Führerschein b17 nicht bekommen?
Als ich 17 war hatte ich mich für das b17 Führerschein angemeldet und jetzt bin ich 18 und habe die Prüfung heute bestanden.
vom dem Prüfer habe ich nur eine prüfbescheinigung sonst nichts ich muss meinen Führerschein bei der Führerscheinstelle abholen dafür brauche ich einen Termin den bekomme ich aber am 03.12.21. Mit der Bescheinigung darf ich kein Auto fahren das weiß nicht aber bekomme ich dann nichts anderes also irgendein Fahrerlaubnis oder muss ich bis 03 Dezember warten.
6 Antworten
Weil du inzwischen 18 bist - Glückwunsch zur Volljährigkeit! - ist es kein BF17 mehr. Die Behörde muss den Antrag jetzt umändern und kann dir dann eine Fahrberechtigung ausstellen. Das wird am 3. Dezember geschehen, bis dahin wirst du leider warten müssen, falls nicht noch früher ein Termin frei wird, was durchaus passieren kann. Dafür kannst du gelegentlich bei der Fahrerlaubnisbehörde anrufen.
Hast du den Termin online gebucht oder angerufen.
Du hast ein Anrecht auf den Führerschein .. die meisten Führerscheinstellen bieten für sowas "Notfalltermine" an..
Falls deine Karte noch nicht fertig ist, bitte um einen vorläufigen Führerschein.
Dachte ich mir .. ruf an .. trag dein Anliegen vor .. für Fahrschüler gibt es Sondertermine.
was steht auf dieser Prüfbescheinigung; gilt nicht als Führerschein
dann wirst du leider bis zum 03.12. warten müssen, erst dann gilt der Führerschein als erteilt.
Ja, so wie alle anderen Führerscheinneulinge auch.
Du musst dir jetzt einen vorläufigen Führerschein holen:
https://www.bussgeldkatalog.de/vorlaeufiger-fuehrerschein/
Der vorläufige Führerschein ist nur in Verbindung mit einem gültigen, amtlichen Lichtbildausweis gültig. (3) Der Fahrprüfer hat die Prüfungsergebnisse unverzüglich nach der Beendigung seiner täglichen Prüfertätigkeit, spätestens aber am nächsten Arbeitstag im Führerscheinregister einzutragen.
Mit der Prüfbescheinigung B17 kannst Du bis 3 Monate nach vollendetem 18. Lebensjahr fahren
https://www.123fahrschule.de/fuehrerschein/abholen
Ansonsten fällt ein Ordnungsgeld in Höhe von 10 Euro an, wenn Du den Führerschein nicht mitführst.
Jemand der BF17 beantragt hat, aber schon 18 ist, bekommt die Bescheinigung nicht mehr ausgehändigt.
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