Nebenkostenabrechnung Glasreinigung Fenster (außen)?
Hallo,
ich habe heute meine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2020 erhalten. Zum 30.06.2020 wurde das Mietverhältnis beendet. Auf der Abrechnung ist die Position Glasreinigung Fenster (außen) aufgeführt mit einem mir zugewiesenen Anteil von 64,63€. Laut der Hausverwaltung wurde die Glasreinigung am 24.09.2020 durchgeführt also nach Beendigung von meinem Mietverhältnis. Also zu der Frage : Muss ich den Anteil der Kosten für die Glasreinigung tragen ?
danke
mfg Tom
5 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Nein, musst du nicht. Kosten, die außerhalb deiner Mietdauer anfallen und die nicht unmittelbar mit deinem Mietverhältnis in Zusammenhang stehen, hast du nicht zu zu tragen.
Oder wurde da nur der Anteil berechnet, für die Monate, in denen du da noch gewohnt hast?
Ach ja, ist der Begriff: Glasreinigung Fenster (außen) in der Liste deiner zu zahlenden Nebenkosten aufgeführt? Weil, der ist eher selten.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/albatros/1444743971_nmmslarge.jpg?v=1444743971000)
Was ist denn dazu mietvertraglich vereinbart gewesen?
![](https://images.gutefrage.net/media/user/anitari/1577434541944_nmmslarge__0_0_300_300_9a4334409e63f908baa4b0bff88a688f.jpg?v=1577434542000)
Wenn die Kosten innerhalb des Abrechnungszeitraumes, ich nehme mal an 1.1. - 31.12.2020, angefallen sind mußt Du anteilig die Kosten tragen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ich füchte ja, hast Du bestimmt so vereinbart, und der BGH sagt auch, ist so richtig.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/freejack75/1444745362_nmmslarge.jpg?v=1444745362000)
ja, die Reinigung ist mit Deinem Anteil der Jahreskosten pro Wohneinheit richtig berechnet.