ein offizielles Schreiben vom Inkassobüro.

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Mit freundlichen Grüßen

Manuel Fuchs

NinoPlay.de

Tel.: +49 7672 389 95 05

E-Mail: info@ninoplay.de

Recht, Inkasso, Abonnement
Wer haftet - Brief/Umschlag verschollen?

Hallo zusammen,

ich habe am 26.6 in einem Umschlag ein Spiel verschickt. Ich hab den Käufer darauf hingewiesen das ein Packet für 4.99 Versichert und mit TrackingID versehen ist.

Aber er wollte tzd. den unversicherten Post/Brief.

Nun haben wir den Fall, das er noch immer nicht das Spiel erhalten hat.

Morgen werde ich bei der Post einen Nachforschungsauftrag stellen. Das ganze wurde bei Ebay-Kleinanzeigen verkauft. Bezahl wurde über PayPal.

Nun habe ich ein paar Fragen:

Natürlich könnte sich der Verkäufer einfach das Geld zurückholen - PayPal Käuferschutz.

Doch da ich und der Käufer, also beide Parteien erstmal miteinander Kommunizieren und eine Lösung suchen gehe ich jetzt nicht davon aus, das der Käufer einfach direkt sein Geld zurückzieht.

Wie schaut da die richtige Regelung aus? Ich habe die Sendung am 26.6 zwar eingeworfen(Briefkasten); dieser wurde am 27.6 um 16:15 geleert, und eigentlich sollte die Sendung schon lange zugestellt sein, aber ich hoffe noch immer dass die Sendung ankommt.

Wenn ich am Ende dafür Haften muss, habe ich nicht nur die 30€ verloren, sondern auch das Spiel im Wert von 30€ inklusive der Marken für 3€. Demnach hätte ich als Verkäufer am Ende einen Schaden von 63€.

Ich hoffe ihr könnt mir etwas zu den aktuellen Gesetzen, hinsichtlich dieses Falles erzählen.

Jedoch bin ich wirklich am überlegen, nur noch per Versicherung+Tracking(4,99-L) zu verschicken.

Aber wer kauft am Ende ein Buch für 2€ und will dann 5€ Versand zahlen...

LG

Brief, Recht, Post, Kleinanzeigen, Haftung
DHL PAKET VERSCHWUNDEN?

Moin zusammen,

ich habe am 18 einen Kaffeevollautomaten bei einem größeren Händler über EBay gekauft. Jedoch wurde der Artikel als neu deklariert verkauft, als er dann zuhause ankam, war stellte es sich heraus das er gebraucht war. Rücksende-Antrag auf EBay gestellt, Retoure-Label über die offizielle Webpräsenz des Händlers ausgedruckt und am gleichen Tag noch in eine Postfillale eingeliefert. Nun hängt das Paket seit Dienstag im GVZ BREMEN von DHL fest:

"Di, 25.05.2021, 05:27, Bremen GVZ

Die Sendung wurde von DHL bearbeitet und wird für den Weitertransport in die Region des Empfängers vorbereitet."

dieser Status hat sich bis Dato auch nicht geändert. Selbst unzählige Anrufe beim "Kundenservice" von DHL bringen auch nichts.. Mehrfache Mails mit Androhung des Anwalts leider vergeblich. Händler weiß soweit auch Bescheid.

frage, wie sollte im am besten handeln um eine Lösung des Problems zu ersehen? Solange die Retoure beim Händler nicht ankommt, bekomme ich leider auch nicht meinen vollen Betrag von 650 Euro wieder, den ich für den Kaffeevollautomaten bezahlt habe. Und wenn ein Antrag auf Nachforschung bei DHL gemacht werden sollte, steht dort ja nur Standard 500 Euro Versicherung. Muss der Händler diesen Antrag stellen oder ich als Absender der Retoure?

mal abgesehen davon. 500 Euro im Falle eines Verlusts stehen dann dem Händler oder mir zu? Muss der Händler mir dennoch den vollen Preis zurückerstatten den ich geleistet habe?

Versand, Recht, Post, Paket, DHL, DHL Versand
Muss ich dem Anwalt 234 EUR für einen Widerspruch gegen einen Mahnbescheid von meinem Schuldner zahlen?

Hallo,

Hatte jemand für 1700 EUR beauftragt für Arbeiten, die nicht richtig ausgeführt wurden und für die er entgegen seines Titels keine Eintragung bei der Handwerkskammer hatte.

