Hallo. Ich bin Fliesenleger und arbeite ab und zu als Subunternehmer für Große Firmen. Bis jetzt war immer Bescheinigung nach §13b genug. Bei dem letzten Auftraggeber (Unternehmer) ging's anders. Er will noch Freistellungsbescheinugung nach §48. Er hat mit wegen 15% Abzugsteuer irgendwas erklärt.

Frage:

1.Warum bei anderen Unternehmer war genug §13B?

2.Wenn ich diese Freistellungsbescheinigung dem Unternehmer gebe,was passiert? Gibts Nachteile für mich als Subunternehmer?

In Internet gibt's viel Info aber unklar geschrieben.

Ich danke alle im Voraus.

Gruß aus Karlsruhe