Fahrschulprüfung nicht bestanden obwohl Prüfer bis zum Ende gefahren ist?

Hallo,

Ich hatte am Montag meine dritte praktische Fahrprüfung und bin wieder durchgefallen. Das durchfallen lag nicht daran dass ich schlecht fahre, in den letzten zwei Prüfungen habe ich nur ein Schild übersehen und der Rest war perfekt. Ich habe nun auch bei meiner dritten Fahrprüfung einen komplett grünen Rückmeldebogen bekommen und ein Lob, ich solle es beim nächsten mal wieder genauso machen.

Der Grund zum durchfallen: Der Lkw im Kreisverkehr, welcher zum selben Zeitpunkt wie ich in den Kreisel gefahren ist, musste zu sehr abbremsen.

Sie haben die Prüfung nicht direkt beendet und haben mich weiterfahren lassen. Das ist doch nicht zulässig? Denn nach diesem Fehler, wenn dieser driftig genug gewesen wäre zum durchfallen, hätte ich anhalten müssen laut gesetz! Oder ist das nichtmehr so?!

Die beiden sind dann beim Tüv ausgestiegen und haben sich erstmal beraten ob ich nun durchgefallen bin oder nicht! Ich habe keine weiteren Fehler gemacht außer dieser dass der Lkw mit mir zeitgleich in den Kreisel gefahren ist, man bedenke: ich bin nach 0.5 Sekunden wieder aus dem Kreisel gewesen. Und die Begründung von dem Prüfer dass der Lkw wegen mir zu sehr bremsen musste, war wohl auch komplett bescheuert und stand im Endeffekt als Vorfahrt genommen im Rückmeldebogen. Normalerweise ist es kein Vorfahrt nehmen wenn wir Zeitgleich in den Kreisel fahren oder? Denn vor mir war er Aufjedenfall nicht im Kreisel!

Soll ich mit meiner Fahrlehrerin nochmal sprechen oder denkt ihr dass es nun so oder so überflüssig ist? Könnte ich meinen Führerschein doch irgendwie noch bekommen wenn ich das melde?

Prüfung, Recht, Fahrschule Praxis, Auto fahren lernen, Auto und Motorrad
Jura- Hausarbeit Mietvertrag und Leihvertrag vom gesetzlichen Vertreter verwechselt?

Der sechzehnjährige M erwirbt am 8. Juli von seinem Taschengeld am Jahrmarktstand bei J fünf Lose zu je einem Euro. Das fünfte Los beschert ihm als Hauptgewinn einen E-Book-Rea- der im Wert von 400 Euro. Nicht nur M, sondern auch sein ihn begleitender neuzehnjährigen Freund F, der das Alter von M kennt, ist sofort Feuer und Flamme und fragt M, ob er sich den E-Book-Reader für seinen anstehenden einwöchigen Mallorca-Urlaub ausleihen könne. Als M zögert, seinen neuen „Schatz“ wieder aus den Händen zu geben, bietet F im an, die „Leihgabe“ durch eine Zahlung von 15 Euro zu versüßen. M möchte aber zunächst eine Nacht darüber schlafen. Am nächsten Morgen geht M zu F und übergibt ihm den E-Book-Reader mit den Worten: „Ich habe mir dein Angebot überlegt und für 15 Euro kannst’n ’ne Wochen haben. Mein Alter ist auch einverstanden.“ Erfreut packt F den E-Book-Reader ein, verweist M aber darauf, dass er das vorhandene Bargeld für die Reise benötige und ihm die 15 Euro daher erst nach seiner Rückkehr zahlen könne. M nickt und wünscht F eine gute Reise. Zurück zu Hause, erzählt M seinem alleinerziehenden Vater V von seinem Losglück. V ist entzückt, da M die Ferien nun gut zur literarischen Fortbildung nutzen könne. Umso entsetzter ist V daher, als er erfährt, dass M den E-Book-Reader für eine Woche an F „verliehen“ hat. Sofort ruft V bei F an, erreicht aber nur dessen neunjährigen Bruder B. V bittet B, F mitzuteilen, dass er mit der „Leihgabe“ nicht einverstanden sei und F den E-Book-Reader unverzüglich zurückgeben solle. B schreibt sich die Nachricht auf, vergisst aber, F vor dessen Abreise noch zu informieren. Erst am 17. Juli, dem Tag nach seiner Rückkehr aus dem Urlaub, entdeckt F zufällig den Zettel, den B sich geschrieben hat, und erfährt so von dem Anruf. Das kommt F gerade recht, weil er den E-Book-Reader im Urlaub kaum benutzt hat und jetzt nicht 15 Euro dafür zahlen möchte.

