Anzeige wegen fahren ohne Fahrerlaubnis ob wohl ich einen serbischen Führerschein besitze und der noch gültig sei?

Hay ihr lieben,

So ich heiße haro ich komme von serbien und ich mit meinen Traum erfüllt vor ca 5 jahren habe ich mit ein haus gekauft das schon lange fertig ist nun ich war ende im Februar 2021 in Serbien wegen meiner oma due sehr krank in serbien war und ich hstte zum Zeitpunkt auch meinen Führerschein dort registriert um einen zu machen ich habe alles Erfolgreich abgeschlossen ich habe 2 Wohnsitz, 1 Hauptwohnsitz ist Deutschland und 2. Wohnsitz ist serbien (alle meine Dokumente bzw.. Staatsangehörigkeit ist serbisch ich habe) am 27.07.2021 meinen Führerschein erhalten habe.

Bis hier hin alles gut

Am 12.10.2021 Bei einer einer Polizei Kontrolle wurde ich ich kontrolliert Alkohol test und das ganze auto wurde mit kontrolliert aber meine werte waren spitzt der test war 0.0 und alles war sehr entspannt und freundliche Polizisten bis ich gefragt wurde ob ich einen Führerschein habe da antworte ich mit ja natürlich einen serbien den ich auch gezeigt habe ich bekomm 1 woche später post einzuladung auf die nächste Polizei dienst stelle da wurde ich befragt ob mein Führerschein den ich vor paar Monaten echt sei und die haben die Beamten kontrolliert und war alles in Ordnung jun habe ich 2 tagen brif bekommen da ich gefahren bin ohne Fahrerlaubnis obwohl ich den Führerschein gezeigt habe und alles war zum dato in Ordnung jetzt habe eine Anzeige bekommen wegen fahren ohne Fahrerlaubnis ich hoffe ihr könnt mir helf nun soll ich Dokumente dennen zu schicken damit ich das beweisen kann das den Führerschein zum Zeitpunkt wo ich den gemacht haben dort gelebt habe ich habe ein haus gekauft vor ca 5 jahren ich bin unten gemeldet nun ist meine Frage kann ich mit diesem Dokument es beweisen oder kann ich nichts machen über eine freundliche Nachricht wegen mein Problem wurde ich mich sehr freuen.

Lg Haro aus Ost-Holstein

Recht, Führerschein, Auto und Motorrad
Darf ein Club mein Ausweis einbehalten?

Guten Tag,

ich war zusammen mit einem Kollegen und seiner Freundin Feiern. Da seine Freundin noch nicht volljährig war hat er sie mit einem Muttizettel rein genommen. Der Muttizettel samt Ausweise werden von dem Türsteher eingeheftet und man bekommt eine Nummer gesagt, mit der man die Ausweise bei Verlassen des Clubs wieder abholen kann. 

Soweit so gut…

Nun hat der Club seit der er nach Corona wieder geöffnet hat einen neuen Türsteher. Mit dem gibt es jede Woche bei einigen Probleme und immer wegen dieser besagten Nummer. 

Kurz gefasst:

Der Türsteher hat eine falsche Nummer rausgegeben und dann die Ausweise nicht wieder herausgegeben. Die Beiden sollten dann entweder am nächsten Abend oder übernächsten Abend wieder kommen oder nächste Woche ins Büro.

Die Öffnungszeiten vom Büro liegen mitten in der regulären Schul und Arbeitszeit, weshalb Sie dann am nächsten Abend hingefahren sind. Das Ergebnis war dann wieder kein Ausweis, weil diese wohl schon ins Büro gebracht wurden. Also sind sie komplett umsonst hingefahren und haben nur die Info bekommen über Insta dann nächste Woche Sturm anzurufen. Im Internet findet man auch keine anständige Telefonnummer von dem Club.

