Hallo,

ich habe heute meine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2020 erhalten. Zum 30.06.2020 wurde das Mietverhältnis beendet. Auf der Abrechnung ist die Position Glasreinigung Fenster (außen) aufgeführt mit einem mir zugewiesenen Anteil von 64,63€. Laut der Hausverwaltung wurde die Glasreinigung am 24.09.2020 durchgeführt also nach Beendigung von meinem Mietverhältnis. Also zu der Frage : Muss ich den Anteil der Kosten für die Glasreinigung tragen ?

danke

mfg Tom