Erbvertrag, Testament, Hauskauf unverheiratetes Paar?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Haus wird auch gemeinsam gekauft? Es stehen also beide im Grundbuch?

der Tod eines Partners betrifft also nur mit dessen Miteigentumsanteil. Die andere Hälfte hätte man ja bereits vorher. Das man adhock raus muss kann dann auch ohne Vorkehrungen nicht einfach so passieren da es einem ja weiterhin zur Hälfte gehört. Die andere Hälfte würden dann die jeweiligen Kinder erben.

Um dann streitereihen zu vermeiden kann am besten jeweils den Partner als erbe einsetzen. Dann würde dem das Haus komplett gehören und alles ist klar geregelt. Probleme kann es da dann geben, wenn die Kinder Pflichtteilergänzungsansprüche geltend machen weil sonst praktisch kein Vermögen vorhanden ist. Und die Kinder des. Zuerst verstorbenen haben gegenüber des andern da nachsehen da die immobile dann in deren „Linie“ ist.
ich würde daher je den Partner als vorerben und die Kinder als Nacherben einsetzen. Und damit das definitiv einheitlich ist als gemeinsamen erbvertrag.

oder Alternative ein Nießbrauch/Wohnrecht. Dann kann der Überlebende das Haus definitiv zu Lebzeiten weiter alleine nutzen. Auch wenn die Häfte den Fremden Kindern gehört.

beides ist aber aus meiner Sicht den entscheidenden Nachteil, das am Ende das Haus 4 Personen gehört die teilweise nicht einmal miteinander verwandt sind.Da kommt selbst innerhalb einer Familie oft Streit auf.

die Möglichkeit das einer alleine das Haus kauft besteht finanziell ist wahrscheinlich nicht? Ich bin immer ein Freund davon finanziell so sauber wie möglich zu trennen

Andersseits bekommt ist davon dann sowieso nichts mehr mit


BlueIris 
Beitragsersteller
 04.11.2021, 18:29

vielen Dank, gut erklärt - nein allein kann das Haus leider keiner kaufen (ich weiß, dass das die beste Lösung wäre) wir kaufen gemeinsam, jeder die Hälfte und steht auch so im Grundbuch. Dein letzter Satz ist richtig!!

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Ich habe eine ähnliche Situation, außer das wir gemeinsam ein Kind haben.

1.

Du und dein Partner sollten beide im Grundbuch stehen. Damit gehört euch jeweils beiden 50%. Das bedeutet damit schonmal, das wenn ihr euch trennen solltet oder einer von euch Stirbt euch trozdem zumindest ein Teil des Hauses gehört.

2.

Wenn ich es richtig gelesen habe, habt ihr beide Kinder von anderen Partnern also keine gemeinsamen Kinder?

Das bedeutet, das wenn einer von euch stirbt, das die jeweiligen Erbberechtigten Kinder einen teil des Hauses gehört. Das macht die Rechtslage im schlimmsten Fall schwierig. Daher scheint ein lebenslanges Wohnrecht schon sinvoll bzw. da würde ich nochmals beim Anwalt nachfragen ob es andere Möglichkeiten gibt.

3. Dein Partner ist noch verheiratet? In wie weit geht das Haus in die Scheidungsmasse oder ist das schon durch? Es kommt drauf an wie weit die Scheidung ist, aber sollte er morgen Sterben kann es sein, das seine Frau sein anteil am Haus erbt.


BlueIris 
Beitragsersteller
 04.11.2021, 18:37

danke dir, auf so eine Antwort habe ich gehofft, dass jemand in der gleichen Situation ist. Ja wir stehen dann beide mit je 50% im Grundbuch! Nein gemeinsame Kinder haben wir nicht.

Die Scheidung läuft. Ehrlich gesagt, wäre mir egal, wer seine Hälfte erbt, ob es dann nur seine Kinder sind, oder auch seine Ex. Die würden das eh untereinander aufteilen (kann ich mir vorstellen).

Ich hoffe nur, dass die Scheidung bald durch ist, dass sie keine Ansprüche mehr hätte und somit nicht irgendwann auf der Matte stehen würde, mit den Kindern hätte ich kein Problem.

Das Haus kaufen wir ja jetzt erst, das geht nicht in die Scheidungsmasse. Sie haben einen Trennungsvertrag, indem sie auf alles gegenseitig verzichtet haben! Den haben sie gemacht, weil zu viel Vermögen da war, sonst wäre eine Scheidung teuer geworden.

Aber jetzt ist kein gemeinsamer Wert mehr da, da ist die Scheidung nur Formsache.

