Darf das Seniorenheim Auskunft an Dritte geben?

Die Schwiegermutter meiner Schwester lebt im Seniorenheim.

Seit ein paar Tagen nimmt sie keine Nahrung mehr zu sich und der Arzt hat gesagt, dass es mit der alten Dame zu Ende geht.

Die Schwiegermutter kann nicht mehr sprechen und nimmt demzufolge auch keine Telefonanrufe mehr entgegen.

Heute erhielt meine Schwester einen Anruf von einer ihr unbekannten Frau.

Diese war wohl ein paar Mal mit der Schwiegermutter im gleichen Hotel zum Urlaub machen und man telefonierte auch sporadisch.

Da die Schwiegermutter die Anrufe nicht mehr entgegen nahm, rief die Bekannte im Seniorenheim an und fragte,. was mit der Schwiegermutter sei.

Man sagte ihr, dass es der Schwiegermutter sehr schlecht gehen würde und die Bekannte meinte dann, ob man der Schwiegermutter sagen könnte, dass sie bitte zurückrufen möchte, sobald es ihr besser geht.

Da bekam die Bekannte von einer Pflegekraft die Antwort, dass sie mit einem Rückruf durch die Schwiegermutter nicht mehr rechnen kann.

Daraufhin rief die Bekannte der Schwiegermutter meine Schwester an und wollte wissen, ob die Schwiegermutter bereits gestorben sei oder im Sterben liege, die würde sich Sorgen machen.

Sie hätte die Auskunft durch das Pflegepersonal so verstanden....

Die Rufnummer meiner Schwester hat die Frau auch von der Pflegestation erhalten.

Meine Schwester ist schockiert. Sie hat der Dame, die diese Auskünfte an die Bekannte weitergegeben hat, darauf hingewiesen, dass sie es untersagt, jegliche Auskünfte zu erteilen.

Darauf hat man patzig geantwortet, man hätte doch gar keine Auskunft erteilt,nur darauf hingewiesen, dass man keinen Rückruf mehr erwarten soll..

Was kann man dagegen tun, dass weitere Auskünfte unterlassen werden?

Recht, Auskunft, Seniorenheim
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