Vorwurf Handy am steuer?
Hallo Leute,
ich wurde vor ca einer Stunde von der Polizei angehalten.
vorweg: ich bin zwei mal an einem mobilen Blitzerfahrzeug vorbei gefahren. Da hatte ich dann meine Taschenlampe, die ich immer im Fahrzeug mit dabei habe, benutzt. So hatte ich mit der Lampe zum Blitzerfahrzeug geleuchtet. Da ich bisher schon einige Male andere Fahrer gewarnt habe vor mobilen Blitzern (die die Stadt nur dort aufstellt, wo es Geld gibt, nicht wo es um unsere Sicherheit geht), haben die mich auf den Kicker, da ich mehrmals so Fahrer mit Handzeichen gewarnt habe.
Nun, als ich dann das 3. mal vorbei fuhr, weil direkt in der Nähe ich wohne (war ca 20 min nachdem ich das 1. und 2. mal an dem Blitzerfahrzeug) habe ich schon von weitem einen Streifenwagen gesehen, wo ich auch nur erahnen konnte dass er mich anhalten wird, er schaltete anschließend Blaulicht an und forderte mich zum anhalten auf. Das habe ich getan und der Polizist verlange von mir Führerschein und fahrzeugschein.
als er nach gefühlt 5 min aus dem Streifenwagen wieder rauskam, sagte er mir dass ich eine Anzeige erhalte wegen benutzen eines Handys am Steuer. Obwohl das ja nicht stimmt, sondern ich eindeutig meine Taschenlampe benutzt habe.
kurzgefasst: das Ordnungsamt ruft die Polizei an weil ich mit der taschenlampe auf das Blitzerfahrzeug geleuchtet habe.
es ist eindeutig zu merken und erkennen, dass ein Handy niemals so viel Licht ausstrahlen kann wie eine Taschenlampe.
Wie läuft das jetzt ab? Bekomm ich nun eine Strafe oder nicht? Ich habe gegen kein Gesetz verstoßen. Wie kann ich das denn nun Beweisen dass ich meine Lampe benutzt habe?
wäre euch dankbar für hilfreiche Antworten!
6 Antworten
Wenn du dagegen vorgehen willst:
Nimm einen Anwalt, geh in Widerspruch und am Ende wird ein Richter entscheiden, wenn das Verfahren (im günstigsten Fall für dich) nicht schon vorher von der Bußgeldstelle/Ordnungsamt eingestellt wird.
Sollte dein Widerspruch bis vor Gericht gehen und ohne Erfolg sein, erwarten dich noch zusätzliche Verfahrenskosten zum Betrag im Bußgeldbescheid.
Du hast es darauf angelegt und die Quittung bekommen. Jetzt kannst du zahlen oder Widerspruch einlegen und mehr zahlen. 😉
Auch wenn das Gesetz technische Warnungen verbietet, sind Autofahrer den Blitzern nicht schutzlos ausgeliefert. So ist es zum Beispiel nicht verboten, sich vor einer Fahrt über die Standorte von Blitzern zu informieren. Auch die weit verbreiteten Blitzer-Warnungen im Radio sind völlig legal. „Entscheidend ist hier, dass die Warnung ganz allgemein und unabhängig vom Standort des Fahrers abgegeben wird“,
Autofahrer dürfen sich auch gegenseitig vor einem Blitzer warnen – allerdings nicht mit Hupe oder Lichthupe. Denn laut Straßenverkehrsordnung dürfen „Schall- und Leuchtzeichen“ nur als Warnzeichen bei einer Gefährdung abgegeben werden. Eine Gefährdung des Gelbeutels von Temposündern zählt dabei nicht.Warte mal erst ab.Wenn du Rechtschutz hast vor dein fall abgeschlossen ist versuche es das zu melden wenn du ein Brief bekommst von der Polizei.
Sogar du hast das übertrieben und 3.mal wieder gefahren,und gegen Messer gelaufen.
die die Stadt nur dort aufstellt, wo es Geld gibt, nicht wo es um unsere Sicherheit geht
Woher willst du das wissen? Kennst du die Unfallstatistik? Das ist keine Entschuldigung für zu schnelles fahren. Letztendlich Istanbul eine überhöhte Geschwindigkeit immer eine Gefahr. Man stellt die Tempolimits nicht aus Spaß auf
Wie kann ich das denn nun Beweisen dass ich meine Lampe benutzt habe?
Eigentlich garnicht. Ausser du hast eine Dashcam die den Innenraum aufzeichnet. Eigentlich kennen die den Unterschied zwischen Handy und einer Taschenlampe. Für gewöhnlich erfinden die Sowas nicht, selbst dann nicht wenn du so eine dumme Aktion machst
Handy oder Taschenlampe, wird wohl auf das gleiche herauskommen. Du hast während der Fahrt ein elektrisches Gerät bedient und dabei in der Hand gehalten. Dafür gibts vermutlich die gleiche Strafe. Wenn du Pech hast, wirkt es strafverschärfend, wenn du mit der Taschenlampe den Gegenverkehr geblendet hast. Aber es gibt eine Rechtsberatung im Internet, kannst ja da mal nachfragen.