Darf ein minderjähriger Geschäftsleiter jemanden einstellen?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn das Vormundschaftsgericht die volle Geschäftsfähigkeit für die Selbständigkeit des Minderjährigen genehmigt hat, dann darf er alle Rechtsgeschäfte, die in seiner Tätigkeit üblich sind, abschließen.

Dazu gehört auch Einstellungen oder Entlassungen durchzuführen.

Ausnahme: er darf keine Prokura erteilen oder Darlehen aufnehmen - dazu bedarf es dann der Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes

Durch die Zustimmung des Familiengrichts wirst Du im Rahmen Deiner Geschäftsführung für voll geschäftsfähig erklärt, also darfst Du auch Mitarbeiter einstellen.


Stadelan 
Beitragsersteller
 22.10.2021, 10:04

Also darf man auch z.b. eine neue maschine für den betrieblichen gebrauch kaufen?

0
Ratefuchs007  22.10.2021, 10:06
@Stadelan

Ja, natürlich.

Sorry, aber was verstehst Du an "voll geschäftsfähig" nicht?
Du bist in diesem Fall einem Volljährigen gleichgestellt und auch für alles selbst verantwortlich.

Vielleicht klickst Du auch mal meinen Link an und liest den Inhalt sinnerfassend, deshalb habe ich den nämlich eingestellt.

0
Stadelan 
Beitragsersteller
 22.10.2021, 10:10
@Ratefuchs007

Danke haha ich wollte nur sicher gehen dass ich richtig liege 😅

0
Ratefuchs007  22.10.2021, 10:12
@Stadelan

Kein Thema.

Du weißt aber schon, dass diese Genehmigung nicht einfach so erteilt wird?

Das wird kein Spaziergang.

0
Stadelan 
Beitragsersteller
 22.10.2021, 10:14
@Ratefuchs007

Nein nein...ich wollte nur fragen, da ich zurzeit eine Ausbildung als e-commerclerin mache und die frage in einem der arbeitsblätter drannkam

0

nein,man wird erst ab 18 geschäftsfähig