Angenommen Person A ist der Hauptmieter einer Einzimmerwohnung in einer begehrten Studentenstadt, bspw. Berlin oder München. Person A wird seit geraumer Zeit gestalkt.

Da das Stalking trotz aller Bemühungen um juristischen Beistand nicht aufhört (der Täter wurde von einem Psychiater für schuldunfähig gesprochen), ist Person A auf der Suche nach einer anderen bleibe. Er/sie schaltet eine Anzeige um die eigene Wohnung gegen ein WG Zimmer zu tauschen.

Person B bietet Person A sein WG-Zimmer an, aufgrund der Örtlichkeiten lehnt Person A jedoch ab. Daraufhin bietet Person B Person A einen Abschlag in Höhe von 2000€ an. Person A und Person B beschließen, dass sämtliche Möbel von Person A in der Wohnung verbleiben, damit ein ordnungsgemäßer Kaufvertrag zu Stande kommen kann.

Person A erzählt kurze Zeit später Person B von dem Stalker. Person B ist zurecht verunsichert, will die Wohnung aber trotzdem. Person B will mit dem Abschlag runtergehen. Person A sagt, er/sie würde sich nach einem anderen Nachmieter umgucken, da er/sie weiß, dass es genug Personen gibt, die sogar eine höhere Summe für die Wohnung inkl. Einrichtung bezahlen würden.

Person B fühlt sich unter Druck gesetzt, einigt sich aber mit A auf 1500€. Person B will nun jedoch, dass A sämtliche Möbel mitnimmt. A weiß, dass er/sie offiziell kein Geld für eine leere Wohnung annehmen darf. Er/sie lässt lediglich ein paar Lampen in der Wohnung, es gibt keinen Kaufvertrag und Person A muss B schlichtweg vertrauen.

B will nach  der Wohnungsübergabe von A ein Schriftstück, das bestätigt, A habe von B 1500€ eure für eine leere Wohnung bekommen. Person A unterschreibt und erhält das Geld (Überweisung).

Unerwarteterweise hört trotz des Auszugs von A das Stalking nicht auf. B will in der Wohnung nicht bleiben und fordert nun von A den Abschlag zurück. Ist Person B dazu berechtigt, wenn er das Geld freiwillig angeboten hat, es nicht von A von Beginn an „verlangt“ worden ist?

A wollte die Möbel in der Wohnung lassen, hat sie nur mitgenommen um Person B entgegenzukommen. Wird ihm/ihr das jetzt zum Verhängnis?