Rückforderung Abschlagszahlung?

Angenommen Person A ist der Hauptmieter einer Einzimmerwohnung in einer begehrten Studentenstadt, bspw. Berlin oder München. Person A wird seit geraumer Zeit gestalkt.

Da das Stalking trotz aller Bemühungen um juristischen Beistand nicht aufhört (der Täter wurde von einem Psychiater für schuldunfähig gesprochen), ist Person A auf der Suche nach einer anderen bleibe. Er/sie schaltet eine Anzeige um die eigene Wohnung gegen ein WG Zimmer zu tauschen.

Person B bietet Person A sein WG-Zimmer an, aufgrund der Örtlichkeiten lehnt Person A jedoch ab. Daraufhin bietet Person B Person A einen Abschlag in Höhe von 2000€ an. Person A und Person B beschließen, dass sämtliche Möbel von Person A in der Wohnung verbleiben, damit ein ordnungsgemäßer Kaufvertrag zu Stande kommen kann.

Person A erzählt kurze Zeit später Person B von dem Stalker. Person B ist zurecht verunsichert, will die Wohnung aber trotzdem. Person B will mit dem Abschlag runtergehen. Person A sagt, er/sie würde sich nach einem anderen Nachmieter umgucken, da er/sie weiß, dass es genug Personen gibt, die sogar eine höhere Summe für die Wohnung inkl. Einrichtung bezahlen würden.

Person B fühlt sich unter Druck gesetzt, einigt sich aber mit A auf 1500€. Person B will nun jedoch, dass A sämtliche Möbel mitnimmt. A weiß, dass er/sie offiziell kein Geld für eine leere Wohnung annehmen darf. Er/sie lässt lediglich ein paar Lampen in der Wohnung, es gibt keinen Kaufvertrag und Person A muss B schlichtweg vertrauen.

B will nach  der Wohnungsübergabe von A ein Schriftstück, das bestätigt, A habe von B 1500€ eure für eine leere Wohnung bekommen. Person A unterschreibt und erhält das Geld (Überweisung).

Unerwarteterweise hört trotz des Auszugs von A das Stalking nicht auf. B will in der Wohnung nicht bleiben und fordert nun von A den Abschlag zurück. Ist Person B dazu berechtigt, wenn er das Geld freiwillig angeboten hat, es nicht von A von Beginn an „verlangt“ worden ist?

A wollte die Möbel in der Wohnung lassen, hat sie nur mitgenommen um Person B entgegenzukommen. Wird ihm/ihr das jetzt zum Verhängnis?

Recht
Muss ich meine „Unfallbilder“ der Gegenseite bereitstellen?

Hi,

vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Ich war heute in einem Auto „crash“ verwickelt. Ich bin beim ausparken (bevor ich angesetzt habe habe ich natürlich geguckt) in ein Auto reingefahren. Die Polizei wurde gerufen hat aber direkt gesagt, dass die nichts notieren, weil das reine Versicherungssache wäre.

Die Gegenseite hat eine ganz andere Sichtweise als ich. Leider gibt es auch keine Zeugen. Nur eine Überwachungskamera wo ich selber nichtmal weiß ob man sich da die Mühe macht die Videoaufnahmen zu sichern, da es lt. Polizei eine Bagatelle war.

Die Beifahrerin der Gegenseite hat es sich die ganze Zeit zur Aufgabe gemacht MIR in einem frechen und nicht sonderlich respektvollen Ton die alleinige Schuld zugeben.

So nun hatte die Gegenseite aber weder Perso noch Handy o.ä bei sich sprich das Polizei Formular (Kennzeichen, Ort etc.) wurde ohne Kontrolle aufgeschrieben (die Polizei hat die Gegenseite im Nachhinein noch nachhause begleitet um die Angaben zu prüfen) ich habe zudem als einzige Bilder von den Schäden gemacht bzw. machen können. (So gut es ging, denn meine Hände haben ordentlich gezittert). Nun hat mir die Gegenseite per WhatsApp geschrieben, dass diese die Bilder von mir haben wollen.

Muss ich denen diese geben? Die Bilder habe ich bei der Schadensmeldung an die Versicherung natürlich direkt zur Verfügung gestellt was ja ausreichen sollte, da die Versicherungen untereinander kommunizieren müssen und untereinander entscheiden müssen wer nun die Schuld hat.

Es kommt vielleicht „bockig“ rüber aber ich sehe es ehrlich gesagt nicht ein denen noch „hilfsbereit“ entgegenzukommen, geschweige denn mit denen weiter zu kommunizieren. Erst werde ich zur Sau gemacht, dann wollen die was und haben den Heiligenschein auf…

kennt sich da jemand aus?

