Vorwurf Handy am steuer?

6 Antworten

Wenn du dagegen vorgehen willst:

Nimm einen Anwalt, geh in Widerspruch und am Ende wird ein Richter entscheiden, wenn das Verfahren (im günstigsten Fall für dich) nicht schon vorher von der Bußgeldstelle/Ordnungsamt eingestellt wird.

Sollte dein Widerspruch bis vor Gericht gehen und ohne Erfolg sein, erwarten dich noch zusätzliche Verfahrenskosten zum Betrag im Bußgeldbescheid.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ausbildung, Berufliche Tätigkeit

Du hast es darauf angelegt und die Quittung bekommen. Jetzt kannst du zahlen oder Widerspruch einlegen und mehr zahlen. 😉

Du hast gegen ein Gesetz ein bisschen verstossen. Das du alle Autos und Fahrer wegen Blitz gewarnt hast wenn du draussen bist mit der Hand evtl.Ok..Verboten das nicht ganz aber . Und wegen Handy nutzen,wenn sie das meinen hast du gegen keine Chance. Es ist genug wenn die gesehen haben das du in die Hand dei.Handy hälts,und du hast das als Taschen Lampe aber benutzt. Und vorher 3x gefahren,also du hast das aber übertrieben,und das hat dem genervt.Hast du Spass dran bestimmt. Du hast die arbeit von Polizei verhindert wegen die Mobile Blitz warnungen danach mit der Taschen Lampe usw.usw. (ein Handy niemals so viel Licht ausstrahlen kann wie eine Taschenlampe.) doch ein Smartphone kann das sehr gut... Und sogar anderen aufmerksam gemacht.Und die haben dich bei mit Handys Taschen Lampe erwischt . Oder Handy in die Hand.Dafür kommt bestimmt auch was schriftliches. Und dafür kannst du als Busgeld was bezahlen. Das Gericht glaub meist.an Polizisten,wenn du alleine bist da hast du keine Chance. Kannst du nichts beweisen. Welche Warnungen erlaubt sind ?

Auch wenn das Gesetz technische Warnungen verbietet, sind Autofahrer den Blitzern nicht schutzlos ausge­liefert. So ist es zum Beispiel nicht verboten, sich vor einer Fahrt über die Standorte von Blitzern zu infor­mieren. Auch die weit verbrei­teten Blitzer-Warnungen im Radio sind völlig legal. „Entscheidend ist hier, dass die Warnung ganz allgemein und unabhängig vom Standort des Fahrers abgegeben wird“,

Autofahrer dürfen sich auch gegen­seitig vor einem Blitzer warnen – aller­dings nicht mit Hupe oder Lichthupe. Denn laut Straßenver­kehrs­ordnung dürfen „Schall- und Leucht­zeichen“ nur als Warnzeichen bei einer Gefährdung abgegeben werden. Eine Gefährdung des Gelbeutels von Temposündern zählt dabei nicht.Warte mal erst ab.Wenn du Rechtschutz hast vor dein fall abgeschlossen ist versuche es das zu melden wenn du ein Brief bekommst von der Polizei.


Rentner1955  22.10.2021, 11:40

Sogar du hast das übertrieben und 3.mal wieder gefahren,und gegen Messer gelaufen.

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die die Stadt nur dort aufstellt, wo es Geld gibt, nicht wo es um unsere Sicherheit geht

Woher willst du das wissen? Kennst du die Unfallstatistik? Das ist keine Entschuldigung für zu schnelles fahren. Letztendlich Istanbul eine überhöhte Geschwindigkeit immer eine Gefahr. Man stellt die Tempolimits nicht aus Spaß auf

Wie kann ich das denn nun Beweisen dass ich meine Lampe benutzt habe?

Eigentlich garnicht. Ausser du hast eine Dashcam die den Innenraum aufzeichnet. Eigentlich kennen die den Unterschied zwischen Handy und einer Taschenlampe. Für gewöhnlich erfinden die Sowas nicht, selbst dann nicht wenn du so eine dumme Aktion machst

Handy oder Taschenlampe, wird wohl auf das gleiche herauskommen. Du hast während der Fahrt ein elektrisches Gerät bedient und dabei in der Hand gehalten. Dafür gibts vermutlich die gleiche Strafe. Wenn du Pech hast, wirkt es strafverschärfend, wenn du mit der Taschenlampe den Gegenverkehr geblendet hast. Aber es gibt eine Rechtsberatung im Internet, kannst ja da mal nachfragen.


Rentner1955  22.10.2021, 11:41

mit beleuchtungen ist verboten.

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