Darf ein minderjähriger Geschäftsleiter jemanden einstellen?
Wie schon in der Frage beschrieben, möchte ich wissen, ob ein 17 jähriger, der mit der genehmigung des Vormundschaftgerichts, jemanden als mitarbeiter bei sich einstellen darf, ohne sich eine Genehmigung einzuholen?
Vielen dank schonmal im Voraus!
LG
3 Antworten
Wenn das Vormundschaftsgericht die volle Geschäftsfähigkeit für die Selbständigkeit des Minderjährigen genehmigt hat, dann darf er alle Rechtsgeschäfte, die in seiner Tätigkeit üblich sind, abschließen.
Dazu gehört auch Einstellungen oder Entlassungen durchzuführen.
Ausnahme: er darf keine Prokura erteilen oder Darlehen aufnehmen - dazu bedarf es dann der Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes
Durch die Zustimmung des Familiengrichts wirst Du im Rahmen Deiner Geschäftsführung für voll geschäftsfähig erklärt, also darfst Du auch Mitarbeiter einstellen.
Ja, natürlich.
Sorry, aber was verstehst Du an "voll geschäftsfähig" nicht?
Du bist in diesem Fall einem Volljährigen gleichgestellt und auch für alles selbst verantwortlich.
Vielleicht klickst Du auch mal meinen Link an und liest den Inhalt sinnerfassend, deshalb habe ich den nämlich eingestellt.
Danke haha ich wollte nur sicher gehen dass ich richtig liege 😅
Kein Thema.
Du weißt aber schon, dass diese Genehmigung nicht einfach so erteilt wird?
Das wird kein Spaziergang.
Nein nein...ich wollte nur fragen, da ich zurzeit eine Ausbildung als e-commerclerin mache und die frage in einem der arbeitsblätter drannkam
nein,man wird erst ab 18 geschäftsfähig
Das ist so nicht richtig, mit der Zustimmung des Familiengerichts geht das durchaus vorher.
Danke aber weißt du auch ob dieser dann mitarbeiter einstellen darf?
Also darf man auch z.b. eine neue maschine für den betrieblichen gebrauch kaufen?