Habe mit einem Anwalt einen Vollstreckungsbescheid erwirkt, der jedoch aus bekannten Gründen (nix pfändbares und noch andere Gläubige) nicht vollzogen werden kann. Mein Schuldner hatte mir und meinem Anwalt eines Tages daraufhin einen aus der Luft gegriffenen Mahnbescheid gesendet von ca. 4000 EUR. Mein Anwalt schrieb mir dann ich müsste gegen diesen einen Widerspruch erheben, da er dies bereits erledigt hat für mich. Natürlich kamm keine Reaktion mehr nach dem Widerspruch vom Schuldner. Obwohl es ja Betrug ist willkürliche Mahnbescheide zu senden, sagte mir mein Anwalt, man sollte ihn deswegen nicht anzeigen da dies nichts bringe ohne pfändbaren Vermögen und ich dann auch noch die Kosten für einen Prozess selbst zu tragen hätte. Nun stellt mir mein Anwalt auch noch 234 EUR in Rechnung für den Widerspruch gegen den willkürlichen Mahnbescheid von meinem Schuldner, den er vorweg getätigt hat. Darf er mir dies einfach so in Rechnung stellen? Die Kosten für den Anwalt sind inzwischen annähernd der Summe, die mir mein Schuldner schuldet. Vielen Dank.

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Recht, Anwaltsgebühren, Mahnbescheid, Anwaltsrechnung, Liquidation, Wirtschaft und Finanzen
Widerspruch gegen Berufsgenossenschaft - Beginndatum der Bewilligung einer Erhöhung der Rente richtig?

Hii,

ich überlege einen Widerspruch gegen einen Bescheid der Berufsgenossenschaft einzulegen.

Folgender Hintergrund:

Ich hatte vor längerer Zeit einen Wegeunfall welcher über eine Berufsgenossenschaft versichert war. Aufgrund dieses Unfalls erhalte ich eine Rente. Aktuell liegt meine Minderung der Erwerbsfähigkeit bei 60. Ich stellte vor über einem Jahr einen Antrag auf Erhöhung meiner Rente wegen Schwerverletzung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft. Ich habe noch keinen Anspruch auf Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Demzufolge, da ich aufgrund der MdE und keinen Anspruch auf Rente aus der DRV habe, stellte ich den Antrag, denn beides sind Voraussetzungen für den Antrag. Es fand natürlich eine arbeitsmedizinische Begutachtung statt, welche letztendlich Anfang diesen Jahres erfolgte.

Nun kam nach langem warten der Bescheid. Ich kann bis auf weiteres keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, sprich nicht einmal 3 Stunden täglich arbeiten. Mir wird jetzt die Erhöhung der Rente bewilligt.

  • Der Beginn der Erhöhung der Rente ist allerdings ab dem Folgemonat der Begutachtung. Ist das rechtens? Ich überlege halt den Widerspruch einzulegen, da ich weit im voraus den Antrag stellte. Sollte somit nicht der Beginn der Erhöhung der Rente ab Antragsstellung sein bzw. zumindest ab dem Folgemonat des Antrages?

Ich hoffe mir kann jemand diese Frage beantworten. Ich bin mir einfach unsicher ob der Bescheid wirklich richtig ist. Ich komme zudem nicht mit meiner Sachbearbeiterin von der Berufsgenossenschaft klar, weswegen aktuell veranlasst wird das ich eine neue Sachbearbeiterin gestellt bekomme. Aber Aufgrund der Erfahrung mit meiner Sachbearbeiterin habe ich aktuell kein Vertrauen mehr in Ihre Aussagen.

Recht, Berufsgenossenschaft, Verletztenrente, Widerspruch, Widerspruchsrecht, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Darf mein (noch) Vermieter einfach Handwerker in meine Wohnung lassen?

Hallo ihr!

Ich habe eine Frage bezüglich meiner Wohnung die ich noch 2 Monate, aufgrund meiner Kündigungsfrist,Miete.

ich ziehe von Hamburg nach Stuttgart, weshalb der Umzug ( fange dieses Jahr meine Ausbildung an ) etwas schwierig gestaltet worden ist. Meine Wohnung habe ich ziemlich spontan gekündigt, da ich ein gutes Angebot ergattern konnte. Mein Vermieter hat vor 2 Wochen die Wohnung gesehen und nichts bemängelt. Bis auf die Weißen Wände die teils nicht richtig die Farbe aufnehmen konnten. Und das Laminaten das sich auseinander schob. Jedoch kann dies nicht meine Schuld sein, da unter dem Laminat noch der Teppich liegt, der auch im Hausflur verlegt ist und im Rest der Wohnung. Leisten sind auch keine angebracht was mir sehr merkwürdig erscheint. Er Meinte jedoch nur „ ja der nächste Mieter streicht eh wieder neu, kein Problem. Deine Kaution kriegst du aufjedenfall wieder.“ Dazu muss ich sagen, dass ich beim Einzug auch streichen musste da die weißen Wände teils braune Flecken hatten. Sprich nicht neu renoviert. Die Wohnung ist leer und wird auch nicht mehr wirklich bewohnt. Allerdings stehe ich ja noch 2 Monate im Mietvertrag und zahle noch jeden Monat Nebenkosten, auch wenn ich nichts verbrauche. Mein Vermieter meinte Leerstand würde er gerade deshalb nicht anmelden, weil ich ja immer wieder in die Wohnung gehen könnte. Er selbst besitzt nun einen Schlüssel damit er ungebunden Besichtigungstermine vereinbaren kann. Allerdings wurde ich nie in Kenntnis gesetzt wann eine Statt gefunden hat oder mit wem. Gerade weil ich noch im Mietvertrag stehe und die Wohnung eventuell mal nutzen könnte, um dort zu übernachten ( falls ich doch noch einmal zurück muss um Dinge zu klären ) fand ich dies sehr komisch. Mein Nachbar erzählte mir jetzt, dass er mir ein paar Sachen, wie die Tapete an einer Stelle, von der Kaution abziehen wird. Davon weiß ich nichts und wurde auch nicht in Kenntnis gesetzt. Wie gesagt sind wir so verlieben, dass ich alles zurück bekomme.Ein Übergabeprotokoll hat es demnach auch nicht gegeben, weil ich ja noch Mieter bin.

