WBS und Ummelden?

2 Antworten

Generelle Voraussetzung für die Anerkennung des "besonderen Wohnbedarfs" ist es, dass der Wohnungssuchende mindestens ein Jahr mit Hauptwohnsitz in  Berlin gemeldet ist.

Noch dazu dauert der WB-Schein einige Monate soweit ich das von Bekannten gehört habe.


Halllo123243 
Beitragsersteller
 22.10.2021, 09:04

Der Begriff "besonderer Wohnbedarf" bezieht sich nur auf Dringlichkeit. Nicht auf wbs generell

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Wärst du mal deiner Pflicht nachgekommen, und hättest dich angemeldet.

Leider hast du Pech. Vorrausetzung für den WBS ist, dass du mindestens seit einem Jahr deinen Hauptwohnsitz in Berlin hast.

Hättest du dich ordentlich angemeldet hättest die Frist schon erfüllt.

Du könntest dich jetzt rückwirkend anmelden, kannst dann aber sicherlich mit einem saftigen Bußgeld rechnen. Auch andere Gebühren werden evtl. nacherhoben wie z.B. Abfallgebühren.

Ansonsten bleibt nur warten, oder erstmal ohne WBS in eine andere Wohnung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Halllo123243 
Beitragsersteller
 22.10.2021, 08:54

Ich lebe seit 2 Monaten hier (nicht ein Jahr) und habe noch keinen Termin zum ummelden bekommen. Das liegt weniger an mir als am Bezirksamt. Was ne Deppen Antwort. Die Quelle zu der ein Jahres Frist hätte ich auch gerne

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PissedOfGengar  22.10.2021, 09:05
@Halllo123243

Ja hatte mich verlesen. Hatte 2 Jahre gelesen, nicht Monate...

Monate is was anderes. Da Terminpflicht ist bekommt man wegen 2 Monaten kein Bußgeld. Bei 2 Jahren schon.

Hier übrigens deine Quelle: Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen - Dienstleistungen - Service Berlin - Berlin.de

Generelle Voraussetzung für die Anerkennung des "besonderen Wohnbedarfs" ist es, dass der Wohnungssuchende mindestens ein Jahr mit Hauptwohnsitz in Berlin gemeldet ist.
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