Hallo zusammen,

mir wurde in naher vergangenheit leider mein Auto mehrfach beschädigt und ich habe mich dazu entschlossen eine Kameraüberwachung am äußeren Fensterrahmen anzubringen um meinen Stellplatz zu überwachen. Das Auto wurde mindestens zwei mal mutwillig beschädigt und es gibt keine Zeugen, da es immer Nachts passiert ist.

Der Stellplatz befindet sich im Hinterhof eines Privaten Mietshauses, und es gibt auch keine möglichkeiten versehentlich öffentlichen Raum zu überwachen da dieser durch Büsche und Bäume verdeckt ist Die Kamerapositionierung ließe dies auch nicht zu.

Mein Stellplatz ist außen an der Grundstücksgrenze, einer von fünf, gegenüber des Hauses. Im Haus befinden sich gegenüber der Stellplätze noch Garagen. Aufgrund der amerapositionierung wäre es aber nur möglich drei Stellplätze und ein kleines Stück des davor liegenden Hinterhofs zu filmen. Aufnahmen würden nur passieren, wenn sich etwas im näheren Bereich meines Autos bewegt.

Jetzt kommen zwei szenarien bei der Überwachung ins Spiel:

  • Ich überwache nur meinen Stellplatz. Dies könnte ich aber nur durch eine Technische Maßnahme in der Kamerasoftware realisieren, indem ich andere Bereiche "schwärze". Könnte ich dies dann so ohne weiteres machen? also rein rechtlich gesehen? Reicht es diese Technische Maßnahme zu ergreifen, um den Sichtbereich der Kamera einzuschränken, oder müsste ich hier eine extra sichtblende bauen, die den echten sichtbereich einschränkt?
  • Ich schränke den Sichtbereich nicht ein und überwache so auch die Beiden anderen Stellpätze und etwas Hinterhof mit. Ich vermute, hier muss ich dann alle betroffenen Personen informieren und Fragen ob dies in ordnung ist. Natürlich mit ausreichender Erläuterung was und wann gefilmt wird und Einverständniserklärung. Muss ich in diesem Fall zusätzlich auch alle anderen Mieter im Haus Fragen, oder reichen die betroffenen Personen? An sich läuft im regelfall niemand anderes in diesem Bereich herum, wie gesagt kann man nur aus einer Richtung zu den Autos kommen, in der aber nicht gefilmt wird. Letztenendes würde ich dann mit dieser Eiinverständnis an den Vermieter rantreten und ihm den Sachverhalt schildern. (Kamera wird ohne Bohren an der Außenwand an einer Metallverkleidung befestigt). Ich denke dass zumindest die beiden Nachbarstellplätze so kein Problem damit haben sollten, sie erhalten dadruch ja auch Beweismittel, sollte mal was passieren.

Ich bin mir bewusst, dass ich im zweiten Falle auf jeden Fall die Einverständniserklärung meiner Nachbarn und der Garagenmieter brauche, da es ansonsten "ärger" geben könnte. Bei uns gibt es aber keinen Nachbarschaftsstreit, d.h. man kann es hier vorab in einem Gespräch klären, hätte ein Nachbar im Fall 1 seine bedenken, bevor es irgendwie eine Beschwerde oder Unterlassungsklage geben würde.