Dürfte mein Vermieter denn einfach dort hinein, das von Handwerkern flicken lassen und mir die Rechnung zukommen lassen? Ohne mein Wissen ? Ohne meine Einwilligung ? Ich meine, habe ich nicht das Recht als Mieter, die Wohnung selbst wieder in Ordnung zu bringen wenn ihm dann plötzlich doch etwas nicht mehr gefällt ? Oder dürfte er, bis ich aus dem Vertrag bin, mir verschweigen was gemacht werden soll und im Anschluss alles selber erledigen und mir die Rechnung stellen? Wie sieht es aus mit Nachmietern die eventuell früher in die Wohnung gelassen werden um selbst zu renovieren?

ich habe natürlich Zeugen die aussagen könnten, dass mein Vermieter mit der Wohnung als ich das letzte Mal dort war, zufrieden war.

entschuldigt für den langen Text aber ich bin mir mit dem was man im Netz lesen kann nicht so schlüssig 😅

vielen Dank im Voraus!

Wohnung, Recht
Reitschule wechseln?

Hallo,

Ich habe vor ein paar Monaten die Reitschule gewechselt, und finde im Nachhinein nicht alles richtig, was in der alten Schule passiert ist, und möchte mal eure Meinung dazu hören.

Es standen immer ein Paar Pferde in einer Box, sie durften aber morgens auf die Weide. Es gab ein älteres Pferd (warscheinlich ca. 20+), welches immer noch zum Unterricht genommen wird. In der Gruppenstunde ritten manchmal bis zu 8 Leute mit unterschiedlichem Ausbildungsstand mit, außerdem Ponys und Großpferde (ich habe mal gelesen, es sollten nur Ponies/Großpferde in einer Stunde laufen, wegen unterschiedlicher Geschwindigkeit,...). Es gab eine Putzbox für alle Schulpferde, eigentlich sollte man aber sein eigenes Zeug mitbringen. Beim Satteln und Putzen war der Reitlehrer auch nie da. Es wurde mit Gerte und Ausbinder geritten, wenn jemand etwas falsch gemacht hat, wurde es auch nicht richtig erklärt.

Meiner Meinung nach war es auch einfach eine Stunde auf Anweisung rumreiten, da wir oft das gleiche gemacht haben (Bahnfiguren, die Meiste Zeit im Trab, aufm Zirkel galoppieren, manchmal auch über ein paar Stangen). Wenn die Pferde nicht schnell genug mitliefen, sollte man halt mal gescheit mit der Gerte drauf...

Es wurde leider auch nichts zur Theorie oder Haltung gemacht. Nach ein paar Longenstunden mit einmal Galopp an der Longe kam man zur Gruppenstunde, wo man gleich in der Abteilung so galoppiert ist.

In ein paar Monaten im Lockdown konnte man noch einfach so kommen, bezahlen und dafür eine Stunde mit Schulpferd in der Halle reiten, mit Einstellern, worauf man uns aber nie vorbereitet hat (Verhalten, wenn andere in der Hallo sind, "Vorfahrtsregeln"...)

Letztes Jahr wurden die Kosten für einen Monat (4 Reitstunden) Unterricht von 60 € einfach auf 75€ erhöht, das bekam man so nebenbei mit. (Klar, sie hatten auch Lockdown und kein Unterricht, aber trotzdem...)

In den fast 2 Jahren dort habe ich in den Longenstunden noch am meisten gelernt.

Dazu kommt, dass jetzt ein halbes Jahr durch Corona kein Unterricht war. Jetzt erfuhr ich von einigen Personen, dass der (schon etwas ältere, es gibt aber auch noch eine andere RL) Reitlehrer mit Unterricht aufhört, von ihm selber hört man nichts, schon seit Monaten.

Was ist eure Meinung dazu?

Pferd, Schule, Reiten, Recht, Reitschule

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