F geht daher zu M, gibt den E-Book-Reader „wie von V verlangt“ zurück und meint gegenüber M und V, damit sei die Vereinbarung ja wohl hinfällig und er müsse nichts bezahlen. Außerdem habe M ihn über das Einverständnis von V getäuscht und er fühle sich auch deshalb nicht an die mit rechtlichen Unsicherheiten behaftete Abrede gebunden. Als V dies hört, ist er von der Geschäftstüchtigkeit seines Sohnes sichtlich beindruckt. Er sei davon aus- gegangen, M habe F den E-Book-Reader einfach so überlassen, mit einer Vermietung für eine Woche zu 15 Euro sei er hingegen einverstanden. Ohnehin habe F den E-Book-Reader ja tat- sächlich eine Woche nutzen können; dass er das kaum getan habe, sei seine Sache. Sich jetzt im Nachhinein auf vermeintliche Mängel des Geschäfts zu berufen, gehe gar nicht.

Studium, Recht, Jura
Videoüberwachung von gemietetem Stellplatz (Sondernutzungsfläche)?

Hallo zusammen,

mir wurde in naher vergangenheit leider mein Auto mehrfach beschädigt und ich habe mich dazu entschlossen eine Kameraüberwachung am äußeren Fensterrahmen anzubringen um meinen Stellplatz zu überwachen. Das Auto wurde mindestens zwei mal mutwillig beschädigt und es gibt keine Zeugen, da es immer Nachts passiert ist.

Der Stellplatz befindet sich im Hinterhof eines Privaten Mietshauses, und es gibt auch keine möglichkeiten versehentlich öffentlichen Raum zu überwachen da dieser durch Büsche und Bäume verdeckt ist Die Kamerapositionierung ließe dies auch nicht zu.

Mein Stellplatz ist außen an der Grundstücksgrenze, einer von fünf, gegenüber des Hauses. Im Haus befinden sich gegenüber der Stellplätze noch Garagen. Aufgrund der amerapositionierung wäre es aber nur möglich drei Stellplätze und ein kleines Stück des davor liegenden Hinterhofs zu filmen. Aufnahmen würden nur passieren, wenn sich etwas im näheren Bereich meines Autos bewegt.

Jetzt kommen zwei szenarien bei der Überwachung ins Spiel:

  • Ich überwache nur meinen Stellplatz. Dies könnte ich aber nur durch eine Technische Maßnahme in der Kamerasoftware realisieren, indem ich andere Bereiche "schwärze". Könnte ich dies dann so ohne weiteres machen? also rein rechtlich gesehen? Reicht es diese Technische Maßnahme zu ergreifen, um den Sichtbereich der Kamera einzuschränken, oder müsste ich hier eine extra sichtblende bauen, die den echten sichtbereich einschränkt?
  • Ich schränke den Sichtbereich nicht ein und überwache so auch die Beiden anderen Stellpätze und etwas Hinterhof mit. Ich vermute, hier muss ich dann alle betroffenen Personen informieren und Fragen ob dies in ordnung ist. Natürlich mit ausreichender Erläuterung was und wann gefilmt wird und Einverständniserklärung. Muss ich in diesem Fall zusätzlich auch alle anderen Mieter im Haus Fragen, oder reichen die betroffenen Personen? An sich läuft im regelfall niemand anderes in diesem Bereich herum, wie gesagt kann man nur aus einer Richtung zu den Autos kommen, in der aber nicht gefilmt wird. Letztenendes würde ich dann mit dieser Eiinverständnis an den Vermieter rantreten und ihm den Sachverhalt schildern. (Kamera wird ohne Bohren an der Außenwand an einer Metallverkleidung befestigt). Ich denke dass zumindest die beiden Nachbarstellplätze so kein Problem damit haben sollten, sie erhalten dadruch ja auch Beweismittel, sollte mal was passieren.

Ich bin mir bewusst, dass ich im zweiten Falle auf jeden Fall die Einverständniserklärung meiner Nachbarn und der Garagenmieter brauche, da es ansonsten "ärger" geben könnte. Bei uns gibt es aber keinen Nachbarschaftsstreit, d.h. man kann es hier vorab in einem Gespräch klären, hätte ein Nachbar im Fall 1 seine bedenken, bevor es irgendwie eine Beschwerde oder Unterlassungsklage geben würde.

Recht, Überwachungskamera, Auto und Motorrad
Wer kennt sich aus? Haus geerbt als Erbengemeinschaft, wird aber nur von einem Erben bewohnt?

Ich habe vor etwa einem Jahr ein Haus geerbt, als Erbengemeinschaft zusammen mit meinen beiden Geschwistern zu je einem Drittel. Ich habe das Haus bereits vorher alleine mit meiner Familie bewohnt, zur Miete an meinen Vater als Hausbesitzer. Mein Vater verstarb leider ziemlich schnell, weshalb er auch kein Testament erstellt hat. Der gesetzlichen Erbreihenfolge nach sind nun im Grundbuch wir drei Geschwister zu je 1/3 als Eigentümer eingetragen. Die ganze Erbsache ist bislang noch nicht abgeschlossen.

Ich kann aus finanziellen Gründen meine Geschwister nicht ausbezahlen (das Haus ist stark renovierungsbedürftig, ich müsste also bereits einen riesen Kredit aufnehmen um es instandsetzen zu lassen und wahrscheinlich nochmal die selbe Summe um dann meine Geschwister auszuzahlen). Der gesetzliche Betreuer meiner Schwester will die Zeit, die ich dieses Haus noch bewohne, nach dem geplanten Verkauf einfach als Miete gegenrechnen und von meinem Verkaufsanteil abziehen. Soweit komme ich vielleicht noch mit.. aber wer legt fest, wie hoch die Miete ist? Ich hatte vorher eine sehr geringe Miete, die nur einen Teil der Mietkosten ausmachen, die man in unserer Wohngegend eigentlich bezahlt.

Wir tragen die kompletten Kosten aktuell für das Haus natürlich alleine, also Grundabgaben, Kaminkehrer usw.

Kann mir jemand Tipps geben? Hatte sicher schon Mal jemand so einen Fall.

Ich bin sehr dankbar für hilfreiche Antworten.

Familie, Recht, Wirtschaft und Finanzen
Von Polizei angehalten - Handy auf dem E-Roller - Strafe?

Guten Tag,

wie sie dem Titel schon entnehmen können, wurde ich von der Polizei angehalten beim Sprachnachrichten verfassen mit dem Handy auf dem E-Roller. Nach der Aufforderung stehen zu bleiben, befolgte ich die Anweisungen. Man belehrte mich, dass dies eine Ordnungswiedrigkeit ist und mit einer Geldstrafe geahndet wird.

Der eine Polizist überprüfte mein Ausweis und der andere fragte mich ob ich Bar vor Ort oder mit Karte zahlen möchte. Dieses Angebot wies ich zurück, da es meines Wissens nach gar nicht mehr erlaubt ist in NRW, dass Polizisten Bargeld annehmen dürfen. Somit bat ich entweder um einen Zahlschein oder mich postalisch darüber in Kenntnis zu setzen. Die Polizisten konnten mir keinen Zahlschein ausstellen, da es unklar ist wie die Strafe behandelt wird.

Handy auf dem Fahrrad wird mit 55€ bestraft

Handy am Steuer (mit dem Auto [KFZ]) wir dmit 100€ bestraft

Sie meinten, dass der E-Roller dazwischen läge und sie dies noch prüfen müssten aber mich postalisch benachrichtigen werden.

