ist es illegal Gras zu rauchen?
wenn man mit freunden wo ist und ich einmal an ihrer bong ziehe ist das legal?
5 Antworten
Konsum ist nicht strafbar.
Nur der Erwerb, der Besitz und der Verkauf von Cannabis ist derzeit (noch) illegal.
Du bewegst dich wohl in einer Grauzone, wenn du nur mal an der Bong ziehst, aber in diesem Moment eigentlich keinen Cannabis bei dir führst. Solltet ihr erwischt werden, kommt es drauf an, wem das Cannabis in der Bong gehört.
Sollte es zu einer Ampel Regierung kommen, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Cannabis zeitnah legalisiert wird.
Lediglich Besitz und Erwerb von sowie Handel mit sind strafbar, der reine Konsum nicht.
Solange du es nicht besitzt ist es legal.
Ups falsch verstanden. Konsum jeglicher Droge ist legal.
Konsum jeglicher Droge ist legal.
Mit Sicherheit nicht
https://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/BJNR106810981.html
Mit Sicherheit schon.
Ich werde mir jetzt nicht alles durchlesen. Bitte die genaue Seite bzw. Zeile angeben, in der angeblich der Konsum von BTM unter Strafe fällt.
https://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/__29.html
Du interpretierst das ganze einfach falsch.
Der Konsum wird nirgendwo erwähnt, da er straffrei ist.
Das Selbstbestimmungsrecht ist in Deutschland zum Glück ein hohes Gut!
Ein Konsum ohne Besitz ist nicht vorstellbar. Über das Inhaltsverzeichnis kommst du zu der entsprehenden Vorschrift. Im Beispiel oben macht sich der Mensch strafbar, der den Bong hinhält.
Besitz im Sinne des § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG setzt ein bewusstes tatsächliches Innehaben, ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis sowie Besitzwillen und Besitzbewusstsein voraus. Besitzwille und Besitzbewusstsein müssen darauf gerichtet sein, sich die Möglichkeit ungehinderter Einwirkung auf das Betäubungsmittel zu erhalten (vgl. OLG München, Beschluss vom 06.10.2009, 4 St RR 143/09 und BGHNStZ-RR 2008, 54/55 m. w. N.). Wer nur konsumiert, ohne tatsächliche Verfügungsgewalt zu erhalten, wird nicht Besitzer und ist auch nicht des Erwerbs von Betäubungsmitteln strafbar.
Das hinhalten einer Bong ist das beste Beispiel. Derjenige der zieht ist in dem Moment nicht Besitzer und macht sich nicht strafbar.
Nicht verstanden?
Im Beispiel oben macht sich der Mensch strafbar, der den Bong hinhält.
Und du kannst mir nicht erzählen, dass die ganzen Kiffer eingeladen sind und sich auf nass zudröhnen.
Deine Spekulationen sind vollkommen egal.
Der Fragesteller hat gefragt ob es strafbar ist an einer Bong zu ziehen.
Nein, ist es nicht. Warum das so ist wurde erklärt. Es gibt nichts mehr zu sagen.
Es geht nicht um das Beispiel, sondern um den Umgang mit BTM. Du weichst aus.
Im Beispiel oben macht sich der Mensch strafbar, der den Bong hinhält. So sieht das aus.
Ja, der der die Bong hinhält macht sich strafbar, er besitzt das Cannabis.
Und jetzt? Das war ja nicht die Frage. Der Fragesteller hat gefragt ob er selbst sich strafbar macht.
Ich frag mich wer hier ausweicht.
Du weichst aus, weil das Beispiel sowas von unreal und abgenudelt ist und als Feigenblatt dient für alle, die damit umgehen. Da wird die Rechtslage mit der Handhabung und dem was gewünscht ist munter durcheinandergewürfelt.
Nach dem ich mir hier die Kommentare durchgelesen habe denke ich eher du weichst aus.
Im Beispiel oben macht sich der Mensch strafbar, der den Bong hinhält. So sieht das aus.
Das war nie die Frage. Der Fragesteller ist ja nicht derjenige, der die Bong hinhält, sondern der der daran zieht.
Wenn du nicht konkret auf die Frage antworten kannst solltest du es einfach lassen hier irgendetwas zu konstruieren was überhaupt nicht gefragt wurde.
Der Konsum ist legal.
ist es schon besitz wenn ich an der bong ziehe?