Darf man ein N26 Geschäftskonto als minderjähriger Unternehmer verwenden?

5 Antworten

Wenn Du als Minderjähriger ein Gewerbe hast, hat das Familiengericht zuvor Deine eingeschränkte Geschäftsfähigkeit aufgehoben. Dadurch kannst Du selbstverständlich jedes Rechtsgeschäft eingehen, das aus Jugendschutzgründen, oder wegen anderen Gesetzen kein Mindestalter vorschreibt.
Banken gehen viele Geschäfte mit eingeschränkt geschäftsfähigen nicht ein, weil die Verträge dann schwebend unwirksam sind

Nein. Habe mit N26 für mich darüber gesprochen.

Woher ich das weiß:Recherche

https://docs.n26.com/legal/01+DE/01+Account/de/03account-terms-and-conditions-de.pdf

3. Kontoeröffnung

3.1

"Du kannst ein Konto eröffnen, wenn du mindestens 18 Jahre alt bist, über ein Smartphone verfügst, auf dem die unter Ziffer 3.2 genannten Apps installiert und eingesetzt werden können, und deinen Wohnsitz in einemder auf der N26 Webseite spezifizierten Länder hast sowie noch kein Konto bei uns eröffnet hast."

Als Minderjähriger darfst du gem. 112 BGB überhaupt kein Gewerbe betreiben, es sei denn, dass das Vormundschaftsgericht zustimmt. Und das tut es eher nicht.


anonymus683238 
Beitragsersteller
 27.10.2021, 15:53

Ich weiß darüber bescheid. Meine Frage ist aber nicht beantwortet.

archibaldesel  27.10.2021, 15:59
@anonymus683238

Den 2. Teil kann ich Dir beantworten. Über deine Eltern darfst du es nicht abwickeln. Das wäre ein Verstoß gegen das Geldwäschegesetz.