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Lincha1  04.11.2021, 18:49
@BlueIris

Der Aspekt ist einfach wenn dein Partner (natürlich im schlimsten fall 😅) vorzeitig stirbt und seine Kinder noch zu jung sind und das Erbe nicht alleine Verwalten können geht es wenn man es nicht anders verfügt hat an die Mutter bzw. die Verwaltet das Erbe der Kinder bis zur Volljährigkeit. Sowas kann in dem Falle zu großen Probleme führen und im schlimmsten fall läuft es darauf hinaus das du dazu gezwungen bist das Haus zu verkaufen um Sie bzw. die kinder auszubezahlen. Das kann dir auch passieren wenn die Kinder Volljährig sind. Erbrecht besonders bei Immobilien ist nicht so einfach.

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BlueIris 
Beitragsersteller
 04.11.2021, 18:51
@Lincha1

nein, die Kinder sind schon erwachsen - ich glaube, wenn er stirbt, würde ich das Haus gar nicht alleine behalten wollen (umgekehrt er auch nicht) ist zu groß und zu einsam - die können dann ihr Erbteil ruhig haben

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Mein Partner und ich kaufen ein Haus. Sind unverheiratet.

Dann heiratet oder lasst es. Alle anderen Optionen sind entweder unzulänglich oder viel zu kompliziert.


Lincha1  04.11.2021, 18:52

Bescheuerte antwort. Man ist nicht gezwungen zu Heiraten und ist auch nicht Maß aller Dinge

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BlueIris 
Beitragsersteller
 04.11.2021, 23:50
@Vampire321

aber dass man nicht gezwungen ist zu heiraten, damit hat sie recht! Es gibt Gründe nicht zu heiraten!

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Vampire321  05.11.2021, 10:24
@BlueIris

Es ist aber einfacher wenn man verheiratet ist!

schon alleine der Freibetrag beim Erben…

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Stefan1248  04.11.2021, 16:08

Die heirate löst da kaum Probleme. Außer das man Ehegatte auch ein gesetzliches erbrecht hat. Aber trotzdem sind die fremden Kinder noch als erben dabei

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Vampire321  04.11.2021, 16:21
@Stefan1248

Aber die FS hätte in dem Fall 75% des Hauses sicher.., und wenn das Ganze als ‚Berliner Testament‘ geregelt wird, müssen die Kids halt warten bis die FS auch verstorben ist

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BlueIris 
Beitragsersteller
 04.11.2021, 15:20

Quatsch - man kann auch unverheiratet ein Haus zusammen kaufen - was soll da "unzulänglich" sein - wenn, dann schon bitte genauer

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Vampire321  04.11.2021, 15:30
@BlueIris

Das hat er dir schon ziemlich genau erklärt… genauer als das es so ein Forum erwarten lassen würde

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BlueIris 
Beitragsersteller
 04.11.2021, 15:50
@Vampire321

das hab ich leider erst danach gelesen, man kann hier leider nichts mehr löschen

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BlueIris 
Beitragsersteller
 28.10.2021, 19:10

haha, super Antwort - wir lassen es eben nicht, wollen uns aber absichern. Und warum sollten wir deswegen extra heiraten? Irgendwann vielleicht. Aber es geht ja um JETZT. Der Notartermin ist nächste Woche. Dann ist das Haus unsers! Es gibt ja sicherlich mehr unverheiratete Paare die zusammen ein Haus gekauft haben!

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FordPrefect  28.10.2021, 22:09
@BlueIris
wir lassen es eben nicht,

Warum man sich beharrlich weigert, den einfachen und rechtlich sauberen Weg der Eheschließung zu gehen, erschließt sich dem geneigten Leser nicht. Abgesehen von der Frage des Erwerbs einer Immobilie drängen sich hier doch auch die Fragen hinsichtlich Haftung, Erbfolge und Steuerlast geradezu auf.

wollen uns aber absichern

Wollen kann man viel. Nur ob man das bekommt, und falls ja, zu welchem Preis, bleibt erst einmal dahingestellt.

Irgendwann vielleicht.

Finde den Fehler.

Der Notartermin ist nächste Woche.

Mein Beileid.

Dann ist das Haus unsers!

Nein. Es ist dann Eigentum der aus euch beiden bestehenden WEG bzw. GbR.

Es gibt ja sicherlich mehr unverheiratete Paare die zusammen ein Haus gekauft haben!

Klar. Und es gibt jede Menge Betroffene, die das nicht nur bereut, sondern sich damit ruiniert haben.

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FordPrefect  29.10.2021, 08:31
@FordPrefect

Ergänzung:

Ein Testament könnte ja geändert oder angefechtet werden. (es gibt da nämlich noch seine getrennt lebende Ehefrau - Scheidung läuft zwar, aber Hauskauf steht vorher an)

In diesem Szenario ist ein Immobilienerwerb durch euch beide ggfs. in ganz besonderem Maße finanzielles Harakiri.

