Dürfen Polizisten einfach so eine Personenkontrolle durchführen?

14 Antworten

Verdachtsunabhängige Kontrollen sind nicht verboten. Personalien kontrollieren immer - Durchsuchen (z.B. von Taschen) jedoch nur auf Verdacht.

Es wäre mir zumindest neu, dass man die 14 Tage vorher schriftlich ankündigen müsste.

Kein Polizist macht etwas ohne Grund. Er hat immer einen Grund auch wenn der Betroffene Bürger das nicht weiss oder versteht. (Muss er auch nicht).

In den Polizeigesetzen der Länder ist geregelt wann/wo auch eine verdachtsunabhängige Durchsuchung erlaubt ist. Z.B. in sog gefährlichen Orten. (Z.B. gewisse Parks, Bahnhöfe, Waffenverbotszonen ...)

Einfach so aus einer Laune heraus? Nein.

Aber es gibt ziemlich viele Gründe warum sie dich nach deinem Ausweis fragen dürfen und du musst dich immer ausweisen können.

Also ist es in der Regel einfacher, wenn man sich nicht unnötig quer legt sondern einfach sagt wer man ist.


Johannes747  21.10.2021, 13:22

Außer natürlich Allgemeine Verkehrskontrolle dabei braucht man keinen Verdachtsmoment um eine Person aus dem Straßenverkehr zu ziehen

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MaryLynn87  21.10.2021, 13:23
@Johannes747

Dann ist es auch nicht "einfach so". Dann kontrolliert man eine Person die gerade ein KFZ gefahren hat - wozu man bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss um rechtlich dazu befugt zu sein.

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MaryLynn87  22.10.2021, 08:00
@superseegers

Du hast den Punkt nicht verstanden.

Der Polizeibeamte kontrolliert nicht willkürlich eine Person. Er kontrolliert einen Autofahrer. Das ist ein Unterschied.

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superseegers  22.10.2021, 08:15
@MaryLynn87

Ja, und um den Autofahrer zu kontrollieren ist die einzige Voraussetzung (neben der Gültigkeit der StVO) Polizeibeamter zu sein. Und das darf sogar willkürlich sein, dss ist nämlich im Sinne der Vorschrift.

Sollte ich ihn in deinen Augen immer noch nicht verstanden haben, erkläre ihn doch bitte nochmal.

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MaryLynn87  22.10.2021, 08:20
@superseegers

Ein Auto anhalten und den Fahrer nach seinen Papieren fragen zb.

Aber was genau alles kontrolliert wird ist auch nebensächlich.

Es geht darum, dass nicht willkürlich einfach so kontrolliert wird ganz ohne Begründung. Es geht darum, dass die kontrollierte Person gerade ein Fahrzeug lenkt. DAS ist die Begründung für die Kontrolle. Denn nicht jede Person DARF jederzeit ein Fahrzeug lenken. Daher darf ein Polizist eine fahrende Person kontrollieren allein aufgrund, dass sie fährt!

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