Darf das Jobcenter ein ärztliches Attest ablehnen oder nicht ernst nehmen?
Ich bekam eine Maßnahme vorgeschlagen, bin nach wie vor eingeschränkt, so dass die Teilnahme unmöglich ist, sowohl in der Einrichtung als auch von zuhause aus. Alle Diagnosen sind geschildert in dem Attest, und warum ich nicht teilnehmen kann. Das Jobcenter ist einer anderen Überzeugung. Sogar mein Hausarzt ist sprachlos, was da alles passiert. Außerdem wurde ich vom ÄD aus der Ferne begutachtet. Das ganze macht mich psychisch krank, was da abgezogen wird.
kann ich noch ein weiteres Gutachten machen lassen, aber diesmal persönlich??
6 Antworten
Am besten reiche eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ein dann kannst du aufatmen denn gegen eine AU kann das Jobcenter kaum was machen. Also einfach ablehnen dürfen sie die AU nicht.
Zweifelt das Jobcenter an der AU müsste es nämlich den MDK (!!) einschalten der die Arbeitsunfähigkeit dann überprüft. Irgendwelche "Amtsärzte" vom Jobcenter oder der "ärztliche Dienst" der Agentur für Arbeit können keine AU aufheben.
Mit einer AU bist du aber quasi von fast allem befreit z.b. vom: Arbeiten, Maßnahmen, Bewerben (Wenn die AU länger als 4 Wochen geht) und dir darf auch keine Eingliederungsvereinbarung vorgelegt oder ein Eingliederungsverwaltungsakt aufgezwungen werden.
Meinst Du den ärztlichen Dienst der Bundesagentur für Arbeit?
Wo ist also das Problem? Wenn du AU geschrieben bist können sie dich nicht in eine Maßnahme stecken.
Jobcenter sind dafür bekannt, Menschen schlecht zu behandeln, du kannst aber dagegen angehen und solltest es auch. Sie haben zu akzeptieren wenn der Arzt die was ausstellt, sollte das nicht der Fall sein, nimmst du dir einen Anwalt, der vom Staat bezahlt wird weil du nicht kannst und klagst gegen das Jobcenter wegen Mobbing!
aus der Ferne begutachtet.
Wie ist das zu verstehen?
Das Attest befreit normalerweise nicht von der Teilnahme an einer Maßnahme. Wohl aber sollte es dazu ausreichen, das Jobcenter dazu zu veranlassen, Dich amtsärztlich begutachten zu lassen.
Das danach zu erstellende Gutachten ist dann für das Jobcenter richtungsweisend.
Von @TeamStoffcouch:
Am besten reiche eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ein dann kannst du aufatmen denn gegen eine AU kann das Jobcenter kaum was machen. Also einfach ablehnen dürfen sie die AU nicht.
So sehe ich das auch. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schützt Dich m.M.n. derzeit mehr als ein ärztliches Atttest.
Die Entscheidung war nach Aktenlage. Ich wurde nicht eingeladen, um mich vorzustellen. Denn wenn sie meinen Rücken sehen, erst dann werden sie verstehen, welches Leiden ich zu ertragen habe.
Als Erstes fristgerecht dem Bescheid widersprechen. Sonst kannst du gar nichts mehr machen.
Lass es auf eine Klage ankommen und das Gericht ein Gutachten in Auftrag geben.
Auch wenn der Gutschein durch Jobcenter aktiviert wurde, habe ich das Recht zu widersprechen?
Du hast immer das recht in den Widerspruch zu gehen und besonders wen irgendwelche unbekannte über dein leben und Gesundheit entscheiden wollen!
Was du noch machen kannst ist deinen Hausarzt zu bitten das so nochmal zu Formulieren das das nicht interpretiert werden kann!
Die mache gerne Sachen die nicht normal sind im AD aus einer Hausstaubmilben allergie wird dan eine Staub Allergie und Dan soll man auchn da arbeiten wo die Echte Allergie ausgelöst wird und töt loch enden könnte!
Was du noch machen kannst wen sie dich in diese Massnareme zwingen da und auch im Amt jede unterschrift zu verweigern den die können dan dich Nichtmal sanktionieren!
Ich werd Donnerstag einen Bericht nochmal mit all den Diagnosen , Einschränkungen usw. erhalten.
Sogar dass online Teilnahme nicht möglich ist.
Sprich mit deinem Anwalt.
Meinst Du, dass das Attest nicht abzulehnen ist? Denn es steht drauf, dass diese Teilnahme ausgeschlossen ist.
Das kann ich nicht beurteilen. Das müssen Ärzte und Gerichte entscheiden.
Ich war vor zwei Jahren beim Gesundheitsamt zwecks Arbeitsunfähigkeit damals im Auftrag der Ausländerbehörde. Das Resultat war arbeitsunfähig.