Simson Betriebserlaubnis 60km/h?
Hallo, bin neulich auf eine Ebay Kleinanzeige gestoßen, in der stande, dass man durch einen Paragraphen 21 eine 60km/h Zulassung für Reimporte (Ungarnmopeds) bei der Dekra, oder beim Tüv bekommt. Nun frage ich mich wie das gehen soll, wenn man beim KBA Papiere beantragt, schauen die ja in ihren Verkaufsregistern aus der DDR wohin das Fahrzeug verkauft wurde. Hat der Tüv/ Dekra diese Register auch, oder schauen die nur nach Blincker, Hupe, Soziusrasten usw...?
Lg Colin
1 Antwort
wenn man beim KBA Papiere beantragt, schauen die ja in ihren Verkaufsregistern aus der DDR wohin das Fahrzeug verkauft wurde
Richtig, daher will der Verkäufer stattdessen eine Vollabnahme nach §21 StVZO machen.
Damit das Fahrzeug unter die Ausnahmeregelung nach §76 FeV fällt und mit Klasse AM gefahren werden darf, muss es erstmals in der DDR in Verkehr gekommen sein.
Auch wenn der Sachverständige ihm ein Gutachten für 60 km/h ausstellen würde und die Zulassungsstelle ihm eine Betriebserlaubnis auf Basis dieses Gutachtens erteilen würde, wäre das völlig belanglos, denn es ist kein DDR-Fahrzeug. Es sind dann zwar 60 km/h eingetragen, aber es darf nicht mit Klasse AM gefahren werden, da die Bedingung für die Ausnahmeregelung nicht erfüllt ist. Somit wäre es ein ganz normales Leichtkraftrad, für das mindestens Klasse A1 erforderlich ist.