Darf ich Durstlöscher im Schulspind verkaufen?
Ich hatte eine Idee Durstlöscher in meinen Spind zu verkaufen für 1.00 Euro
Ich hab die Idee auch umgesetzt nur habe ich bisschen angst das ich erwischt werde
Wenn ich erwischt werde welche Konsequenzen gibt es?
7 Antworten
Das ist gewerbliches Handeln, und zwar ohne Wenn und Aber.
Du musst ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht, das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du die Einnahmen auch versteuern.
Und nein, die Höhe der Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle.
Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Und da Du das als 13-Jähriger nicht kannst und nicht darfst, gibt es nur einen Rat:
Lass es!Du bräuchtest rein rechtlich gesehen eine Lizenz um Lebensmittel legal zu verkaufen, jedoch denke ich nicht dass du erwischt wirst, und selbst wenn kannst du sagen du wusstest es nicht, vielleicht wird dann ein Auge zugedrückt.
Ja, ich hasse es den überteuerten abgelaufenen dreck vom Buffett zu kaufen deshalb ja auch die Durstlöscher im Spind
Ja auch als Kind darf man ohne Lizenz keine Lebensmittel verkaufen.
Habe ich dennoch und niemanden hat es interessiert. Ist doch mehr Spiel als Geschäft
Ich denke, du darfst es nicht oder hast du eine Genehmigung dafür?
Ich bin 13 und verkauf die durstlöscher weil das Buffet so überteuert ist eine Lidl Cola für 0.39c kostet bei denen 3,00 was extrem überteuert is
Lass dich vom Finanzamt nicht erwischen ;) da du zum Händler mutierst, du kaufst günstig ein und verkaufst teurer. Du musst ein Gewerben anmelden.
Ein Kind kann kein Gewerbe anmelden, er müsste es aber, also darf er die Getränke auch nicht verkaufen.
Was daran ist so schwer zu verstehen?
Weil er kein Gewerbe betreibt. Was ist daran so schwer zu verstehen?
Weil er kein Gewerbe betreibt.
Natürlich betreibt er ein Gewerbe; er hat es nur nicht angemeldet, weil er das als 13-Jähriger nicht kann und nicht darf.
Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Was ist daran so schwer zu verstehen?
Das frage ich mich allerdings auch:
Einfach mal die Links anklicken und sinnerfassend lesen, ist jetzt nicht sooo schwer.
Kann mich das Finanzamt mit 13 Jahren eigentlich anzeigen oder sowas?
Ja, du kriegst sicher eine Haftstrafe von bestimmt 15 Jahren
Ja, egal ob Durstlöscher oder Drogen, wo ist da der Unterschied? Vielleicht kannst du dein Illegales Geschäft ja im Gefägnis fortsetzen, und von da aus weiter Durstlöscher vertreiben. Übrigens, kauf auf Ebay alle Durstlöscher mit Plastikstrohlam, für die kriegst du mehr Geld ;)
das ist nicht nötig gebe immer plastik strohhläme mit
ok durstlöscher und drogen ist ein gewaltiger unterschied das ist wie wasser und öl
Natürlich muss er kein Gewerbe anmelden. Aber wenn er anfängt monatlich 10000 von den Durstlöschern zu verkaufen und einen Umsatz von z.B. 10000€ erziehlt, dann ist es ein Kleingewerbe und das wird normalerwrise angemeldet.
Betreiben eines Gewerbes ohne Gewerbeschein und Steuerhinterziehung. Ggf. nicht entrichtete Abgaben an Krankenversicherung, IHK, ...
Zumindest die ersten beiden führen vor Gericht, mit 13 bist Du jedoch noch nicht strafmündig. Die Schule könnte Dich jedoch suspendieren da Du in ihren Räumen ohne Genehmigung kein Geschäft betreiben darfst.
Er ist eingeschränkt geschäftsfähig aber mit 13 nicht strafmündig!
keiner, das habe ich aber überlesen, wohl einer der Gründe wegen der meist meine Formulierung verwendet wird.
ok also kann ich richtig sozusagen aufs maul kriegen?
In Grenzen, da Du erst 13 bist. Ab 14 geht es aber vor Gericht.
