Wann soll ich als Subunternehmer Freistellungsbescheinigung vorlegen?
Hallo. Ich bin Fliesenleger und arbeite ab und zu als Subunternehmer für Große Firmen. Bis jetzt war immer Bescheinigung nach §13b genug. Bei dem letzten Auftraggeber (Unternehmer) ging's anders. Er will noch Freistellungsbescheinugung nach §48. Er hat mit wegen 15% Abzugsteuer irgendwas erklärt.
Frage:
1.Warum bei anderen Unternehmer war genug §13B?
2.Wenn ich diese Freistellungsbescheinigung dem Unternehmer gebe,was passiert? Gibts Nachteile für mich als Subunternehmer?
In Internet gibt's viel Info aber unklar geschrieben.
Ich danke alle im Voraus.
Gruß aus Karlsruhe
1 Antwort
Vereinfacht erklärt:
nach § 13b Umsatzsteuergesetz: der Leistungsempfänger muß die Umsatzsteuer abführen
nach § 48 Einkommensteuergesetz = der Leistungsempfänger muß die 15% Vorauszahlung auf Deine Einkommensteuerschuld nicht abführen
Du kannst versuchen, diese Bescheinigung vom Finanzamt zu erhalten - dann gilst Du als "zuverlässiger" Steuerzahler.
Das ist für den Leistungsempfänger unbürokratischer...
Wer die Bescheinigung nach § 48 EStG nicht vorweisen kann, wird ggf. nicht beauftragt.