Von Polizei angehalten - Handy auf dem E-Roller - Strafe?
Guten Tag,
wie sie dem Titel schon entnehmen können, wurde ich von der Polizei angehalten beim Sprachnachrichten verfassen mit dem Handy auf dem E-Roller. Nach der Aufforderung stehen zu bleiben, befolgte ich die Anweisungen. Man belehrte mich, dass dies eine Ordnungswiedrigkeit ist und mit einer Geldstrafe geahndet wird.
Der eine Polizist überprüfte mein Ausweis und der andere fragte mich ob ich Bar vor Ort oder mit Karte zahlen möchte. Dieses Angebot wies ich zurück, da es meines Wissens nach gar nicht mehr erlaubt ist in NRW, dass Polizisten Bargeld annehmen dürfen. Somit bat ich entweder um einen Zahlschein oder mich postalisch darüber in Kenntnis zu setzen. Die Polizisten konnten mir keinen Zahlschein ausstellen, da es unklar ist wie die Strafe behandelt wird.
Handy auf dem Fahrrad wird mit 55€ bestraft
Handy am Steuer (mit dem Auto [KFZ]) wir dmit 100€ bestraft
Sie meinten, dass der E-Roller dazwischen läge und sie dies noch prüfen müssten aber mich postalisch benachrichtigen werden.
Dahingehend ist nun meine Frage, wie dieser Fall geahndet wird. Meines Erachtens nach hat der E-Roller ein Kennzeichen, damit es Versichert ist und nicht weil es als KFZ geführt wird. Wichtig ist es evtl noch zu erwähnen, dass ich zu dem Zeitpunkt auf dem Radweg gefahren bin und keinen Führerschein besitze. Ebenso möchte ich keinen Aufpreis zahlen für eventuelle Aufwandskosten, da es ja nicht an mir lag, dass ich keinen Zahlschein bekommen konnte.
5 Antworten
Tatbestandsnummer 123624:
Sie benutzten als Führer des Kraftfahrzeuges ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, in vorschriftswidriger Weise *).
§ 23 Abs. 1a, § 49 StVO; § 24, StVG; 246.1 BKat
FaP-Pkt: A - 1
Euro: 100,00
Natürlich ist auch ein Elektrokleinstfahrzeug ein Kraftfahrzeug, das ergibt sich bereits aus §1 eKFV:
(1) Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne dieser Verordnung sind Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht weniger als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h, die folgende Merkmale aufweisen:
Unter "freihändig" verstehe ich, dass beide Hände nicht am Lenker sind. Musste jetzt erstmal nachschauen, aber ja, es ist laut Youtube-Videos mäglich, einen E-Scooter freihändig zu fahren. Wie es zu dem Vorwurf kommt, kann ich nicht sagen, das Halten des Handys in der einen und das Lenken mit der anderen Hand kann damit nicht gemeint sein. Beim Abbiegen dürfen schließlich auch Handzeichen gegeben werden, ohne ein Verwarngeld wegen "freihändigem" Fahren zu erhalten.
Eben und genau das ist ja mit einem E-Roller (TIER) gar nicht möglich, da man sonst nicht mehr beschleunigt. Habe auch noch niemanden gefunden der freihändig den eroller fahren kann.
Klingt für mich als wollten die dir aus Prinzip ne weitere strafe geben. Würde das mal dem Chef der Polizeiwache mitteilen. Weil wie soll er sich dabei rausreden :D
Hättest du mal direkt mit Karte gezahlt...
Wenn der E-Roller zwischen Fahrrad und Auto liegt, dann kostet das zwischen 55 und 100 Euro. Plus einer eventuellen Strafe für das Fahren auf dem Radweg.
Ja für die Nachwelt eine interessante Aussage mit der Karte direkt zu bezahlen. Mir war das in der Situation etwas suspekt, aber wäre evtl besser gewesen, da sie sich dann auf einen Betrag einigen müssten
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/elektrofahrzeuge/e-scooter/
100 Euro und einen Punkt (!)
Auch wenn mir die Antwoirt natürlich nicht passt, danke ich dir ;D
Nach so einer Antwort habe ich gesucht mit Quellbezug
Weißt du zufällig wie ich dann einen Punk terhalten kann, ich aber keinen FS habe?
Der Führerschein ist keine Voraussetzung für Punkte - ganz im Gegenteil. Wenn du zu viele sammelst, darfst du erstmal keinen Führerschein machen...
Die werden dich in Flensburg als ganz normale "Akte" führen, vermute ich mal.
Geht ganz simpel, hab 1982 meinen Führerschein gemacht und hatte das schon 6 Punkte (2x abgefahrene Hinterreifen am Mofa, da stand auf dem zweiten Schrieb schon "Punkte nach Mehrfachtäter Punktesystem: 6)
Alles kein Problem, man kann schon vorher sammeln beginnen...
Mit dem E-Scooter muss man auf den Radweg, sofern Radwegpflicht besteht. Oder auf die Straße, wenn nicht.
Man belehrte mich, dass dies eine Ordnungswiedrigkeit ist und mit einer Geldstrafe geahndet wird.
Dieser Darstellung des Sachverhalts mangelt es an Korrektheit.
Dahingehend ist nun meine Frage, wie dieser Fall geahndet wird.
Eine diesbezügliche Auskunft wird Euch seitens der zuständigen Behörde zuteil werden.
Ebenso möchte ich keinen Aufpreis zahlen für eventuelle Aufwandskosten, da es ja nicht an mir lag, dass ich keinen Zahlschein bekommen konnte.
Euer Anliegen wird zur Kenntnis genommen.
https://www.bussgeldkatalog.org/handy/
Handy auf dem Fahrrad kostet 55 EUR, im Auto 100 EUR.
Du bist also mind. mit 55 EUR dabei.
100 EURonen und ein Punkt für das daddeln, und 25 für verbotswidriges fahren, fürchte auch ich. Trifft hier aber ja nicht zu, Zitat:
Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind die kleinen E-Roller verboten.
Hey, der Brief kam soeben an. Dort drin stand genau das, was du hier geschrieben hast aber zudem noch, dass ich freihändig gefahren bin, was natülrich mit dem eroller gar nicht möglich ist. Könntest du dir erklären, was es damit auf sich hat?