Darf der Arbeitgeber eine Kopie von den beiden Seiten des Ausweises haben?
Darf der Arbeitgeber eine Kopie von den beiden Seiten des Ausweises haben?
Bitte um kurz gefasste Antwort Ja oder nein?
4 Antworten
Kurze Antwort: Nein.
Genauer erklärt: https://www.haufe.de/compliance/recht-politik/personalausweis-darf-nicht-gescannt-und-gespeichert-werden_230132_210974.html
Danke sehr! Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag noch
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Kopien von deinem Ausweis dürfen nur mit deiner Zustimmung erfolgen und müssen als Kopie ersichtlich sein.
Wenn du es also gestattest, dann kann dein AG das machen.
Auslegungssache, aber du darfst laut Gesetz dein Ausweis nicht abgeben. Der Arbeitgeber muss eine Kopie akzeptieren.
Es muss nicht Kopie drauf stehen, es muss nur ersichtlich sein. Eine zu gute Kopie wäre eine Fälschung.
Ja, er muss sicherstellen, das er unwissenlicht keine schwarzarbeit fördert, die ist seit dem 14.07.2017 so (Quelle:Personalausweis: Scan und Kopie neuerdings zulässig (datenschutzkanzlei.de)). Allerdings nur mit deiner Genehmigung
Danke sehr! Wünsche Ihnen einen schönen Tag noch!
Nein und wollte er auch nicht .
Was ist, wenn eine AG eine Kopie des Ausweises mit dem Hinweis, dass es sich um eine Kopie handelt, nicht akzeptiert?