Verwarngeld?

1 Antwort

Erst ab 60 Euro ist es ein Bußgeld das ist so weit Richtig. Als B-Verstoß gelten alle nicht schwerwiegende Vergehen. Habe dir unten mal einige Beispiele rein kopiert...

  • Fahren mit abgefahrenen Reifen (Profiltiefe nicht ausreichend)
  • Kennzeichenmissbrauch
  • Unbefugte Benutzung eines Kfz
  • Verbotswidriges Parken auf der Autobahn und anderen Kraftstraßen
  • Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch ungenügendes Absichern eines liegen gebliebenen Fahrzeug
  • Haupt- und Abgasuntersuchung ist überfällig
  • Überladung oder mangelhafte Ladungssicherung
  • Halten bzw. Parken vor einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt mit Gefährdung*

Allerdings: Ein einziger B-Verstoß ist nicht weiter schlimm aber dabei sollte es dann auch bleiben, denn aus 2 B-Verstößen wird ein A-Verstoß mit entsprechenden Probezeitmaßnahmen als Folge.

*Quelle: Wikipedia/Bußgeldkatalog

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung