Darf ein Radfahrer mit Dashcam auf dem Helm montiert den fliesenden Verkehr filmen?

6 Antworten

Ja, mittlerweile werden dashcams als Beweise vor Gericht angenommen. Vor ein paar Jahren war das nicht immer so.


Patrickhennes  11.08.2021, 09:51

Ich finde diese Wirklichkeitsausklammerungstendenz des Staates zum kotzen..mir wurde vor ein paar Monaten ein festgekettes Bike geklaut 2m vor der innencamera eines Beautysalons auf die transparente Eingangstür sodass der Dieb entweder vorwärts flüchtete und aufgezeichnet wurde oder rückwärts seine Anonymität vollkommen einhalten konnte. Aber glaubt Mal nicht dass ich Zugriff auf die Videoaufzeichnungen bekommen hätte, die würden erst ausgewertet werden im Falle eines umgekehrten strafttatsbeständs dass ich in flagranti den tâter erwischt und vor der Camera erschlagen hâtte.

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jort93  11.08.2021, 09:53
@Patrickhennes

Naja, die Kameras gehören halt nicht den Staat. Du musst den Besitzer des Saloons fragen ob du die Beweismittel bekommst.

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So wie ich Grade gelesen habe sind Bundesstraßen nur verboten wenn die gleichzeitig als Kraftfahrtstraße gilt. https://www.bussgeldkatalog.org/bundesstrasse-fahrrad/

Ich bin selber Mal 10min mit dem Rennrad auf einer Bundesstraße gefahren da mein Navi keine Alternative angab. Solange da nur Autos an einem vorbeidonnern fand ich es harmlos aber der erste Lkw hat gereicht mit seinem Fahrtwind und ich bin freiwillig von Durchschnittstempo 35 auf 10kmh runtergegangen vor Gleichgewichtsverlustangst auf die falsche tödliche Seite.

Jeder der schon Mal mit dem Fahrrad auf ner Bundesstraße n'en Lkw Wind verspürte und ein intaktes psychisches Warnsystem hat verbietet es sich selbst.

Autofahrer ärgern sich wahrscheinlich über die Gefahr der Mithaftung wenn was passiert, im Sinne von eindringen in fremdes Territorium fahrradfahrerseits.

nein, ist so pauschal leider nicht erlaubt, in Einzelfällen haben die Gerichte das aber schon zugelassen.

Es kommt auf die Funktionsweise der Kamera an. Wenn die fortlaufende Aufnahme nicht dauerhaft aufgezeichnet wird sondern nur das, was manuell aktiviert wird, dann ist das zulässig. Anlassbezogene Aufnahmen sind nicht verboten und wenn er zu dicht überholt hat, muss er halt dafür geradestehen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – ist einfach so