T1 Rauchfackeln zum Zweck Fotografie anmeldepflichtig?
Sind Rauchfackeln der Klasse T1 anmeldepflichtig? Wenn ja, wo, wie und wann melde ich die Nutzung an? Ich habe vor ein Fotoshooting zu machen mit einer Rauchfackel
2 Antworten
Gesetzeslage:
Rauchfackeln fallen in die Klasse T1 der Pyrokörper. Privat braucht man keinen Befähigungsschein, muss es aber anmelden. Macht man bei der Gemeinde. Die kann, muss aber keine Genehmigung erteilen.
Ich habe for ein Fotoshooting zu machen
Dieses gilt aber nur für den privaten Gebrauch und nicht zur gewerblichen Nutzung. Dann musst Du auch eine Befähigung nachweisen.
Wo steht dort das eine Privatperson für das zünden eines T1 Artikels eine Genehmigung braucht?
Von Genehmigung ist nicht die Rede (richtig lesen), man muss es anmelden. Die Gemeinde kann die Nutzung aber untersagen.
Okay, Dankeschön, ich bin privat unterwegs, das heißt ich werde es bei der Gemeinde anmelden.
Es gibt ja für alles Gesetze und Verordnungen. In deinem Fall wäre das der § 23 SprengV.
Hiernach ist das Abbrennen der zuständigen Behörde/Gemeinde anzuzeigen (Mail oder Post). Bitte unbedingt auf die Meldefristen achten.
Nein, darf es nicht, zumindest nicht ohne Anmeldung. Das steht doch in der SprengV geschrieben, die ich benannt habe. Ausnahmen sind Konzerte oder Theater, aber das ist hier nicht der Fall.
Ansonsten solltest Du nicht "Anmeldung" und "Genehmigung" verwechseln. Anmelden musst Du das, aber du brauchst keine Genehmigung.
Dann zeige mir doch bitte den Teil der besagt das Privatpersonen davon ''betroffen'' sind.
Und wo steht das Privatpersonen eine Genehmigung brauchen?