Rechnung für Dienstleistung als Privatperson?
Ich wurde neulich angefragt ob ich ein Fotoshooting für jemanden machen könnte. Dadurch dass ich es immer nur als Hobby gemacht habe, hab ich natürlich kein Gewerbe oder ähnliches angemeldet.
Die Person meinte dass sie auf jedenfall eine Rechnung bräuchte.
Wie sieht es für mich jetzt als Privatperson aus? Kann ich einfach eine Rechnung schreiben? Da ich ja kein Unternehmen etc habe. Es handelt sich da um so ca. 150 Euro.
7 Antworten
Ich bin echt erstaunt mit wieviel Unwissen im Netz um sich geworfen wird. Natürlich darf man als Privatperson QUITTUNGEN ausstellen und das sollte dem gegenüber reichen, eine richtige Rechnung braucht es nicht, sollte man die doch ausstellen, wird natürlich keine Mehrwertsteuer ausgeschrieben wenn man kein Gewerbe angemeldet hat.
Gewerbesteuerpflichtig ist man erst ab 24.500. Anmeldung wird erst ab 9.408 Euro interessant, bis dahin brauch tman keine weil man erst dann verpflichtet ist das ganze zu versteuern. Fotografen die das als Hobby oder Kunsthandwerk machen, sind im übrigen als FREIBERUFLER beim Finanzamt gemeldet, dann können sie natürlich auch Rechnungen ausstellen. Am sichersten ist, wenn man sich dort dann als Kleinunternehmer meldet, dann kann man auch ganz regulär Rechnungen OHNE Mehrwertsteuer ausstellen.
Bis 2024 durftest du als Gründer*in maximal 22.000 EUR brutto an umsatzsteuerpflichtigem Umsatz in deinem Gründungsjahr erwarten. Für das folgende Geschäftsjahr durfte dein geschätzter Umsatz 50.000 EUR brutto nicht überschreiten. Seit dem 01.01.2025 wurden diese Umsatzgrenzen angehoben. Im ersten Jahr darfst du nun 25.000 EUR netto Umsatz erwarten. da muss man al Hobbyfotograf oder Künstler erstmal hinkommen.
Erstens ist eine Gewerbeanmeldung immer Pflicht, wenn du gegen Entgelt im Kundenauftrag ein Fotoshooting durchführst, ob du eine Rechnung ausstellst oder nicht.
Zweitens, wofür braucht dein Kunde die Rechnung?
Wenn die Rechnung beim Finanzamt Vorteile (Vorsteuerabzug, Gewinnminderung als Betriebsausgabe, etc) bringt, dann kannst du davon ausgehen, dass das Finanzamt sich dann an dir schadlos hält.
Ja, du kannst eine Rechnung schreiben und die Mehrwertsteuer wird NICHT ausgewiesen.
Die kompletten Einnahmen solltest du bei deiner Steuererklärung angeben.
Du kannst keine Rechnung für eine Dienstleistung erstellen, wenn du kein Gewerbe angemeldet hast!
Natürlich kannst du hobbymäßig rumfotografieren und wenn dir jemand dafür etwas in die Tasche steckt, ist das noch nicht kriminell.
Mir erschließt sich nicht, warum die Person auf eine Rechnung besteht?! 🤔
Klar kannst du eine Privatrechnung ausstellen. Muster gibts online.