Jobcenter, Miete bei Vater , lohnabrechnung?
Hallo ich wohne seit einrm Monat bei meinem Vater unter Miete. Das Jobcenter möchte nun die Lohnabrechnungen von ihm . Bin ü 25 und bilde ja meine eigene Gemeinschaft. Muss ich dem Jobcenter die Lohnabrechnungen von meinem Vater vorzeigen ? Was ich ich tun?
6 Antworten
Muss ich dem Jobcenter die Lohnabrechnungen von meinem Vater vorzeigen ?
Müssen tust du das nicht unbedingt.
Wir wirtschaften aber nicht zusammen
Dann musst du das dementsprechend begründen und widersprechen. Eine entsprechender Untermietvertrag, das Einverständnis zur Weitergabe von Dokumenten widersprechen, ebenso muss sein Vater etwaiges dem Jobcenter auch mitteilen dass du nicht berechtigt bist Dokumente von ihm quasi anzufassen.
Passenderweise Bedarf ist auch noch die schriftliche Erlaubnis des Vermieters dass dein Vater die Wohnung auch untervermieten darf an dich
Du hast dann sicher einen Mietvertrag mit deinem Vater, wo deine Wohnbereiche aufgeführt sind.
Den Mietvertrag reichst du ein und dann sollte es in Ordnung sein.
Nur als kleiner Nachtrag, ich hoffe dein Vater gibt die Mietzahlungen beim Finanzamt ein. Nicht das es dann da ein Problem gibt.
Was ich ich tun?
Den Aufforderungen nachkommen. Andernfalls bekommst du keine Leistungen, und das dann allein mit der Begründung, dass du deiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommst.
Das Jobcenter akzeptiert oftmals dein Mietverhältnis beim Vater nicht als Untermiete, weil man stark vermuten darf, dass ihr in Wirklichkeit zusammen wirtschaftet. Ihr seid also zumindest eine Haushaltsgemeinschaft. Und dafür sind die Angaben deines Vaters erforderlich.
Das musst du nachweisen: schriftlicher Untermietvertrag, eigene Zimmer, eigene Einkäufe im Kühlschrank (getrennte Bereiche) etc - da kommt der Sachbearbeiter auch gerne mal zur Kontrolle vorbei).
teile ihnen mit daß du in eigenen Haushalt lebst und reiche den Mietvertrag ein mit einer schriftlichen Bescheinigung unterzeichnet vom Vater, daß er dein Vermieter ist und keine Untervermietung besteht . Jobcenter Vordruck Mietbescheinigung nutzen da du im Hause deines Vaters lebst, aber einen eigenen Haushalt führst - folglich die Bedarfsgemeinschaft aus einer Person nämlich dir besteht .
Wenn du bei deinem Vater zur Untermiete wohnst, hast du ja deinen (Unter-)Mietvertrag. Daraus ist ja ersichtlich, dass ihr KEINE Bedarfsgemeinschaft bildet. Also geht das Einkommen deines Vaters das JobCenter nichts an.
Ich bin Mieter bei meinem Vater. Also nicht Untermiete . Das Haus gehört meinem Vater