Dahingehend ist nun meine Frage, wie dieser Fall geahndet wird. Meines Erachtens nach hat der E-Roller ein Kennzeichen, damit es Versichert ist und nicht weil es als KFZ geführt wird. Wichtig ist es evtl noch zu erwähnen, dass ich zu dem Zeitpunkt auf dem Radweg gefahren bin und keinen Führerschein besitze. Ebenso möchte ich keinen Aufpreis zahlen für eventuelle Aufwandskosten, da es ja nicht an mir lag, dass ich keinen Zahlschein bekommen konnte.

Polizei, Recht, Polizeikontrolle, E-Roller, Auto und Motorrad
Expert / HP Notebook Mängelhaftung?

Wir haben im Februar 2020 bei expert ein Notebook gekauft, welches praktisch unbenützt war. Nur einige Male war es zur Vorbereitung von Referaten im Einsatz. Genau nach 12 Monaten gab das Notebook den Geist auf und startete einfach nicht. Zunächst haben wir expert kontaktiert, die uns an der Hersteller verwiesen. Die wiederum schickten uns wieder zurück zu expert. Zwischenzeitlich haben wir das Notebook zur Begutachtung an eine Werkstatt in unserer Nähe gebracht. Die Reperaturwerkstatt hat den Laptop gründlich untersucht. Ergebnis: Der Prozessor / Leiterplatte ist mangelhaft und von sehr sehr schlechter Qualität. Der Mangel kann nicht durch Kundenverschulden entstanden sein. Der Laptop war ansonsten praktisch wie neu ohne jegliche Gebrauchsspuren. So hat die Werkstatt den Befund bestätigt. Nun wurde uns von der Werkstatt geraten das Gerät zu expert zu senden, da diese (laut unserer Werkstatt) für die Garantieabwicklung mit HP zuständig seien. Expert schickte uns Retourenetiketten und versprach eine zügige Prüfung des Geräte. Wochenlang hörten wir nichts mehr. Auf Nachfragen per Mail antwortete expert dann sehr schleppend. Letztendlich kam die Mail, dass die Beweislast doch bei uns liege. Die angebliche (zunächst versprochene) gründliche Prüfung seitens expert blieb aus. Wir legten Widerspruch ein. Warum hatten wir denn überhaupt den Laptop einschicken sollen, wenn überhaupt kein Versuch seitens expert gemacht wurde den Laptop auch nur anzusehen. Nachdem wir mitteilten dass wir das Notebook aber vorab durch einen Dritten Sachverständigen hatten prüfen lassen, forderte expert hierüber einen Beweis. Wir haben dann die Rechnung des Sachverständigen mit darauf der Fehlerdiagnose eingereicht. Laut expert ist diese Prüfung aber nach 6 Monaten ab Kaufdatum erfolgt und somit nicht relevant?!!! Klar, wir sind als Kunden nach 6 Monaten in der Nachweispflicht. Diesen Nachweis haben wir erbracht und dennoch weigert sich der Onlinehändler einen Ersatz zu liefern oder eine Reperatur anzubieten. Auf Reviewsites finden wir nun etliche ähnliche Erfahrungen mit expert. Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit einem HP Laptop oder expert und wie lässt sich die gesetzliche Gewährleistung in diesem Fall am besten durchsetzen?

Computer, Recht, Garantie
Katze aufgrund Drohungen von Polizei und Nachbarn eingeschläfert?

Hallo,

ich werde die Gedanken einfach nicht los und würde gerne wissen, was man im Nachhinein noch machen kann.
Ich fange mit der Ausgangssituation an: Unsere Nachbarn hatten bis gestern einen Kater. Bei diesem wurde ca. vor 6 Monaten ein Herzfehler diagnostiziert. Er bekam Tabletten und es ging ihm wieder etwas besser. Die letze Zeit merkte man leider wieder, dass er krank war. (Nasenblutung/Schwäche/schlechtere Fellpflege)

Er war allerdings immer noch in Behandlung und die Tierärzte sahen sich nicht gezwungen ihn einzuschläfern.

