Firma möchte mir mein restliches Guthaben nicht auszahlen?

4 Antworten

das kommt auf die unvorgesehene Urlaubsverzögerung an.

je nachdem, welchen Schaden das bei deiner Firma verursacht hat. Oder warum sollen da die Leute drauf sitzen bleiben?

Sie sind dir gegenüber aber Rechenschaft schuldig mit Belegen, das ist klar.

Den Schaden kannst du evt. dort einreichen, der für die Urlaubsverzögerung verantwortlich ist.

Schon krass, was du erwartest.


131298 
Beitragsersteller
 11.08.2021, 17:43

Ist doch logisch das ich das Geld haben möchte, wofür ich gearbeitet habe. Haben Versicherungen etc

Könnte ihnen genau so passieren. Wenn's schlecht läuft wird halt geklagt ob dabei was rauskommt, ist ne andere Geschichte.

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Elizabeth2  11.08.2021, 17:56
@131298

dann hast du noch nicht begriffen, dass du für weitere Arbeiten eingeteilt warst, für die die Firma von der anderen Firma verklagt werden kann.

Ist doch logisch, dass niemand für DEINEN Schaden, den du verursachst hast, zahlen will.

Denk dran, dass selbst wenn du eine rechtsschutzversicherung hast, du unter Umständen einen guten Teil selber bezahlen musst. Erkundige dich da mal lieber vorher.

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Aufgrund einer unvorhergesehen Urlaubsverzögerung

Was bitte soll das sein?

konnte ich letzte Woche nicht arbeiten ich habe aber vorher Bescheid gesagt.

Das ist zwar gut, aber die Verantwortung, rechtzeitig zum Ende des genehmigten Urlaubs wieder zurück zu sein, bleibt dennoch beim AN.

Ich war an 6 Tagen eingetragen sie meinte jetzt haben sie eine Rechnung bekommen wenn fehlende Arbeitskraft

Klar, weil dein AG mit der Firma, wo du deinen Arbeitseinsatz hast, eine vertragliche Regelung zur Stellung von Arbeitnehmern in einem genau bestimmten Zeit- und Personenfenster hat. Da du deinen Dienst dort nicht antreten konntest, hat der Auftraggeber Ersatzansprüche gegen deinen AG.

Jetzt bezahlt mir die Leihfirma mein Restguthaben von 2 Monaten nicht mehr aus.

Die Frage ist, was hier genau im AV bzw. tariflich vereinbart wurde, und wie der AG die Fehlzeiten behandelt. Als Minusstunden wären sie grundsätzlich mit Überstunden aufzurechnen, jedoch könnte der AG sich ggfs. auch vorbehalten, die Forderungen des Auftraggebers als Schadenersatz beim AN einzufordern. Ohne Abrechnung und ohne Einblicke dahingehend, welche Rechts- und Vertragsgrundlagen hier überhaupt vorliegen, ist es kaum möglich, etwas anderes zu empfehlen als den Gang zum Anwalt. In irgendeiner Form muss sich der AG ja dir gegenüber äußern hinsichtlich der Frage der ausstehenden Guthaben. Erst wenn das erfolgt ist, könnte man hier wohl mehr sagen.

Die Leiharbeitsfirma prüft wohl noch, welchen Erstattungsanspruch sie an dich hat. es ist zwar nicht statthaft einfach gegen die Lohnforderung aufzurechnen, aber sie sitzt eben am längeren Hebel. Das könntest du nur mit Hilfe eines Anwalts ändern.

Hi, 131298 !

Schau in deinen Zeitvertrag.

Möglicherweise wird dein, dir zustehendes Geld mit deiner Fehlzeit verrechnet.

Kläre das vor Ort.

Mit lieben Grüßen, Renate.