Wenn ich eine Grundsicherung Beziehe?
Guten Morgen
Wenn ich eine Grundsicherung beziehe und meine Freundin hat eine Wohnung kann ich da Probleme bekommen wenn ich zu ihr ziehe
5 Antworten
Obschon das SGB II keine Definition für eine Haushaltsgemeinschaft bei ALG-2-Bezug liefert, erklärt es die Erwartung, dass in ihr lebende Personen füreinander aufkommen und sich gegenseitig Unterhalt leisten, insofern ihr eigenes Einkommen dies zulässt. Von dieser Vermutung ausgehend, bezieht das Jobcenter dann das Einkommen und Vermögen aller Haushaltsmitglieder in die Berechnung des Regelsatzes des Antragstellers mit ein. Wird eine Haushaltsgemeinschaft durch das Jobcenter festgestellt, können Kürzungen des Regelsatzes eintreten.
Durch die Vermutung einer Haushaltsgemeinschaft kann der ALG-2-Regelsatz gesenkt werden.
Damit es nicht zur Anrechnung auf den Regelsatz und dessen Kürzung kommt, muss der Antragsteller nachweisen, dass er keine Unterstützung durch die anderen Mitglieder erhält. Als Beweise hierzu können dienen: eine eigene Kontoführung, ein eigener Mietvertrag und eine eidesstattliche Erklärung der betroffenen Personen. Dies wird beim Hartz-4-Antrag in der Anlage „HG“ dem Jobcenter mitgeteilt.
Innerhalb einer Haushaltsgemeinschaft gibt es bestimmte Freibeträge. Erst wenn das Einkommen der Verwandten diese übersteigt, ist es anrechnungsfähig. Der Umfang der Leistungen richtet sich dann nach dem Eigenbedarf des Antragstellers sowie der weiteren Personen, die Unterhalt leisten sollen. Deren Lebenshaltungsniveau muss aber auch weiterhin deutlich über den Hartz-4-Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts liegen. Bei einer Hartz-4-Haushaltsgemeinschaft werden Miete, Heizkosten und sonstige Lebenshaltungskosten angerechnet.
Du musst Bescheid geben,jede Änderung muss gemeldet werden.
Solange Dein Mietanteil sozialrechtlich noch als "angemessen" gilt, sehe ich soweit keine Probleme.
Grundsicherung = ALG 2 oder Sozialhilfe?
Geht das Jobcenter o.Grundsicherungsamt von einer Einstehensgemeinschaft aus,
wird das Einkommen beider Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt.
Nur, wenn du den Umzug dem Amt verschweigst. Durch den Zusammenzug bildet ihr beiden eine Bedarfsgemeinschaft und ihr Einkommen wird bei deinen Grundsicherungsansprüchen berücksichtigt. Außerdem verringert sich der Regelsatz von 446,00 € auf 401,00 €.