Schwangerschaft Probezeit unbefristeter Vertrag?
Hallo,
ich befinde mich gerade noch in meiner Probezeit und bin schwanger. Ich habe am 15.12.2020 angefangen beim Pflegedienst zu arbeiten und meine Probezeit geht noch bis zum 15.06.2021 also noch knapp 2 Wochen. In meinem Arbeitsvertrag steht.. „der Arbeitsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Für die ersten sechs Monate dieses Arbeitsvertrages wird eine Probezeit vereinbart. Für die Kündigung gilt § 14.“ kann ich in dieser restlichen Probezeit noch gekündigt werden wenn ich es jetzt meinem Arbeitgeber sage? Und wenn nein wie sieht es dann mit dem unbefristeten Vertrag aus? Theoretisch habe ich ihn ja bereits.. kann mir da irgendwas passieren wenn ich die gute Nachricht jetzt verkünde?
2 Antworten
Schwangere und stillende angestellte Mütter sind (im Gegensatz zu Selbstständigen) sehr gut durch das Mutterschutzgesetz geschützt und abgesichert.
Du unterliegst in der Schwangerschaft einem besonderen Kündigungsschutz - auch in der Probezeit. Er besteht während der gesamten Schwangerschaft bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Geburt des Kindes.
Selbst wenn dein AG dich z.B. in Unkenntnis der Schwangerschaft kündigen würde, wäre das rechtswidrig. Ab dem Zeitpunkt, an dem die Arbeitnehmerin schwanger ist, besteht für den Arbeitgeber ein Kündigungsverbot, wenn die Arbeitnehmerin dem Arbeitgeber die Schwangerschaft (bis spätestens zwei Wochen nach einer Kündigung oder generell) mitteilt.
In der Schwangerschaft handelt es sich um ein absolutes Kündigungsverbot. Dieses Kündigungsverbot gilt unabhängig vom Kündigungsschutzgesetz, von daher spricht man vom so genannten besonderen Kündigungsschutz, der sich gegenüber der Schwangeren während der Probezeit und auch im Kleinbetriebe erstreckt.
In sehr seltenen Ausnahmefällen kann die zuständige oberste Landesbehörde ausnahmsweise eine verhaltensbedingte Kündigung für zulässig erklären. Dabei muss die Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses mit der Schwangeren dem Arbeitgeber unzumutbar sein (z.B. Diebstahl oder eine Straftat gegenüber dem Arbeitgeber).
Beabsichtigt der Arbeitgeber, einer unter den Kündigungsschutz des § 17 MuSchG fallenden Arbeitnehmerin zu kündigen, muss er oder sein Rechtsanwalt einen Antrag auf Zustimmung zur Kündigung stellen. Die Kündigung darf der Arbeitgeber erst aussprechen, wenn die Zulässigkeitserklärung seitens der Behörde erfolgt ist.
Eine erst kurz beschäftigte Schwangere muss auch kein schlechtes Gewissen haben - es gehört zum unternehmerischen Risiko eines jeden Arbeitgebers, wenn er Frauen im gebährfähigen Alter beschäftigt.
Gerade eine Schwangere sollte finanziell abgesichert sein - unter anderem dazu trägt das MuSchG bei und das ist auch gut so.
Alles Gute für dich!
Sobald du deine Schwangerschaft verkündest, bist du unkündbar. Da dein Vertrag unbefristet ist, läuft der auch ganz normal weiter.
Sobald du deine Schwangerschaft verkündest, bist du unkündbar.
Das natuerlich nicht. Auch waehrend einer Schwangerschaft ist eine Kuendigung in bestimmten Faellen durchaus moeglich. Das dannn allerdings nur aus Gruenden, die nicht im Zusammenhang mit der Schwangerschaft stehen und auch dann nur mit Genehmigung der zustaendigen Behoerde.