Andere Nachbarn haben sich vor ca. 2 Monaten nach dem Wohlempfinden erkundigt. Diese nahen an, dass er vernachlässigt wird und auch zu wenig essen bekommt. Vernachlässigt wurde er keineswegs und der Gewichtsverlust war den Medikamenten geschuldet.

Vor ca. 1 Woche kam eine Nachbarin zu den Katzenbesitzern und beschimpfte sie, dass die Katze weiterhin vernachlässigt wird und sie, wenn es nicht besser wird die Polizei ruft. Die Symptome der Katze waren allerdings weiterhin dem Herzfehler und den Medikamenten geschuldet.

Naja…gestern Abend bekamen wir einen Anruf von den Besitzern: Die Katze soll plötzlich eingeschläfert werden. Wir sind sofort rüber um uns zu verabschieden. Dabei wurde uns die Situation geschildert.

30 Minuten vor dem Ereignis standen zwei Polizisten inklusive zwei Feuerwehrmännern und den Nachbarn vor der Tür. Die Nachbarn drohten mit einer Anzeige und die Polizisten erwiderten dies einfach ohne sich zu erkundigen.
Die Besitzer versuchten die Lage zu erklären, doch es war zwecklos. Die Polizisten wollten nichtmal Behandlungspläne der Katze sehen, sondern sagten einfach nur, dass die Katze drinnen bleiben muss sonst gibt es eine Anzeige.
Das bizarre an allem: die Katze war nun eine Woche komplett weg und wurde bei den Nachbarn festgehalten. Allerdings kann man dies nicht beweisen. Das macht die ganze Sache so verzwickt. Klar, es sind Spekulationen, allerdings war die Katze wirklich kein Tag weg bzw. hat sich nie länger als zwei Stunden nicht blicken lassen…

Die Tierärztin gestern Abend beim einschläfern sagte, dass es keinen medizinischen Grund gäbe, der für eine einschläferung spricht. Unsere Nachbarn sind aber leider sehr beschäftigt und hatten keinen klaren Kopf für so etwas und haben ihn daraufhin eingeschläfert. Heute sagten sie leider, dass sie nicht alles überdacht haben und mit den Nerven blank lagen. Die Polizei hat anscheinend einen unfassbaren Druck ausgeübt.

Meine Familie, unsere Nachbarn und ich sind unfassbar fassungslos. Ich habe so eine Wut und würde den Verantwortlichen das Leben so gerne zur Hölle machen. Gibt es eine rechtliche Möglichkeit oder irgendetwas, was man in Betracht ziehen könnte?
Geld und Zeit wäre kein Problem. Ich möchte nicht, dass diese verbitterten alten Greise damit durchkommen…

vielen Dank…

Polizei, Katze, Recht, Anzeige, einschläfern, Nachbarn, Rechtliche Lage
Ist das Exhibitionismusgesetz nach StGb §183 sexistisch?
Strafgesetzbuch (StGB) "§ 183 Exhibitionistische Handlungen

(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

(3) Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auch dann zur Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, daß der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung keine exhibitionistischen Handlungen mehr vornehmen wird.

(4) Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung

1.

nach einer anderen Vorschrift, die im Höchstmaß Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe androht, oder

2.

nach § 174 Absatz 3 Nummer 1 oder § 176a Absatz 1 Nummer 1

bestraft wird."

Nach Wortlaut gilt dieses Gesetz nur für Männer, was mir allerdings reichlich rechtswidrig erscheint, da laut Artikel 3 GG: "Art 3 

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

Frauen und Männer gleichbehandelt werden sollten.

Nun stelle ich mir zwei Fragen.

1.: Ist das überhaupt zulässig?

2.: Wie wird dieses Gesetz praktisch angewandt? Existiert diese Ungleichheit "nur" de jure?

Religion, Politik, Recht, Exhibitionismus, Rechtsprechung, Rechtswissenschaft, Sexismus, Strafgesetz, Philosophie und Gesellschaft

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