Also ich persönlich finde das schon echt krass. Immerhin kann seine Freundin während der Zeit ihr Schülerticket nicht nutzen (Abgelaufener Schülerausweis und noch keine neuen bekommen / Kein Personalausweis) und die beiden können über den Zeitraum nicht in andere Clubs oder Beispielsweise Corona Schnelltests machen. Ich hätte jetzt daran gedacht die Polizei mit einzuschalten, weil alleine durch das nicht nutzbare Schülerticket kommen ja Kosten auf für einzeltickets o.ä., die man ja vielleicht an den Club weiterleiten oder Erstatten lassen kann.

Aber habe da keine Ahnung in wie fern das rechtlich gerechtfertigt ist, die Ausweise einzubehalten / bzw mit der Kosten oder Aufwandsentschädigung.

Wenn da jemand Ahnung hat, teilt mir das gerne mit. Finde das echt Interessant. :)

Disco, Personalausweis, Recht, Ausweis, Club, Türsteher
Darf der Vermieter einen Mini Hund verbieten?

Guten Abend.
Ich habe ein großes Anliegen.

Ich wohne mit meiner Mutter zusammen seid zwei Jahren in einer Mietwohnung.
Beim unterschrieben des MV hatten wir noch keine Tiere, was meine Vermieterin auch für gut empfunden hat. Nun ist es allerdings so, dass wir gerne einen kleinen Hund haben wollen. Im Mietvertrag wird die Haltung des Hundes nicht ausdrücklich verboten. Sondern da steht :

->Jede Tierhaltung, mit Ausnahme von Kleintieren, wie z. B. Zierfische, Ziervögel, Hamster, Schildkröten, bedarf der Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter darf die Zustimmung nur verweigern oder widerrufen, wenn sein berechtigtes Interesse als Vermieter das berechtigte Interesse des Mieters an der Tierhaltung unter besonderer Berücksichtigung der Tierart, der Tiergröße, der Tierhaltung und der von dem Tier ausgehenden Gefahren und Belästigungen überwiegt. Der Mieter haftet für alle aufgrund der Tierhaltung entstehenden Schäden.

nun ist es aber so, dass wir keinen großen Kampfhund haben wollen sondern einen kleinen bis zu 25 cm großen Pomchi mix.
Die Vermieterin wurde kontaktiert und das Anliegen wurde geschildert. Sie antwortete und meinte dass sie kein Hund in der Wohnung haben will und wir auch bei Einzug keinen hatten und wir deshalb die Wohnung bekommen haben.
Jetzt zu meiner Frage, ist das ein Grund, ein verbot eines Mini Hundes auszusprechen, nur weil wir bei Einzug keinen hatten?

Tiere, Hund, Haustiere, Recht, Vermieter
Bin ich umsatzsteuerbefreit?

Ich habe als Honorarkraft in den Ferien an einer hamburger Schule gearbeitet und muss dafür jetzt online eine Abrechnung ausfüllen. Ein Punkt ist "Angabe zur Umsatzsteuer". Die möglichen Antworten lauten

  • Im Rechnungsbetrag ist die Umsatzsteuer von 19% enthalten
  • Ich bin nach §19 Umsatzsteuergesetz (UStG) von der Umsatzsteuer befreit
  • Ich bin nach §4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz (UStG) von der Umsatzsteuer befreit
Von den unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 fallenden Umsätzen sind steuerfrei: die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen privater Schulen und anderer allgemeinbildender oder berufsbildender Einrichtungen, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereiten
  • Ich bin nach §4 Nr. 21 b) Umsatzsteuergesetz (UStG) von der Umsatzsteuer befreit
Von den unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 fallenden Umsätzen sind steuerfrei: die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Unterrichtsleistungen selbständiger Lehrer aa) an Hochschulen im Sinne der §§ 1 und 70 des Hochschulrahmengesetzes und öffentlichen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schulen oder bb) an privaten Schulen und anderen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Einrichtungen, soweit diese die Voraussetzungen des Buchstabens a erfüllen

Quelle der Gesetze: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__4.html

Ich bin einfach nur eine Studentin, die über Kontakte an den Job gekommen ist, also keine Lehrerin, und ich habe auch kein Unternehmen.

Verstehe ich das dann richtig, dass ich nach §4 Nr. 21 b) von der Umsatzsteuer befreit bin?

