Wann soll ich als Subunternehmer Freistellungsbescheinigung vorlegen?

1 Antwort

Vereinfacht erklärt:

nach § 13b Umsatzsteuergesetz: der Leistungsempfänger muß die Umsatzsteuer abführen

nach § 48 Einkommensteuergesetz = der Leistungsempfänger muß die 15% Vorauszahlung auf Deine Einkommensteuerschuld nicht abführen

Du kannst versuchen, diese Bescheinigung vom Finanzamt zu erhalten - dann gilst Du als "zuverlässiger" Steuerzahler.

Das ist für den Leistungsempfänger unbürokratischer...

Wer die Bescheinigung nach § 48 EStG nicht vorweisen kann, wird ggf. nicht beauftragt.