Lebenslang Hausverbot?

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Ein Hausverbot ist grds. nicht befristet und daher auch unbefristet (lebenslang) möglich. Wenn man das Hausverbot erteilt und keine Frist nennt, gilt es als unbefristet erteilt.

Allerdings endet das Hausverbot in Fällen, wo der Inhaber/Pächter/Mieter wechselt. Der neue „Hausherr“ kann dann jedoch erneut ein Hausverbot (ohne Grund) erteilen.

hier mehr dazu:

https://www.juraforum.de/lexikon/hausverbot


OpiPaschulke  14.11.2021, 15:10

Danke für den Stern. :-)

Hallo Jannik,

jeder Kaufmann kann bestimmen wem er etwas verkaufen möchte und wem nicht. Du hast kein Recht darauf, dass dir ein Kaufmann etwas verkauft.

Jeder Haus bzw. Grundstücksbesitzer kann einem Fremden ein Hausverbot erteilen. Das kann auch ein Pächter machen, solange er Pächter ist.

Andererseits hat er vielleicht Interesse dir vielleicht doch noch mal was zu verkaufen. Aber diese Entscheidung trifft er, nicht du.

Ein Hausverbot gilt bis auf Widerruf, außer es wird befristet ausgesprochen.

Im Wilden Westen hätten sie dich geteert und gefedert und du hättest dieses Problem garnicht.

Viel Erfolg!

Karliemeinname

Wenn keine Frist ausgesprochen wurde, dann gilt es unbefristet.

Wenn in diesem Schreiben kein Zeitraum angegeben wird, dann gilt das Lebenslang bzw. bis auf Widerruf.


nordlyset  22.10.2021, 17:34

Normalerweise ist es ein Jahr. Und in allen Filialen in ganz Deutschland.

nordlyset  22.10.2021, 17:36
@Munga01

Keine Ahnung, ich bezahle meine Sachen brav und weiß das nur aus Dokus 😂 Bei den dort gezeigten Läden bekamen die Leute immer die Strafe plus bundesweit Hausverbot für ein Jahr und eine Anzeige dazu.

Hallo, Jannik768 !

Juristisch gibt es kein "lebenslang" auf Hausverbot.

Aber es gibt einen Widerruf, was aber die Geschäftsleitung sowieso nicht tut.

Du solltest in den nächsten zwei Jahren den Laden meiden, möglich, dass du dann Glück haben kannst, und du kannst wieder einkaufen.

Das war dir nun eine Lehre für die Zukunft.

Mit lieben Grüßen, Renate.