Danke im Voraus!

Schule, Recht, Honorarkraft, Umsatzsteuer, Honorartätigkeit, Honorarvertrag, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Vorwurf Handy am steuer?

Hallo Leute,

ich wurde vor ca einer Stunde von der Polizei angehalten.
vorweg: ich bin zwei mal an einem mobilen Blitzerfahrzeug vorbei gefahren. Da hatte ich dann meine Taschenlampe, die ich immer im Fahrzeug mit dabei habe, benutzt. So hatte ich mit der Lampe zum Blitzerfahrzeug geleuchtet. Da ich bisher schon einige Male andere Fahrer gewarnt habe vor mobilen Blitzern (die die Stadt nur dort aufstellt, wo es Geld gibt, nicht wo es um unsere Sicherheit geht), haben die mich auf den Kicker, da ich mehrmals so Fahrer mit Handzeichen gewarnt habe.

Nun, als ich dann das 3. mal vorbei fuhr, weil direkt in der Nähe ich wohne (war ca 20 min nachdem ich das 1. und 2. mal an dem Blitzerfahrzeug) habe ich schon von weitem einen Streifenwagen gesehen, wo ich auch nur erahnen konnte dass er mich anhalten wird, er schaltete anschließend Blaulicht an und forderte mich zum anhalten auf. Das habe ich getan und der Polizist verlange von mir Führerschein und fahrzeugschein.

als er nach gefühlt 5 min aus dem Streifenwagen wieder rauskam, sagte er mir dass ich eine Anzeige erhalte wegen benutzen eines Handys am Steuer. Obwohl das ja nicht stimmt, sondern ich eindeutig meine Taschenlampe benutzt habe.

kurzgefasst: das Ordnungsamt ruft die Polizei an weil ich mit der taschenlampe auf das Blitzerfahrzeug geleuchtet habe.
es ist eindeutig zu merken und erkennen, dass ein Handy niemals so viel Licht ausstrahlen kann wie eine Taschenlampe.

Wie läuft das jetzt ab? Bekomm ich nun eine Strafe oder nicht? Ich habe gegen kein Gesetz verstoßen. Wie kann ich das denn nun Beweisen dass ich meine Lampe benutzt habe?

wäre euch dankbar für hilfreiche Antworten!

Handy, Polizei, Recht, Blitzer, Ordnungsamt, Polizeikontrolle, Bußgeldbescheid, Handy am Steuer, Auto und Motorrad
ordnungsamt ruft Polizei weil ich vor blitzer warne?

Hallo gf Community,

seit mehreren Monaten betreibt das Ordnungsamt unserer Stadt richtige abzocke. Vorweg zu sagen: das Ordnungsamt kann gerne Blitzen, jedoch bitte auch an stellen wo es wirklich was bringt, wo es wirklich um Sicherheit geht. Statt die Blitzer bei Schulen und Kindergärten zu positionieren oder an Unfallschwerpunkten, wird nur dort geblitzt wo Leute etwas mehr Gas geben. Da gestern wieder so eine blitzerabzocke betrieben wurde, hab ich in der Nähe des Blitzerfahrzeugs geparkt (es waren außer mir und dem Blitzerfahrzeug kein anderes Auto mehr dort). Direkt wurden Bilder von meinem Auto geschossen. Außerdem hat sie direkt die Polizei gerufen, weil ich mit Hand andere Fahrer gewarnt habe.
wo ich anschließend dann die Stelle verlassen wollte und am Bahnübergang stand, war schon an der anderen Seite des bahnübergangs die Polizei mit Blaulicht, der ich schließlich aber entkommen bin, da die Bahnschranke noch unten war und die Polizei sich ja auf der anderen Seite befand.

Habe dann dort in der Nähe geparkt, da ich ja über den Bahnübergang muss um wieder in die Stadt zu fahren.
die Polizei hat dann auch nochmal mindestens eine halbe Stunde gesucht nach mir. Meine Frage: würde ich dafür eigentlich bestraft werden können? So wie ich weiß liegt ja eigentlich alles noch im Rahmen, solang ich es nicht mit Lichthupe oder Hupe mache.

danke für eure Antworten.

