WBS und Ummelden?
Da ich aktuell bald plane um zu ziehen und als dualer student manchmal das Geld sehr knapp ist, plane ich einen WBS zu beantragen.
Ich komme aus NRW und lebe seit 2 Monaten in einer wg in Berlin. Da ich zum Ende das Jahres eh umziehe habe ich mich noch nicht umgemeldet (bin also noch in NRW gemeldet).
Nun meine Frage:
Muss ich mich ummelden bevor ich den WBS in Berlin beantrage oder ist das ummelden dazu nicht nötig?
2 Antworten
Generelle Voraussetzung für die Anerkennung des "besonderen Wohnbedarfs" ist es, dass der Wohnungssuchende mindestens ein Jahr mit Hauptwohnsitz in Berlin gemeldet ist.
Noch dazu dauert der WB-Schein einige Monate soweit ich das von Bekannten gehört habe.
Der Begriff "besonderer Wohnbedarf" bezieht sich nur auf Dringlichkeit. Nicht auf wbs generell
Leider hast du Pech. Vorrausetzung für den WBS ist, dass du mindestens seit einem Jahr deinen Hauptwohnsitz in Berlin hast.
Hättest du dich ordentlich angemeldet hättest die Frist schon erfüllt.
Du könntest dich jetzt rückwirkend anmelden, kannst dann aber sicherlich mit einem saftigen Bußgeld rechnen. Auch andere Gebühren werden evtl. nacherhoben wie z.B. Abfallgebühren.
Ansonsten bleibt nur warten, oder erstmal ohne WBS in eine andere Wohnung.
Ja hatte mich verlesen. Hatte 2 Jahre gelesen, nicht Monate...
Monate is was anderes. Da Terminpflicht ist bekommt man wegen 2 Monaten kein Bußgeld. Bei 2 Jahren schon.
Hier übrigens deine Quelle: Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen - Dienstleistungen - Service Berlin - Berlin.de
Generelle Voraussetzung für die Anerkennung des "besonderen Wohnbedarfs" ist es, dass der Wohnungssuchende mindestens ein Jahr mit Hauptwohnsitz in Berlin gemeldet ist.
Ich lebe seit 2 Monaten hier (nicht ein Jahr) und habe noch keinen Termin zum ummelden bekommen. Das liegt weniger an mir als am Bezirksamt. Was ne Deppen Antwort. Die Quelle zu der ein Jahres Frist hätte ich auch gerne