Lastschrift Rückgabe Gebühr?
Hallo, wie hoch dürfen Gebühren für die Rückgabe der Lastschrift sein? Wir haben einen Brief bekommen von 22€
Ist das rechtens bei einem Betrag von 50€
Bei welcher Bank sind Sie?
Es geht um eine Einzahlung bei der BKM Bausparkasse
3 Antworten
Wie hoch dürfen die Rücklastschriftgebühren sein? Mehrere Gerichte haben entschieden, dass die Gebühren für eine Rücklastschrift nur so hoch sein dürfen wie die tatsächlich entstandenen Kosten. Gebühren von 10 Euro, 15 Euro oder sogar 50 Euro sind rechtswidrig
Rücklastschriftgebühren: Was Unternehmen verlangen dürfen
Rücklastschriftgebühren: welche Höhe ist zulässig? | Rücklastschriften - Wiado.de
So, sieht es aus! 2,50 bis maximal 3 € kann man noch akzeptieren. Vor allem bei einem Wert von 50 €.
Es kann ein Festbetrag der Bank sein. Also auch für 1500€ Lastschriftsrückgabe. Da musst du in den Konditionen deiner Bank nachschauen.
Die Gebühr ist immer gleich, egal ob 50 €, 500 € oder 1.000 €. Die Bank nimmt die Gebühr von beiden, dir und dem Empfänger.
Der Verkäufer, der so sein Geld nicht bekommen hat wird zudem noch eine Mahngebühr aufgeschlagen haben. Es ist übrigens strafbar. So hat man eine Zahlung vorgetäuscht, obwohl man nicht zahlungsfähig war. Ohne diese Täuschung hätte der Verkäufer sonst die Ware nicht raus gerückt. Wenn du jetzt z. B. im Vorfeld eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hast, könnte der Verkäufer dich anzeigen.
Täusch dich nicht. Das passiert öfters als du denkst. Die Staatsanwälte haben durchaus den Tisch voll mit Schuldnerakten.
Es gibt übrigens eine Schuldnerkartei. Die Haftbefehle der Schuldner werden dort aufgeführt, genauso wie die Eidesstattlichen Versicherungen, dass man nix hat. Das hat echten Einfluss auf deinen Score und alle Geldgeschäfte der nächsten Jahre.
Tut mir leid, aber das ist Unsinn was du da schreibst.
Warum sollte dies strafbar sein? Blödsinn!
Strafbar wäre es, wenn ich mir Leistungen oder dergleichen erschleiche, mit der Absicht, diese nicht zu bezahlen
Wenn eine Lastschrift platzt, was doch sehr häufig vorkommen kann, ist dies keine Straftat.
Woraus schließt du hierbei, dass die Absicht bestanden hat, die Zahlung zu prellen?
Anzeigen kann ich dich jetzt auch jederzeit.
Es wird nur nichts passieren und die Polizei würde mich fragen, ob ich noch alle Tassen im Schrank habe....