Recht, Autounfall - Versicherung, Auto und Motorrad
Bekomme kein Führerschein Termin?

Hallo Zusammen,

Ich bin grad echt am verzweifeln wegen meinem Führerschein. Es ist so: ich hatte Anfang November meine Praktische Führerscheinprüfung in München, die ich leider nicht bestanden habe. Daraufhin wollte ich gleich im Dezember einen Termin für die zweite Prüfung machen , durch den Lockdown der dann kam war das nicht mehr möglich.

Mitte März wollte ich dann ein neuen Termin ausmachen, aber die Sekretärin der Fahrschule, sagte mir durch die ganzen Lockdowns gab es eine große Verzögerung, deswegen jetzt laut ihr der TÜV erstmal die Leute priorisiert, die noch nie eine Prüfung gemacht haben und bis ich ein Termin bekomme, würde es noch dauern, aber ich stehe auf jeden Fall auf der Warteliste. Ich hab immer mehrmals in der Fahrschule gefragt, wegen Neuigkeiten und wurde immer darauf hingewiesen, falls sie mehr wissen , würden sie mich sofort anrufen. Jetzt ist es schon Oktober und bis jetzt kam nix von der Fahrschule. Ich find das einfach nicht mehr normal😅 Nächste Woche sind es schon ein Jahr, auf die ich für mein Termin warte. Ich will unbedingt den Schein und zu sehen wie ein Freund von mir Mitte März sein Führerschein angefangen hat und im Juli ein Prüfungstermin bekommen hat, ist einfach unglaublich frustrierend und auch ein bisschen ungerecht.

Ich hab jetzt viel Geld für den Führerschein investiert und wenn es so weiter geht wird es noch mehr. Ich mach mir da gerade echt große Sorgen. Erlebt den gerade jemand ähnliches oder was sollte ich jetzt am besten tun, damit ich so schnell wie möglich mein Führerschein bekommen? Und bevor ich es vergesse, beim TÜV Süd habe ich schon angerufen, die haben nur gemeint, ich solle warte, wegen Corona ist grad alles ein bisschen chaotisch……

Vielen Dank!

Auto, Recht, Führerschein, Führerscheinprüfung, TÜV
Hund wegnehmen?

Hey allesamt,

Es geht hier um folgende Situation.. Mein Freund ist nun seit ca 2 Jahren Halter eines Husky's und ist letztes Jahr mit diesem in eine 3er WG gezogen. Nun heißt es wohl dass der Hauptmieter umziehen will und es wie es scheint wird dann einer der beiden anderen Bewohner (mein freund oder aber die Mitbewohnerin) den Hauptmieter spielen müssen. So viel erstmal zur Vorgeschichte..

Das problem was mein freund nun hätte, wäre dass die Mitbewohnerin ihm droht den Hund wegzunehmen falls er nicht nach ihrer Nase tanzt wenn sie Hauptmieterin wird. Sie sagt dass er nicht genügend Auslauf hätte und ständig nur im Zimmer meines Freundes liegen würde was so nicht ganz stimmt (ich bin des öfteren bei meinem Freund und kann dies somit beurteilen) Der Hund wird 2-3 mal am Tag ausgeführt nur sieht das die Mitbewohnerin nicht da diese zu den Zeitpunkten eben ungünstig nicht in der Wohnung ist und dadurch nichts mitbekommt. Meine exakte frage wäre nun ob sie meinem Freund denn überhaupt den Hund entziehen dürfte? Sie sagte letztens (... Entweder du tanzt nach meiner pfeife oder der Hund kommt zu mir und du darfst dann nichts mehr mit ihm zutun haben) was mich und auch meinem Freund ein wenig geschockt hat. Dem Hund geht es wirklich nicht schlecht er bekommt zu essen, trinken, wird Gassi geführt manchmal auch Stunden lang, er bekommt liebe, Aufmerksamkeit und ist für einen Husky Mischling super erzogen.. Um seine Pflege wird sich natürlich auch gekümmert er wird ca jedes halbe Jahr zum Friseur gebracht wo man auch seine krallen stutzt und alles drum und dran!

Falls sie nun wieder mit der Drohung ankommen würde.. Wie sollte man am besten reagieren?

Hund, Recht
Gegenseitige Aufrechnung von Unterhaltsvorschuss?

Hallo... ich hätte eine Frage zum Unterhaltsvorschuss... Ausgangslage: Ein Kind lebt bei mir, zwei weitere Kinder im Haushalt der Mutter. Ich war bis vor kurzem wegen Arbeitslosigkeit nicht in der Lage, Unterhalt zu zahlen, meine Exfrau erhält Unterhaltsvorschuss.

