nihonbox: Muss man MwSt an Verkäufer und nochmal die Auslagenpauschale an die DHL zahlen?

1 Antwort

Die Frage musst du doch dem Verkäufer stellen. Wenn der seinem Transporteur nicht mitteilt, dass das bereits bezahlt ist, wird der diese Gebühren natürlich erneut erheben. Die Auslagen übernimmt doch nicht der Transporteur, sondern der Kunde - ob nun via KP oder separat.


Misaki483 
Fragesteller
 27.10.2021, 17:56

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich kenne mich mit den neuen Richtlinien nicht so aus. Deshalb frage ich hier nach. Ich hatte es so verstanden, dass man entweder die MwSt an den Verkäufer zahlt oder die Auslagenpauschale an die DHL. Auf dem Paket ist auch der Vermerk, dass die MwSt. bereits gezahlt wurde. Deshalb verwirrt mich das. Für mich ist es Interessant, ob die Zahlung der MwSt und die Auslagenpauschale bei der DHL zwei verschiedene Dinge sind und man beides zahlen muss oder, ob ich hier doppelt gezahlt habe.

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FordPrefect  28.10.2021, 08:40
@Misaki483

Die genauern Versandbedingungen stehen in den Vertragsunterlagen, die dir zugesandt wurden bzw. denen du zugestimmt hast. Es ist auch zu unterscheiden, wer hier nun was an Kosten erhebt - der Verkäufer auf die Ware, und/oder DHL auf Versand und Verzollung. Der Import von JAP in die EU ist zollpflichtig, sofern die Zollfreigrenzen überschritten werden. Ansonsten wird kein Zoll, wohl aber EUSt erhoben, und zwar wahlweise vom Transporteur, wenn der die Verzollung erledigt,, oder vom Zoll direkt vom Adressaten. Welche Leistungen hier nun von wem wofür genau erhoben wurden, lässt sich so nicht feststellen. Dir müsste doch eine explizite Rechnung vom Verkäufer vorliegen - und aus der müsste auch hervorgehen, welche Zusatzleistungen damit abgedeckt sind und welche nicht. Wenn das tatsächlich doppelt verrechnet wurde, musst du die Kosten vom Verkäufer zurückfordern; außerdem wäre dann wohl die Option zur MWST zu widerrufen, wenn das kein Einzelfall bleibt.

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