Ist es erlaubt screenshots ohne wissen und Zustimmung der anderen Person zu veröffentlichen?


27.10.2021, 16:09

Der Fall ist folgender, ganz grob geschildert : Ich habe screenshots von einer art streit mit einem Freund hochgeladen und in einem forum gefragt wie dieses verhalten bewertet wird. Das Gespräch an sich war nicht schlimm (also keine schlimmen Beleidigungen oder so), es waren keine personenbezogenen Daten sichtbar. Aber ein user hat gesagt dass es strafbar ist private chatverläufe hochzuladen ohne die Zustimmung der anderen person, auch wenn sie "anonym" sind, deswegen stelle ich diese frage.


29.10.2021, 12:14

P.S : es handelte sich hier NUR um Textnachrichten! Es waren weder bild- noch Stimmaufnahmen zu sehen/zu hören.

NonNam  27.10.2021, 15:48

"Screenshots" von was?

SinaSriracha 
Beitragsersteller
 27.10.2021, 16:00

Von chats? Und screenshot ist das richtige wort, wozu die Gänsefüßchen?

NonNam  27.10.2021, 16:02

"Screenshots" von Euren erotischen Aktivitäten oder "Screenshots" von Euren eBay-Kleinanzeigendiskussionen?

SinaSriracha 
Beitragsersteller
 27.10.2021, 16:08

Gänsefüßchen weg! Von einem Streitgespräch. Bitte auf die frage antworten wenn du die Antwort weißt, wenn nicht dann lass es.

Sharj  27.10.2021, 16:30

"keine personenbezogenen Daten sichtbar", also auch keine Gesichter sichtbar?

Du sprichst auch von Gespräch, hört man etwas davon?

SinaSriracha 
Beitragsersteller
 27.10.2021, 19:31

Nein, gar nichts sichtbar, nur Textnachrichten! Wie soll man in einem Screenshot etwas hören? Nein! Wie gesagt nur Textnachrichten!

15 Antworten

Das hängt vom sonstigen Inhalt ab. Ein Bild der Person sollte da beispielsweise auch nicht dabei sein. Auch wäre es nicht so gut, wenn man Passwörter o.Ä. auf diese Weise veröffentlicht.

Abgesehen vom Schutz der personenbezogenen Daten, darf man das ganze natürlich nicht veröffentlichen, wenn der Inhalt selbst illegal ist. Beispielsweise wäre es nicht gut einen Volksverhetzenden Text zu veröffentlichen - da kannst du dich dann schlecht damit rausreden, dass du ja nur einen Screenshot eines Chats online gestellt hast.

Nach welchen Rechtsvorschriften genau eine Veröffentlichung strafbar ist, hängt davon ab, was der Inhalt ist.
z.B. besagt § 33 KUG (Kunsturhebergesetz - Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie)

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

Man darf ein Bild also nur veröffentlichen, wenn man die Einwilligung (§22 KUG) hat oder wenn ein besonderer Fall im Sinne von §23 KUG vorliegt.


SinaSriracha 
Beitragsersteller
 27.10.2021, 16:07

Nein, es geht nicht um Bilder, private informationen oder sonstige illegale Sachen.

Der Fall ist folgender, ganz grob geschildert : Ich habe screenshots von einer art streit mit einem Freund hochgeladen und in einem forum gefragt wie dieses verhalten bewertet wird. Das Gespräch an sich war nicht schlimm (also keine schlimmen Beleidigungen oder so), es waren keine personenbezogenen Daten sichtbar. Aber ein user hat gesagt dass es strafbar ist private chatverläufe hochzuladen ohne die Zustimmung der anderen person, auch wenn sie "anonym" sind, deswegen stelle ich diese frage.

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holgerholg  27.10.2021, 16:17
@SinaSriracha

Ah, OK. Diese Screenshots hochzuladen sollte zulässig sein. Etwas anderes wäre es, wenn du ein Gespräch heimlich mitgeschnitten hättest und diesen Mitschnitt hochgeladen hättest (wobei da schon das Mitschneiden selbst strafbar wäre). Im übrigen ist auch das Veröffentlichen von Briefen - auch wenn manchmal anders dargestellt - zulässig. Das Briefgeheimnis gilt nur während des Transports. Der Empfänger darf den Brief nach dem Öffnen weitergeben/veröffentlichen (oder auch das Öffnen deligieren - der Chef öffnet oft nicht alle an ihn adressierten Briefe selbst) - jeweils mit den ggf. dem Inhalt geschuldeten zu beachtenen Einschränkungen.

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Also wenn du ein Screenshot machst wo die Person zu sehen ist braucht man eigentlich die Zustimmung der Person aber wenn du nur einen Screenshot von einem Chat machst sollte das kein Problem sein aber ich würde trotzdem immer noch fragen ob die Person das möchte

Nein, ist natürlich nicht erlaubt. Auch bei "nur Textnachrichten" kann der Schreiber selbst bestimmen, wem er die zeigen will und wem nicht. Verletzt wurden

  • Recht am eigenen Wort
  • Recht auf Privat-, Geheim- und Intimsphäre

SinaSriracha 
Beitragsersteller
 21.01.2022, 16:41

So "natürlich" ist das nicht! - jeder behauptet hier was anderes.

Wäre es offensichtlich, hätte ich die frage nicht gestellt.

Dieses wort kann man also getrost weglassen.

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tinalisatina  21.01.2022, 16:49
@SinaSriracha

Sorry. Ich lasse es weg. Hilft Dir aber ansonsten auch nicht weiter. Es bleibt dennoch verboten.

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