Im Zuge der Aufnahme einer neuen Arbeit habe ich meinerseits Unterhaltsvorschuss für meinen bei mir lebenden Sohn beantragt, da die Mutter ihrerseits lediglich 80 Euro Unterhalt zahlt (vorher zeitweilig kein Antrag, da ab 12 Jahre die Zuständigkeit beim Jobcenter lag).

Dieser Antrag wurde allerdings vom Amt abgelehnt, meinem Widerspruch wurde auch nicht abgeholfen... mit der Begründung, dass ich selber keinen Unterhalt zahle und deshalb eine Aufrechnung der Unterhaltsansprüche statthaft sei. Sofern tatsächlich eine Aufrechnung der Ansprüche für jeweils ein Kind möglich ist, würde sich mir das noch irgendwo erschließen, auch wenn ja ggf ganz andere Altersstufen greifen und die Einkommensverhältnisse beider Elternteile ja nicht identisch sind.

Ausserdem war ich immer davon ausgegangen, dass jedes Kind als eigene Rechtspersönlichkeit mit entsprechend individuellem Anspruch betrachtet wird und deshalb eine einfache Aufrechnung nicht möglich ist.

Nun hat mir auf Nachfrage das für meine bei der Exfrau lebenden Kinder zuständige Jugendamt mitgeteilt, dass eine Aufrechnung der Ansprüche NICHT erfolgt, den von mir zu leistenden Unterhalt für die beiden Kinder festgesetzt und mir im übrigen empfohlen, mich noch einmal mit "meinem" Amt auseinanderzusetzen....

Aktuell sieht es jedenfalls so aus, dass ich für die zwei der Exfrau lebenden Kinder Unterhalt zahlen soll, umgekehrt aber keinen (bzw. wenig) Unterhalt in Form von UV erhalte.....

Familie, Recht, Kinder und Erziehung, Unterhaltsvorschuss, Wirtschaft und Finanzen
Unfall mit Fußgänger?

Hallo, ich habe das folgende Anliegen.

Heute in der früh wollte ich die Ausfahrt von einem Parkplatz auf eine stark befahrene Straße nehmen, stand recht lange wartend da und wurde dann netterweise von einem Autofahrer auf der Straße zwischengelassen bzw rausgewunken.

Beim Abbiegen rannte mir plötzlich (Wortwörtlich rannte, er wollte wohl eine Bushaltestelle ca. 50m weiter erreichen) ein Fußgänger seitlich vor's Auto und es hat "Rumms" gemacht. Der junge Mann dachte wohl aufgrund des Verkehrs, ich würde noch länger stehen; wobei ich die Schuld auch bei mir sehe, als Autofahrer sollte man natürlich immer besser 2× als 1× genau schauen.

Der junge Mann kam allerdings nicht "zu Fall", er ging einfach weiter. Ich habe natürlich sofort angehalten, gefragt, ob alles okay ist, aber bevor ich überhaupt aussteigen konnte, ist er einfach weitergegangen und meinte nur, es sei alles okay, dabei hatte es schon wirklich ordentlich "gerummst" und er sah natürlich auch erschrocken aus.

Ich mache mir jetzt natürlich zum einen Sorgen um den Fußgänger, man hört ja oft, dass man durch das Adrenalin bei einem Unfall erstmal keine Verletzungen spürt, zum anderen frage ich mich aber auch etwas egoistisch, ob sich daraus für mich rechtliche Konsequenzen ergeben könnten? Fahrerflucht ist es wohl nicht, er ist ja eher vor mir geflüchtet, aber ruft man da nicht eigentlich die Polizei oder tauscht Personalien aus? Ich mache mir große Sorgen, dass er, falls ihm doch etwas passiert sein sollte und die Polizei informiert, das Geschehen anders schildert und ich dann "der Schuldige" bin (Eine Teilschuld trage ich sicher, alleine schon weil ich der Autofahrer war, andererseits sollte man auch nicht an einer Kreuzung entlang rennen).

Kann mir hier jemand helfen?

Auto, Unfall, Recht, Auto und Motorrad
Darf ein Polizist mich fotografieren?

