Wann kann sich Einspruch gegen Bußgeldbescheid (Blitzer) lohnen?
Es kam vor Kurzem ein Bußgeldbescheid von vor 2,5 Monaten.
150€ Strafe, 1 Punkt in Flensburg. War in einer 120er Zone mit 159 kmh unterwegs.
Wurde mit LaserPistole geblitzt, Polizeibeamter ist im Bußgeldbescheid als Zeuge aufgeführt.
Erinnere mich sogar noch an den Tag, da ich da ausserhalb unterwegs war und es eilig hatte. Bin eigentlich nur so höchstens so schnell gefahren wie die anderen auf der linken Spur auch (also quasi nur im Fluss), daher etwas frustriert wegen dem Bescheid.
Kennt sich jemand aus, ob es sich hier lohnen kann ein Einspruch durch eine Internet-Kanzlei einzulegen? Fahre normalerweise nicht schnell, daher echt Pech gehabt an dem Tag.
Klar, wer ne Ordnungswidrigkeit begeht, muss zahlen. Aber ich bin noch Student und fahre echt selten. Fände es fairer, wenn man anteilig daran zahlen würde, wie oft man sowas begeht. Also zB ein BMW M X6 er der ständig zu schnell ist, fände ich gerechtfertigter als ein schwarzes Schaf das zufällig zur falschen Zeit am falschen Ort ist.
6 Antworten
Idr lohnt sich das immer. Also für die Kanzleien, die da im Internet ihre Dienste anbieten. Sobald Du da "kostenlos" checken lässt, ob es sich lohnt, hast Du die an der Backe. Und wenn Du nicht aufpasst, hast Du ein Mandat vergeben. Das Ergebnis wird sein: Sorry, leider nicht zu machen. Dafür aber eine Rechnung, die etwa beim zwei bis vierfachen Deines Knöllchens liegt. Zusätzlich um Bußgeld.
Ach ja, mit Laserpistole wird man direkt rausgewunken, da kommt nicht hinterher ein Brief. Zumindest in D nicht.
Ach ja, mit Laserpistole wird man direkt rausgewunken, da kommt nicht hinterher ein Brief. Zumindest in D nicht.
Korrekt. In der Schweiz wäre er mit weitaus mehr dabei, aber vielleicht geht es um A? Vielleicht ist er aber nur Fahrer, nicht Halter.
39 drüber nach Abzug; da kannst du jeden Einspruch vergessen. Allerdings komme ich nicht auf € 150.--, oder ist das Bußgeld zzgl. Gebühr?
Aber ich bin noch Student und fahre echt selten.
Als Student sollte dir aber klar sein, dass der Sinn des Bußgeldes nicht die Eintreibung von Geldern, sondern vielmehr die Abschreckung der Nachahmung / Wiederholung ist.
Fände es fairer, wenn man anteilig daran zahlen würde, wie oft man sowas begeht.
Dieser Faktor kommt sehr wohl zur Anwendung, aber eben nicht in der Bußgeldhöhe, sondern darin, dass es dann ein Fahrverbot gibt. Ab dem zweiten Verstoß mit mehr als 26 km/h über zul. Geschw. binnen Jahresfrist.
Also zB ein BMW M X6 er
Das ist für die Mutter, deren Kind du dabei möglicherweise zu Tode fährst, sicher ein Riesenunterschied, ja.
Hallo draude94,
du kannst online prüfen lassen für wenig Geld (um die 50€) ob sich ein Einspruch gegen den Bescheid lohnen würde bzw. ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg haben könnte.
Wenn die von dir aufgeführte Strafe alles ist und du dir sicher bist, dass du auch zu schnell warst und eindeutig als Fahrer zu identifizieren bist, würde ich an deiner Stelle einfach zahlen.
Solltest du allerdings noch in der Probezeit sein und es weitere Strafen nach sich ziehen, kann es sich hingegen schon eher lohnen Einspruch einzulegen.
emesvau
Wenn die Messung nach Anweisung durchgeführt wurde, hast Du schlechte Chancen - gerade Strecke, ein bestimmter Messweg, 4- Augen- Prinzip.
Wenn 120 erlaubt gewesen sind, wird das sicherlich keine kurvige Strecke gewesen sein.
Ich glaube, Du solltest das Geld für Gerichtsverhandlung, Deinem Anwalt und Auslagen der Zeugen sparen.
Fakt ist,du warst um einiges zu schnell und da ist es unerheblich ob das nun einmal oder dreimal passiert auch,dass du es eilig hattest ist keine Rechtfertigung.Ich war auch mal jung und öfter knapp bei Kasse aber gerade dann sollte man ganz besonders aufmerksam sein und sich an Vorschriften und Gesetze halten um eben nicht mit bestehenden Vorschriften in Konflikt zu geraten.Ich sehe da bei einem Widerspruch keine Aussicht auf Erfolg,nur könnte es noch etwas teurer werden.Natürlich hast du das Recht gegen diesen Bußgeldbescheid vorzugehen aber überlege gut was du tun willst.