Nachtschicht Zulagen (Leiharbeit) nur auf den Grundlohn?
Ich arbeitete bei einer Zeitarbeitsfirma, in 3 schicht, Bekomme keine Spätschicht Zulagen, Nachtschicht Zulagen Erst ab 23 Uhr, was mich an meisten stört, laut Tarifvertrag der Zeitfirma bekomme ich ca12€ grundlohn, alles was mehr ist sind übertarifliche Zulagen, habe ca 14€ Stundenlohn,. Aber die Nachtzuschlag wird auf den Grundlohn berechnet,so das für 5 Tage gradmal 110€ gezahlt werden, viel zu wenig wie ich finde, kann das so sein?? Schließen würden z.b sonntags Arbeit Feiertag Arbeit auch nur auf die 12€ gezahlt werden,. Angenommen ich hätte 20€ Stundenlohn, und würde Nachtschicht Arbeiten, da hätte ich ja minus, da ich für Nachtschicht gradmal ca 15€ bekommen würde, da 25% vom 12€ sind 15€
2 Antworten
Also soweit ich weiß, ist Spätschichtzulage überhaupt nicht gesetzlich vorgeschrieben und eine Nachtschichtzulage wie du schon schreibst ab 23 Uhr und muss angemessen sein (also meist 25%). Oder wenn er keinen Nachtzuschlag zahlen möchte, muss der Arbeitgeber einen Zeitausgleich gewähren.
Letztendlich ist es also dein Verhandlungsgeschick mit dem Arbeitgeber, ob und wieviel zu Nachtzuschlag erhälst.
naja, du hast ja für 12 € unterschrieben. Ich weiß ja nciht ob das fair ist oder nicht, es ist jedenfalls gesetzlich. Und jetzt findest du 15.- € nicht fair für ne Stunde? Und wenn du findest, dass es nicht fair ist, dann kannst du ja hingehen und mehr Geld verlangen. Wenn sie es dir nicht geben, dann kannst du jederzeit kündigen oder du kannst dich woanders bewerben. Du kannst dich auch weiterbilden und dann später mehr verdienen. Es liegt ja bei dir. Der Stundenlohn ist ja nur ein Angebot des Arbeitgebers.
Was??? Du machst doch nicht minus. Das ist ein ZUSCHLAG!
Ja 25 Prozent auf den realen Stundenlohn nicht auf grundlohn der sehr klein ist