Ich 2x angehalten von polizei beim ersten mal wurde ich von offenem autofenster angesprochen dann bin ich weiter gegangen. Tage später kam ein andere polizist ist auf mich zu hat mit mir geredet mich belehrt und verwart. Das ich e-scooter ohne kennzeichen nicht fahren darf. Dann hat der foto von mir gemacht. Und es kam post unter anderem gesehen auf der straße... 150€ strafe. Ich hab wiedersprochen ich wurde zumal vorher vom autofenster angehalten. Ich brauche personalfeststellung und anrede sowie belehrung ich konnte es nicht wissen und es gab kein kennzeichenplatz. Ich habe es nach personalfeststellung und belehrung verstanden. Aber ich wurde fotografiert..und es stand das ich mehrfach gefahren bin. Wenn es ein dunkelhäutiger polizist wäre dann würde er mich bestimmt besser mit anzeige verschohnt finde ich.. Zumal ohne foto ist erstverstoss dann sofort 150€stafe 10tagessätze a 15€ bin voll sauer ich hab dunkle haare und möchte bischen mehr das ich behütet bin als migrant gesehen auch nicht richtig deutsch und nicht richtig deutsche wurden schlecht behandelt. Sollte es seminare geben das polizei migranten und ausländer mit 10% vorteil in ruhe lassen?? Es gibt migranten die nach der schule einfach im china town modus leben auch die deutsche sprache verlernen obwohl sie deutsche bürger sind.. Ich hatte auch schon erfahrung beim zahnartz kürzlich sagte ich zum artz ich möchte kein röntgen dann meinte er in ... (Land) ist das viel schädlicher wie kann es sein das er einfach vermutet woher ich bin

Recht, Strafe
Feststellen, ob Handwerker da waren?

Mein Vermieter hat mir die Handwerker geschickt, um die Wohnung auf Glasfaseranschluss umzustellen. Da ich den gesamten Tag nicht anwesend war, habe ich den Wohnungsschlüssel bereits einen Tag vorher bei der Vermietung abgegeben (das wurde mir auch extra so angeboten). Ausgemacht war, dass die Handwerker nach erledigter Arbeit den Schlüssel in meinen Briefkasten werfen.

Allerdings habe ich ihn dort nicht gefunden. Die Wohnung sieht genauso aus, wie ich sie verlassen habe. Es wurde auch nirgendwo ein Zettel angebracht (auch keine Mail oder ein Anruf von der Vermietung). Mich beschleicht jetzt irgendwie das Gefühl, dass sie meine Wohnung ausgelassen haben. Als ich heute früh das Haus verlassen habe, sind sie gerade angekommen (zumindest waren sie also im Haus).

Hat jemand hier Erfahrungen mit Glasfaserausbau? Also wie sowas abläuft und ob davon irgendwas zu sehen ist? Mir wurde gesagt, ich solle um meinen Stromkasten einen Platz von 50cm nach allen Seiten frei räumen.

Eh jemand fragt: Angekündigt waren die Arbeiten nur für diesen Tag.

Muss ich jetzt damit rechnen, dass sie morgen einfach unangekündigt wiederkommen? Das ginge zwar, wäre aber nicht gerade passend (es würde morgen wieder meine gesamte Tagesplanung auf den Kopf stellen). Das Unternehmen und die Vermietung haben nun schon Feierabend. Nachfragen kann ich also auch nicht.

Wohnung, Recht, Vermietung, Glasfaser, Handwerker, Termin
Nachbar drohte mein Kind und meinen Freund zu überfahren.?

Hallo.

Ich versuche mich kurz und präzise zu fassen.

Ich war eben auf dem Hof (Vierseithof).

Ich war in der Garage um meinem Mann Dinge rauszureichen, welche wir aus der Garage holen wollten.

Wir haben auf dem Hof dort 2 Garagen und 2 Stellplätze angemietet und wohnen im Haus zur Miete.

Kommt der Nachbar mit dem Auto auf den Hof und fährt rückwärts auf meinen Mann und meinen Sohn (5) zu. Es endete final damit, dass mein Mann vom Auto berührt wurde und mein Kind flüchten musste.

Er stieg dann aus, drohte mit Gewalt, wurde Körperlich gg meinem Mann und hat beleidigt. Vor unserem Fünfjährigem.

Meinte dann, er müsse da rückwärts ran (neben den Garagen ist der Schuppen).Worauf mein Mann nur meinte, dann muss er das sagen, dann geht er da weg.

Argumente wurden ausgetauscht. LOL.

Wir waren sachlich und haben zwar laut, aber vernünftig gesprochen.

War nicht das erste Mal, dass wir vernünftig waren und so angegangen worden.

Man muss wissen: Wenn wir auf unseren beiden Stellplätzen stehen, ist unsere linke Garage blockiert. Dort stand mein Mann, dh wenn da Auto 2 gestanden hätte, hätte er eh nicht rückwärts an den Schuppen fahren können um seinen JUTEBEUTEL (für mich ein Beweis, dass er da gar nicht mit dem Auto ran musste und das nur gemacht hat um uns zu bedrohen mit dem Auto) raus zu holen.

Anzeigen, ja oder nein?

Würde auch die Möglichkeit einer Unterlassungklage in Betracht ziehen.

So geht's jedenfalls nicht.

Danke

Recht, bedrohung, Beleidigung, Nachbarn

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