Ist das so richtig (Privatrecht / Strafrecht)?

3 Antworten

Naja, das war ja nicht wirklich schwer, oder?

Würden Otto und Klara noch die Polizei rufen, da sie sich in der Nachtruhe gestört fühlen, haben wir auch hier Strafrecht.

Ebenso kommen wir beim Reiseveranstalter ins Strafrecht, wenn es klar ist, dass der Reiseveranstalter wusste, dass die Angaben in seinem Prospekt falsch sind.

Und der Busfahrer hat einen zivilrechtlichen Anspruch auf Schadenersatz in Form von Schmerzensgeld.

Das stimmt so.


GTS30 
Beitragsersteller
 01.06.2021, 13:54

Danke, dann hab ich ja richtig geraten

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Ja, alles richtig gemacht.