Du selbst nicht so viel, außer Riesenärger mit der Schule, aber deine Eltern eben. Das muss ja nicht sein....
Der Spruch "Eltern haften für ihre Kinder" ist wie fast immer falsch da sie in diesem Fall ihre Aufsichtspflichten nicht verletzt haben.
Klar, deshalb gibt es nirgends einen Elternabend, keine Schulpflicht, keine Aufsichtspflicht, keine Schulverweise trotz Schulplicht,.....
Wer als Elternteil schon mal unangenehme Gespräche mit dem Lehrer oder Direktor geführt hat, "freut" sich immer über solche "Überraschungen" und sieht sie ganz easy. Mal abgesehen davon, dass auch nie eine Jugendamt je eingeschritten wäre in der Vergangenheit.
Nein, sie haften nicht auf die subtile Art, aber sie haben den Ärger auszubaden - das hatte ich geschrieben.
Mit Verlaub: Was meinst du wohl, wie es ankommt, wenn dein Filius (hypothetisch!!!) wegen irgendeiner Sache auf der Wache (Polizei) ist, du dazu gerufen wirst zum Abholen und dann locker flockig am Telefon sagst: "....Ich hafte nicht für mein Kind, schicken sie es einfach nach Hause nach ihrem Gespräch. Ich habe keine Zeit und Lust, mein Kind bei Ihnen abzuholen.....".
Mit Verlaub, aber das ist so Quatsch. Wer tritt so auf?
Ich wollte lediglich zum Ausdruck bringen das es juristisch garnicht so einfach ist Eltern für den Unfug ihrer Kinder in Haftung zu nehmen. Oft regulieren Eltern zwar freiwillig die Schäden, aber "haftend" sind sie meist nicht.
Mein Kind würde ich natürlich von der Wache abholen, schon um mir selbst ein Bild zu machen. Ich versuche immer zuerst eine konstruktive Lösung zu finden, aber wenn die Gegenseite partout auf Krawall gebürstet ist überreiche ich die Kontaktdaten meines Anwaltes und gehe.
Also ein Missverständnis. Ja, was du nun meinst, ist mir selbst klar - damit hast du völlig Recht.
Der Hauptfehler ist hier - so passiert das oft - die Fehldeutung der auffälligen Kinder selbst, die sicher als erste wissen, dass sie juristisch "selten" haften im Sinne einer juristischen Strafe.
Das Umfeld und die vielen Unannehmlichkeiten - (also ungeschriebene Gesetze) sehen sie erst mal gar nicht. Daraus folgt dann auch eine grandiose Fehleinschätzung der Sachlage und allzu oft die Meinung: die können mir nix. Doch. Können sie. Ein Schulverweis geht relativ schnell.... Mindestens genau so schlimm sind die anderen Konsequenzen wie die anderen Eltern und die Beziehung zu denen, das Gerede, um das man nicht viel geben soll, was aber nun mal da sein kann und dann auch dazu führt, dass einige entnervt wegziehen müssen.
Daraus und aus den meinetwegen Vorurteilen der Gesellschaft kann man nicht entfliehen, das Kind ist dann im Brunnen.
Du siehst das schön sachlich, Respekt. Es klang für mich anders. Alles Gute, danke!
N.B.: auch heute - die Schule liegt sehr lange zurück - denk man noch an die ein oder andere Sache - auch die unangenehmen Vorkommnisse von anderen. Begegnet man denen später, ist das immer irgendwie präsent, wenn man keine intensive Beziehung pflegt zu ihnen. Das kann dann für die Betroffenen jahrelang schlecht sein.
Ja, da stehen sich Schulverweis und Schulpflicht diametral gegenüber. Auffällige Schüler brauchen eher Hilfe als das ein Ausschluss sinnvoll ist.
Dafür passen weder die Gesetze noch die Strukturen richtig. Das Schulkonzept ist auf einheitlichen Frontalunterricht ausgelegt. Die Mitarbeiter der Jugendämter sind nicht selten überlastet oder unmotiviert und leider manchmal inkompetent. De jure fehlt allen Beteiligten nicht selten das richtige Werkzeug.
Als 13 jähriger Schüler?