Polizei, Recht, Blitzer, Ordnungsamt, Auto und Motorrad
Auto und Radfahrer Unfall?

Hi Community, (Brauche mal Erfahrungsberichte und mehr, sehr wichtig.)

in einer etwas älteren Fragerunde habe ich mich darüber geäußert, dass sich ein Fahrradfahrer mit dem Hinterrad an der Frontschürze meines Autos ausgelebt hatte. (Größeres Update)

Ich bin von einem Privatplatz in die Richtung Hauptstraße. Um alles genau zu sehen muss man aufgrund der Hecken mit dem Auto auf den Bürgersteig, das tat ich. Da war noch kein Fahrradfahrer in Sicht, also bin ich noch ein Stück nach vorne, da der Fahrzeugverkehr zum Feierabend gut aktiv ist Stand ich und habe gewartet bis ich kein Auto mehr gefährde.

Dabei Stand ich mit den hinteren Teil des Autos auf dem Gehweg, mit dem vorderen Teil auf dem Fahrradweg. (Zum Fahrradweg, er ist mit Pfeilen gekennzeichnet, dass dieser nur in eine Richtung genutzt werden darf... von links nach rechts.)

Der Fahrradfahrer kam dann von rechts nach links, entgegen der Kennzeichnung. Er fuhr vom Fußgängerweg, runter auf den Fahrradweg, dann auf die Straße um mich vorne zum Umfahren, dabei Stand ich, weil ich ihn gesehen hatte. Hinter mir fährt seine Frau um mich herum, so dass ich weder nach hinten, noch nach vorne kann.

Als er dann wieder auf die Spur zu seiner Frau wollte ist er deutlich früher eingebogen und hat die Frontschürze des Autos, kurz nach Kennzeichen-Ende, mit seinem Hinterrad touchiert.

Er ist einfach weitergefahren, dann habe ich mein Auto an die Straßenseite abgestellt und bin ausgestiegen, erst dann hat er reagiert und die Hände gehoben und Stand. Ich habe ihn gefragt ob alles gut sein ob er sich verletzt hat oder sonstiges. Er hat gesagt alles O.K. er hat sein Fahrrad überprüft und gesagt, dass es keine Problem gibt, das Fahrrad läuft, das Hinterrad habe kein Schaden genommen.

Trotzdem haben wir Nummern ausgetauscht, einfach um auf Rückfragen reagieren zu können. Als er wieder losgeradelt ist stellte ich an meinem Auto fest, dass der Schaden an meinem Auto ca. 1 Meter in die länge geht und der Lack beschädigt ist.

Daraufhin habe ich ihn angerufen, habe ihm vom Auto erzählt, dass ich das gerne über die Versicherung klären möchte. 1. Er hat keine Versicherung, 2. Fing er an unhöflich zu werden und zu pöbeln, dass er viele Leute kennt, 3. Behauptet er jetzt, dass der ich den Ramen getroffen habe mit dem Auto, das das ganze Fahrrad kaputt ist und er auf der Straße lag... - ich habe eine Zeugin, dass die Sachlage so nicht richtig ist. (Er spricht übrigens ein sehr gebrochenes Deutsch)
Der Schaden am Auto ist laut KVA bei ca. 350€/netto.
Jetzt droht er mir mit Gewalt, daraufhin gehe ich heute nach der Arbeit zur Polizei.

Bevor ich vom Auto gesprochen habe, hat er sogar am Telefon zugegeben, dass er bewusst auf der falschen Seite gefahren ist, damit er nicht über die Ampel muss und der Fußgängerweg ihm angenehmer war als der Fahrradweg, da es die falsche Seite ist, wegen entgegenkommender Autos.

Wie würdet ihr das einschätzen. Bitte um Hilfe, da es ein sehr heikles Thema für mich ist. Danke. :)

Auto, Unfall, Polizei, Recht, Straßenverkehr, Auto und Motorrad

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