Wie wird ein sparsames Heizverhalten nach einer unterjährigen Gaspreiserhöhung in der NK-Abrechnung berücksichtigt?
Hallo Zusammen,
wie bekannt, hatten wir in den letzten Jahren starke Veränderungen in den Preisen von Gas bzw. für die Energieerzeugung, vor allem nach oben. Daraus hat sich in 2022 ergeben, dass wir Anfang des Jahres einen niedrigeren Gaspreis hatten als Ende 2022. Meine Frage ist nun, wie das in der Nebenkostenabrechnung berücksichtigt wird. z.B.:
Vor der Preiserhöhung wurde Anfang 2022 ausgiebig geheizt. Ergibt somit einen relativ hohen Verbrauch bei noch geringeren Kosten.
Mit der Preiserhöhung war man mit dem Heizen Ende 2022 sparsam. Somit niedriger Verbrauch bei hohen Kosten.
Jetzt wird in den Abrechnungen ja immer der Gesamtjahresverbrauch mit dem durchschnittlichen Gaspreis übers Jahr verteilt multipliziert. Dabei wird aber nicht berücksichtigt, dass die Kostenverteilung übers Jahr nicht gleichmäßig verteilt ist.
Beispielrechnung:
1.Halbjahr 2022:
2300 Einheiten * Preis/Einheit 0,12€ = 276€
2.Halbjahr 2022
700 Einheiten * Preis/Einheit 0,16€ = 112€
Gesamt: 388€
Rechnung mit Gesamt- und Durchschnittswerten:
3000 Einheiten * Durchschnittspreis/Einheit 0,14€ = 420€
Das heißt ich komme hier deutlich schlechter weg, wenn mit den Durchschnitten/Gesamtwerten übers Jahr gerechnet wird.
Werden solche Fälle denn nun berücksichtigt von den Energieträgern? Bei geringen Schwankungen spielt das ja fast keine Rolle, aber bei starken Erhöhungen, wie wir sie in den letzten Jahren hatten, macht das durchaus einen Unterschied.
Grüße
A.
1 Antwort
Wenn die Abrechnung durch eine Abrechnungsfirma gemacht wird, sammelst Du übers Jahr mittels der Messgeräte Verbrauchsmengen.
Dein gesamter Verbrauch wird über eine Gradzahlentabelle auf die einzelnen Monate verteilt. Somit kann es gut sein, dass Du am Jahresanfang viel geheizt hast und am Jahresende extrem wenig. Dann wirkt sich die Sparsamkeit vom Jahresende auch auf die ersten Monate des Jahres aus, wo Gas vielleicht noch günstiger war.
Du kannst rumrechnen, wie Du willst, eine andere, genauere Abrechnung wirst Du nicht bekommen, denn für die Abrechnungsfirmen ist es unmöglich, Verbrauch und Kosten so zu verteilen, wie Du Dir das als optimal vorstellst.
Die Verbrauch den die Abrechnungsfirma jeden Monat ausweist ist nicht der persönliche Verbrauch des Mieters, sondern ein Durchschnittswert des ganzen Hauses.
Zudem wird dieser sog. Verbrauch in kWh angegeben und berücksichtigt nicht den verbrauchsunabhängigen Teil der Heizkosten und auch nicht die Heiznebenkosten.
Kurz diese monatliche Verbrauchsinformation ist für die Tonne.
Ist nur die Frage, wann die Abrechnungsfirma von den tatsächlichen Energiepreisen erfährt.
Vermieter bzw. Hausverwaltungen melden nur jeweils nach Ablauf eines Abrechnungsjahres die gesamten Brennstoffkosten.
Gaskosten können sich unterjährig öfters ändern:
Bei Anbieterwechsel
Bei flexiblen Tarifen jedes Mal, wenn ein neuer Preis gilt
(Wir hatten das in diesem Jahr nun schon zum dritten Mal, dass die Preise gesenkt werden, aber nicht jedes Mal werden die Zählerstände abgelesen. Erst am Jahresende erfährt man, wann welcher Preis für welche Menge zu Grunde gelegt wurde.
Wollte man Deinem Wunsch folgen, müsste bei jedem Preiswechsel jeder einzelne Zähler und jedes Messgerät ausgelesen und gemeldet werden und zwar Tag genau. Die Verwaltungskosten, die dadurch entstehen würden, möchtest Du nicht zahlen. Da bin ich ganz sicher.
Warum sollte das unmöglich sein. Es wird ohnehin der Verbrauch für jeden Monat ausgewiesen durch die Abrechnungsfirma. Bezugspreise für Gas und Wärme gibt es vom Energieträger.