Hallo,
ich (M 16) bin gerade im Stress, da ich bei der Bundeswehr studieren will, dafür aber die deutsche Staatsbürgerschaft brauche (besitze derzeit die bosnische), und meine Eltern mich von beidem abhalten wollen (Bundeswehr UND deutsche Staatsbürgerschaft).
Wie die Einbürgerung funktioniert, weiß ich. Heute morgen habe ich aber festgestellt, dass man auch einen Antrag auf Ausbürgerung stellen muss. Bis jetzt dachte ich, die für die Einbürgerung zuständige Behörde würde sich auch mit der Ausbürgerung beschäftigen.
Wie läuft das ab? Macht das die Behörde, muss ich dafür selbst nach Bosnien reisen, oder kann ich das im Generalkonsulat für Bosnien in Deutschland erledigen? Wie viel würde das insgesamt kosten?
Passiert das vor, während oder nach der Einbürgerung? Kriege ich erst die Staatsbürgerschaft oder muss ich mich erst ausbürgern lassen?
Und gibt es eine bestimmte Frist, in der ich mich nach Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft aus Bosnien ausbürgern lassen muss?
Und nein, ich kann nicht die doppelte Staatsbürgerschaft bekommen.
Vielen Dank im Voraus.