Darf das einwohnermeldeamt jeden Auskunft geben über Adressen etc?
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Jeden Auskunft? Ob das Einwohnermeldeamt jede Auskunft (falls du das meinst) geben darf, hängt davon ab, wer danach aus welchem Grund fragt. Wobei es natürlich nicht jede Auskunft geben kann, sondern nur die, die ihm bekannt ist.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/PissedOfGengar/1653678834128_nmmslarge__383_80_479_479_8fe68c75f55cebd52336225bdb84e11d.jpg?v=1653678834000)
Nach § 44 des Bundesmeldegesetzes kann jeder über jeden eine Auskunft verlangen (Name, Vornamen, Adresse, ob derjenige verstorben ist oder nicht).
Dafür muss man sich nur an ein Meldeamt wenden, in dessen Zuständigkeitsbereich die gesuchte Person mal gemeldet war, und erhält dann die letzte bekannte Adresse.
Man muss dabei seine eigenen Daten hinterlegen, und eine Gebühr bezahlen. Außerdem muss man so viele persönliche Daten der gesuchten Person angeben, dass diese vom Amt eindeutig im Melderegister gefunden werden kann.
Widersprechen kannst du dem ganzen nicht.
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Oh ein Formular für etwas das eh nicht mehr erlaubt ist. Unternehmen dürfen Auskünfte schon gar nicht mehr für Werbung oder direkthandel benutzen.
https://www.vorlage-musterbriefe.de/fachartikel/vorlage-widerspruch-datenweitergabe-durch-das-einwohnermeldeamt/