Nebenkostenabrechnung Glasreinigung Fenster (außen)?

5 Antworten

Nein, musst du nicht. Kosten, die außerhalb deiner Mietdauer anfallen und die nicht unmittelbar mit deinem Mietverhältnis in Zusammenhang stehen, hast du nicht zu zu tragen.

Oder wurde da nur der Anteil berechnet, für die Monate, in denen du da noch gewohnt hast?

Ach ja, ist der Begriff: Glasreinigung Fenster (außen) in der Liste deiner zu zahlenden Nebenkosten aufgeführt? Weil, der ist eher selten.

Was ist denn dazu mietvertraglich vereinbart gewesen?

Von Experte DerSchopenhauer bestätigt

Wenn die Kosten innerhalb des Abrechnungszeitraumes, ich nehme mal an 1.1. - 31.12.2020, angefallen sind mußt Du anteilig die Kosten tragen.

Ich füchte ja, hast Du bestimmt so vereinbart, und der BGH sagt auch, ist so richtig.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

ja, die Reinigung ist mit Deinem Anteil der Jahreskosten pro Wohneinheit richtig berechnet.