Sekundäre Darlegungslast bei Parkdepot Parkverstoß?
Sehr geehrte Community,
ich habe ein Schreiben von Parkdepot erhalten, in dem es heißt ich habe zu einem gewissen Zeitpunkt auf einem von Parkdepot überwachten Rewe Parkplatz geparkt. Auf dem Foto im Schreiben ist mein Auto zu sehen, allerdings hatte ich zu dem Zeitpunkt mein Auto nicht und weiß auch nicht wer gefahren ist (Ja, es fahren viele Leute meinen privaten PKW, Familie und Freunde).
Das habe ich Parkdepot so mitgeteilt; ich habe zu dem fraglichen Zeitpunkt weder meinen PKW genutzt, noch kann/möchte ich Angaben zu dem Fahrer machen (das ist ja auch mein gutes Recht).
Sie haben geantwortet, dass laut dem Bundesgerichtshof vom 18.12.2019 (AZ XII ZR 13/19) dem Fahrzeughalter die Strafe als "sekundäre Darlegungslast" auferlegt werden kann. Das heißt: wenn sich kein Schuldiger findet, dann haftet eben einfach der Fahrzeughalter.
Das kommt mir jedoch sehr suspekt vor..?
Kann eine private Parkplatzüberwachung mir eine Strafe aufbinden, wenn ich nicht gefahren bin und auch nicht ersichtlich ist, wer gefahren ist? Ich weiß, dass das Ordnungsamt ihre Forderung eintreiben kann, egal ob schuldig oder nicht. Aber wir sprechen hier wie gesagt von einem privaten Unternehmen.
Ich wäre über hilfreiche Antworten wirklich sehr dankbar!
