Wie erfahre ich, wenn mein Halbbruder gestorben ist?
Eigentlich informiert einen ja das Nachlassgericht. Aber woher wissen die, dass mein Halbbruder mein Halbbruder ist? Er hat ja einen anderen Nachnamen als ich.
6 Antworten
Da musst Du dich schon selbst darum kümmern. Das Nachlassgericht würde dich nur informieren, wenn es selbst wüsste oder erführe, dass du als Erbe in Frage kommst. Allerdings: Wenn dein Halbbruder dich in seinem Testament als Erbe eingesetzt und deine Adresse im Testament genannt hätte, würde das Nachlassgericht dich informieren. Wie kommst du übrigens auf die Idee, dass du den Halbbruder beerben würdest ? Das wäre - als gesetzlicher - Erbe nur der Fall, wenn er keine Kinder oder Enkel und keine Ehefrau hätte. Aber auch dann nur, wenn der Elternteil, den du gemeinsam mit ihm hast, bereits vorverstorben wäre.
Wieso sollte dich das Nachlassgericht informieren? Bist du denn überhaupt erbberechtigt?
Dann musst du regemäßigen KOntakt zu deinem Halbbruder halten. Irgendjemand muss ja auch die Beerdigung erledigen.
erbberechtigt ist erstmal die gerade Linie, Eltern, Großeltern, Kinder, Enkel - ist da keiner da kommt erst die Seitenlinie dran
wenn sonst alle tot sind, bist Du erbberechtigt. Halte doch zu Deinem Halbbruder Kontakt, dann weißt Du alles!
Hast du dich denn mal bei ihm gemeldet? Habt ihr Kontakt?
das Nachlassgericht informiert dich nicht. Höchstens irgend ein Verwandter macht das!
Die Behörde wird dich nicht informieren, sprich: Du erfährst es nicht von offizieller Seite.
Bin ich nicht automatisch erbberechtigt, wenn es keine anderen Verwandten gibt und mein Halbbruder nicht verheiratet ist und keine Kinder hat?