Für was kann ich als azubi belangt werden in der?


28.10.2021, 05:18

In der Pflege

5 Antworten

Bei grober Fahrlässigkeit bzw Vorsatz kannst du durchaus belangt werden!

Also die gebrechliche Omi "versehentlich" nicht stützen, wenn sie versucht am Waschbecken zu stehen, obwohl man WEISS, dass sie sehr schwach ist, das ist dann schon fast grobe Fahrlässigkeit!

Natürlich kannst du auch als Azubi für strafrechtliche Vergehen belangt werden.


ZuumZuum  28.10.2021, 06:18

Nicht nur strafrechtlich, auch arbeits- und zivilrechtlich kann er belangt werden.

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Du kannst für alles belangt werden was du vorsätzlich machst ….

Du bist genauso versichert und angestellt wie die anderen. Bin Fachkraft Lagerlogistik. Wenn ich, sagen wir mal eine Palette absichtlich schrotten würde, wäre es genauso eine Straftat wie wenn ich es jetzt als Geselle tun würde. Begeh einfach keine Straftat, dann ist alles gut. Oder du liest dir solche Bücher über Arbeitsrecht durch.

Liebe Grüße


ROBIN786 
Beitragsersteller
 28.10.2021, 05:43

Zählt das auch wenn man das nicht gesagt bekommen hat ob eine alte omi allergie hat zb. Gegen irgendwelche Säfte und man war 6 Wochen nicht mehr im Betrieb also außen Einsatz.

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Wenn du jemanden beklaust kannst du belangt werden. Wenn dir jemand stürzt und du gibst es nicht weiter, dann kannst du belangt werden, wenn es rauskommt. Wenn du ein Bett hochgefahren lässt und dir stürzt jemand daraus kannst du belangt werden. Wen die Betten nicht festgestellt sind und jemand fällt neben das Bett kannst du belangt werden.