Wer kennt sich aus? Haus geerbt als Erbengemeinschaft, wird aber nur von einem Erben bewohnt?
Ich habe vor etwa einem Jahr ein Haus geerbt, als Erbengemeinschaft zusammen mit meinen beiden Geschwistern zu je einem Drittel. Ich habe das Haus bereits vorher alleine mit meiner Familie bewohnt, zur Miete an meinen Vater als Hausbesitzer. Mein Vater verstarb leider ziemlich schnell, weshalb er auch kein Testament erstellt hat. Der gesetzlichen Erbreihenfolge nach sind nun im Grundbuch wir drei Geschwister zu je 1/3 als Eigentümer eingetragen. Die ganze Erbsache ist bislang noch nicht abgeschlossen.
Ich kann aus finanziellen Gründen meine Geschwister nicht ausbezahlen (das Haus ist stark renovierungsbedürftig, ich müsste also bereits einen riesen Kredit aufnehmen um es instandsetzen zu lassen und wahrscheinlich nochmal die selbe Summe um dann meine Geschwister auszuzahlen). Der gesetzliche Betreuer meiner Schwester will die Zeit, die ich dieses Haus noch bewohne, nach dem geplanten Verkauf einfach als Miete gegenrechnen und von meinem Verkaufsanteil abziehen. Soweit komme ich vielleicht noch mit.. aber wer legt fest, wie hoch die Miete ist? Ich hatte vorher eine sehr geringe Miete, die nur einen Teil der Mietkosten ausmachen, die man in unserer Wohngegend eigentlich bezahlt.
Wir tragen die kompletten Kosten aktuell für das Haus natürlich alleine, also Grundabgaben, Kaminkehrer usw.
Kann mir jemand Tipps geben? Hatte sicher schon Mal jemand so einen Fall.
Ich bin sehr dankbar für hilfreiche Antworten.
4 Antworten
Kenne ich leider aus der Erfahrung von meiner Freundin und ihren beiden Schwestern. Alle 3 zu jeweils 1/3 erbberechtigt. Meiner Freundin wurde jeden Monat ein Mietanteil angerechnet, angeblich ortsübliche Miete. Tatsächlich aber teurer, als die der Mieter.
Jetzt aber das Beste zum Schluss: die Differenz zur vollen Miete, wurde dann vom Finanzamt als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung angerechnet, ich glaube die nannten es Nutzungswertbesteuerung.
Nun die Miete kann bis zur endgültigen Klärung des Erbfalles mal nicht erhöht werden.
Danach entscheidet die Erbengemeinschaft gemeinsam.
Kannst du sie nicht auszahlen - wird das Haus ausgeschrieben zum Verkauf und du bekommst deinen Anteil.
aber wer legt fest, wie hoch die Miete ist?
Es gibt in jeder Gemeinde den sog. Mietspiegel, der errechnet aus Zustand, alter und Größe der Wohnung die angemessene Miete
Die Miete bleibt in der Höhe, wie du sie bislang an deinen Vater bezahlt hast. Du hast ja einen Mietvertrag, der bleibt bestehen.