  • Die Ehefrau des Lebenspartners hat bei einem Erwerb während der noch bestehenden Ehe Anspruch darauf, dass der Immobilienanteil resp. desssen Zugewinn bei der Trennung in den Zugewinnausgleich mit einbezogen wird.
  • Sollte (was man nie wünscht, aber bedenken muss) dem Partner etwas zustoßen, und die Scheidung noch nicht rechtskräftig geworden sein, erbt die Noch-Ehefrau zusammen mit ihren gemeinsamen Kindern mindestens den Pflichtteil, ansonsten die gesamte ideelle Hälfte des Objektes.
  • Ist der Partner nicht ansprechbar (Unfall o.ä.) entscheidet kraft Gesetz die Noch-Ehefrau alleine über sämtliche notwendigen Verfügungen. Das kann man zwar mit einer Patientenverfügung ggfs. abmildern, dennoch bleibt die Ehefrau rechtliche Ansprechpartnerin.

Wenn überhaupt, sollte dein Partner m.E. mit dir einen Darlehensvertrag machen, und du das ganze Haus erwerben. Die Frage der grundbuchlichen Eintragungen / Übertragung kann nach Scheidung immer noch gelöst werden.

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BlueIris 
Beitragsersteller
 04.11.2021, 15:22
@FordPrefect

und das weißt du alles woher??? Ich habe mehrere Anwälte inzwischen befragt. Es ist

KEIN Problem!

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FordPrefect  04.11.2021, 15:26
@BlueIris
Ich habe mehrere Anwälte inzwischen befragt.

Möglich. Aber vermutlich zu anderen Themen.

Es ist
KEIN Problem!

Nicht für den Anwalt - der bekommt sein Geld auf jeden Fall. Und sicher auch nicht für den Notar, denn für den gilt dasselbe.

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Antitroll1234  04.11.2021, 15:28
@BlueIris
Ich habe mehrere Anwälte inzwischen befragt. Es ist 
KEIN Problem!

Warum fragst hier wenn du -sogar- von mehreren Anwälten Antworten bekommen hast welche dir gefallen ?

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BlueIris 
Beitragsersteller
 04.11.2021, 15:46
@FordPrefect

in dem Fall hätte die "noch-Ehefrau" keinen Anspruch, weil das durch einen Trennungsvertrag alles ausgeschlossen wurde. Keinerlei Ansprüche an den anderen! Weder Zugewinn noch sonstwas.

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FordPrefect  04.11.2021, 15:47
@BlueIris

Das kann doch keiner wissen, wenn du es in die Frage nicht reinschreibst.

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BlueIris 
Beitragsersteller
 04.11.2021, 15:49
@FordPrefect

sorry, ich wollte keinen Riesenroman schreiben - wusste ja nicht, dass so eine Antwort kommt

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man kann leibliche kinder nicht enterben, aber sie lt. testament nur den pflichtteil (die hälfte des gesetzlichen anspruchs) bekommen lassen, wenn sie sich testamentarischen regeln im erbfall widersetzen.

den verbleibenden rest vom erbe erhält dann der im testament/erbvertrag genannte überlebende partner

das ist z.b. eine gängige absicherung, wenn ein elternteil stirbt und der überlebende partner nicht gezwungen wird, haus und sachvermögen zu verkaufen, damit die kinder ihr erbe bekommen sollen/müssen. erst nach dem zuletzt verstorbenen erben die kinder alles/den rest.


BlueIris 
Beitragsersteller
 28.10.2021, 18:59

es war nirgends von enterben die Rede! :-O Sorry, aber das ist keine Antwort auf meine Frage. Es geht hier nur um den Hauskauf, um die Absicherung.....

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Hatten ein Beratungsgespräch beim Notar,
Sind jetzt aber so schlau wie vorher. 

Dann habt Ihr entweder nicht aufgepasst oder der Notar war eine Pfeife. Dass Ihr dann hier bessere Infos kriegt, wage ich mal zu bezweifeln. Denn das mit den 50/50 im Grundbuch wird der Notar sicher auch gesagt haben.

Natürlich kann man ein Testament immer anfechten. Aber wenn das notariell aufgesetzt ist, dann sollte das wasserdicht sein.


BlueIris 
Beitragsersteller
 04.11.2021, 18:31

nicht unbedingt, habe jetzt schon von verschiedenen Seite gehört, dass Notare oft nicht ins Detail gehen ... zugehört haben wir, dann trifft wohl eher Letzteres zu ...

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